Rechtswissenschaft in Wien

Hallo Satine,
mit der Anerkennung des Studiums im akademischen Sinne kenne ich mich nicht aus. Du kannst aber jedenfalls in Deutschland mit einem österreichischen Abschluss keine Funktion ausüben, die eine (deutsche) juristische Ausbildung voraussetzt. Das spielt vor allem im öffentlichen Dienst eine Rolle. Du kannst also in Deutschland beispielsweise nicht Richterin werden (§ 5 I DRiG - http://bundesrecht.juris.de/drig/__5.html). In Österreich aber auch nicht, weil du keine österreichische Staatsbürgerin bist (§ 2 Abs. 1 Z. 1 RStDG - http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR4…).
In der Privatwirtschaft ist man natürlich flexibler, aber auch hier befinden sich schätzungsweise 99,9% der Berufsmöglichkeiten für Leute, die sich im österreichischen Recht auskennen, in Österreich.
Ich möchte dir keinesfalls das Studium in Wien madig machen, du musst aber realistisch herangehen und dir bewusst sein, dass jedes Studium der Rechtswissenschaften eine sehr länderspezifische Sache ist. Bevor du das Studium eines ausländischen Rechts beginnst, musst du dir darüber klar werden, welche Tätigkeit du anstrebst. „Juristin“ allein ist da zuwenig, das muss spezifischer sein.
Grüße, Peter