ach meinst also das könnte nur einem Ossi passieren?
wenn also ein älteres Auto seit Wochen ,Monate in den
Alt-Bundesländern rumsteht würde es dort stehen bleiben bis es
auseinander fällt ?
Warum wird in allem wenn man sich als Ossi zu erkennen gibt
gleich ein ost-West-Konflikt draus?!
ich weiss bist auch ein Ossi,aber was hat sowas damit zutun?
Guter Wessi ,schlechter Ossi-so ein…naja.Mach einer brauch
das wohl.
nicht zwischen Ossi und Wessi (auch wenn ich einer bin), zwischen dir und mir gibt es aber offenkundig einen erheblichen Unterschied. Auch ich habe schon ‚herrenlose‘ Dinge mitgehen lassen. Aber wenn ich dann mit der Nase auf mein Unrecht gestossen werde nach der Rechtsschutzversicherung zu schreien, und mich dann zu beschweren, wenn andere für von mir begangenes Unrecht nicht aufkommen wollen - ne, das käme mir deutlich zu absurd vor.
ja du verstehst alles falsch. wenn du recht hättest, bräuchte man ja nur ne rechtsschutzversicherung abschliessen und dann ne bank machen oder endlich die alte alle.
rechtsschutzversicherungen decken bei strattaten allerhöchstens fahrlässige taten, z.B. fahrlässige körperverletzung nach autounfällen aber auch nicht immer. der von dir geschilderte sachverhalt ist aber schlichtweg diebstahl, den man nicht fahrlässig begehen kann. that´s it.
mfg astrachan
Hast ein Gesetz ? Dann schau mal nach wie Diebstahl definiert wird.
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten RECHTSWIDRIG…zuzueignen wird…
Rechtswirdig ist das Wort!
Wo bitte schön liegt Diebstahl vor wenn Du mir erlaubst Dein Auto/ Fahrrad zu nehmen und zu behalten?
Was ist mit dem Sperrmüll?
Du siehst… da ist schon ein Unterschied
Gruß
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offensichtlich haben einige Leute meine Artikel weiter oben „in den falschen Hals“ bekommen. Es war nicht meine Absicht, durch meine Äußerungen irgendjemanden zu beleidigen oder der Inkompetenz zu beschuldigen. Ich habe lediglich versucht, meine Einschätzung in der hier vorliegenden Sache deutlich zu machen und entschuldige mich bei allen, die sich durch meine (zugegeben ziemlich aggressive) Rhetorik angegriffen fühlen.
Nichtsdestotrotz bleibe ich aber dabei, dass der Beschuldigte B sich eines Diebstahls schuldig gemacht hat, wenn er scheinbar herrenlose Sandsäcke S von irgendeinem offen zugänglichen Ort entfernt. Es ist meiner Ansicht nach nicht als Entschuldigung geltend zu machen, dass nicht zu erkennen war, dass die Sandsäcke das gesetzliche Eigentum einer anderen Person war.
Durch mein Beispiel mit dem Geldbeutel wollte ich nur darauf hinweisen, dass in diesem Fall der Beschuldigte B davon hätte ausgehen müssen, dass die Sandsäcke S einer anderen Person gehören, auch wenn auf den ersten Blick nichts auf die Existenz eines Besitzers hindeutet. Er hat die Sandsäcke trotz fehlender Gewißheit über die Besitzverhältnisse mitgenommen, und damit den Tatbestand des Diebstahls meines Erachtens nach erfüllt, obwohl der § 242 ausdrücklich nach der Absicht verlangt, „die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“.
Vielleicht liege ich hier völlig falsch, ich denke aber, dass die Einschätzung richtig sein dürfte. Demnach wäre der § 242 erfüllt, die Rechtsschutzversicherung muss also nicht zahlen. Und eigentlich geht es hier ja nur um diese eine Frage.
LG,
Tristan
PS: Ich wollte eigentlich auch keine konkrete Rechtsberatung abgeben, sondern habe lediglich einer Person, die von einem Diebstahlszenario berichtet hat, empfohlen, sich beim Geschädigten zu entschuldigen. Und ich habe geäußert - rein hypothetisch natürlich - , dass sich dadurch möglicherweise ein Gericht davon überzeugen ließe, von einer eventuellen Strafe abzusehen. Naja, langsam bin ich es ja gewohnt: Falls ich tatsächlich irgendwelche Regeln oder Bestimmungen verletzt haben sollte, bitte ich wie immer Gott und die Welt um Verzeihung und natürlich wird sich so etwas nicht wiederholen.
Also ehrlich gesagt, es geht eigentlich nur darum, dass du am Problem vorbeschreibst.
Zur Erklärung: Der Diebstahl setzt einmal objektiv voraus, dass man eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Da Diebstahl nur bei Vorsatz strafbar ist, ist die Strafbarkeit wegen Diebstahls ausgeschlossen, wenn man davon ausgeht, dass die Sache eben nicht fremd ist, sondern herrenlos. Es fehlt der Vorsatz hinsichtlich des objektiven Tatbestandsmerkmals „fremd“. Dass man das wissen hätte müssen ist kein Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit.
Das alles hat nichts damit zu tun, ob man weiß, dass es verboten ist, eine fremde Sache wegzunehmen. Diese Frage stellt sich nämlich erst dann, wenn man sehr wohl einen Vorsatz hat hinsichtlich „fremd“, aber davon ausgeht, dass man eine fremde Sache wegnehmen darf. Du siehst also, das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.