Rente und Ekst

Da sowieso nicht. Niemals seit 1992 waren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Sonderausgabenabzug gänzlich ausgeschlossen.

Und jetzt hast Du mich davon überzeugt, dass es ganz richtig war, dass ich mich aus diesem Thread rausgehalten habe - Du willst offenbar überhaupt nicht wissen, was Sache ist.

Na dann…

Verstehe ich nicht…
Ich will wissen ob es ok ist, das die Rente die vor x Jahren nach der Steuer in die Rente abgegangen ist, heute versteuert wird. m.e. ist das doppelt.
Wenn ich nicht die richtigen Fachwörter verwende ligt das daran, das ich von der Materie keine Ahnung habe.
Jeder der arbeiten geht und nicht’besonders viel’ verdient zahlt doch in die Rente ein.
Früher nachdem er das Geld versteuert hat, heute vorher.
Jemand der nur früher in die Rente eingezahlt hat (es ihm abgezogen wurde) und diese Rente nun in der EkSt des Ehemannes als Einkommen berechnet wird, versteuert doch das Geld zum 2. mal.
Ob das rechtens ist oder vom FA Beamten falsch überlegt will ich wissen.
Warum sollte ich es nicht wissen wollen?

Der Bundesfinanzhof hat vor ein paar Jahren entschieden, dass das nicht als Doppelbesteuerung zu werten ist.
Übrigens hat dein Arbeitgeber all die Jahre seinen Arbeitgeberanteil für dich an die Rentenversicherung überwiesen, und der war und ist steuerfrei. Das ist mal grob die Hälfte des Geldes, das für dich an die gesetzliche Rentenversicherung geflossen ist.

Danke!

KWT

Und der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen, u.a. Beiträge zur Rentenversicherung, ist im Einzelnen in § 10 EStG geregelt.

Wie Du darauf kommst, es gäbe diesen Sonderausgabenabzug nicht und die Beiträge seien aus „versteuertem Netto“ geleistet worden, bleibt Dein Geheimnis.

Es ist die gemeinsame Einkommensteuer-Erklärung der Eheleute.
(wie oft denn noch?)

Der FA-Beamte hat nichts falsch gemacht.
Die Besteuerung der Renten hat der Bundestag vor x Jahren beschlossen. Vielleicht hilft Dir der wiki-Artikel Rentenbesteuerung oder gib den Begriff in Google ein.

???
Was die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung anbelangt, gibt es keinen Unterschied zwischen früher und heute.
Schon immer wurden diese Beiträge bei der Einkommensteuer berücksichtigt („abgesetzt“ !)

Schau Dir doch einfach ein paar zurückliegende ESt-Erklärungen an und dort das Formular Vorsorgeaufwand.
Hast Du und Dein Mann da nichts eingetragen unter „Beiträge zur Altersvorsorge“?
.
fa.form.vors.aufw

Nein, ich habe ein Programm zur Berechnung der Est, mit dem ich zu frieden bin. Als ich noch in einem Lohnsteuerhilfeverein Mitglied war, konnte ich mit diesem Programm noch etliche 100 €-s mehr zurückbekommen. Der Berater hat einfach händisch nur die alten Daten übernommen. Danach war mit der Mitgliedschaft aus.

Warum mit der Hand? Ach so, da gibt es noch ein Rechenbrett mit Kügelchen und Schiefertafel dazu. Ja, so kann man auch machen, auch wenn man noch 25 Jahre dazu braucht.

Weil man dann eine Vorstellung davon entwickeln kann, wie die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und des zu versteuernden Einkommens funktioniert und vor allem, wie der ESt-Tarif gebaut ist. Dann kommt man nicht auf so seltsame Ideen wie die, die Du vorgetragen hast, bei großen Unterschieden zwischen den Einkünften zweier Ehegatten könnte eine getrennte Veranlagung interessant sein, sondern merkt, dass das genaue Gegenteil der Fall ist: Je größer der Unterschied, desto vorteilhafter die Zusammenveranlagung.

Nö. Es war nämlich ein Lohnsteuerhilfeverein, bei denen gibt es keine (Steuer-)Berater.

Und dass Deine Stammdaten sich von Jahr zu Jahr ändern, glaubt Dir keiner.

Nebenbei: Kann denn Dein

auch die ESt berechnen, die festgesetzt wird, wenn das FA in allen Punkten der Erklärung folgt? Den französischen Osten braucht man nicht zu berechnen, der liegt fest und bleibt, wo er ist.

Aber das gehört woanders hin - nur nochmal der Hinweis:

„Ganz einfach - Du musst nur (…)“ steht auf den Fahnen der Lemminge, die sich alle gemeinsam ins Meer der Ahnungslosigkeit stürzen.

Glück auf!

MM