Retouren aus CH nach Polen - Proformarechnungen

Hallo Zusammen,

ein deutsches Unternehmen hat über seine Schweizer Tochergesellschaft einen neuen Lieferanten in Polen für den Schweizer Markt aufgetan.
Die ersten Waren wurden aus Polen an die Schweizer Filialen geliefert.
Nun hagelt es leider Reklamationen und die ganze Ware muss zurück.
Der polnische Lieferant sagt, er brauche vom Schweizer Unternehmen Proforma-REchnungen für die Rückabwicklung für den Zoll, weil nach polnischem REcht das Schweizer Unternehmen der Ausführer ist.
Bisher hatte die Schweizer Gesellschaft noch für keinen Lieferanten ( es sind nur welche aus Deutschland bekannt) Proforma-REchnungen erstellen müssen, wenn Ware aus Reklamationsgründen wieder ausgeführt wird. Geht das mit rechten Dingen zu? Welche Folgen haben die Proforma-Rechnungen für die Schweizer?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

wenn Waren international versandt werden will der Zoll eine Begleitdokumentation sehen und man hat sich darauf verständigt, dass es sich dabei um Rechnungen handeln soll.

Wenn tatsächlich Geld fließt nimmt man eine Handelsrechnung (Commercial Invoice). Wenn kein Geld fließt, eine Proforma-Rechnung. Letztere dient also nur dazu, den Paketinhalt zu dokumentieren und den Warenwert zu deklarieren.

Nun hagelt es leider Reklamationen und die ganze Ware muss
zurück.

Hier wäre denkbar besondere Zollverkehre wie z. B. eine sog. „Aktive Veredelung“ oder „Rückware“ anzuwenden. „Aktive Veredelung“ macht dann Sinn, wenn die Ware nach der Ausbesserung wieder in die Schweiz geliefert wird. Siehe dazu http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_… und http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_…
Wenn die Ware nur zurück transportiert wird und dann in Polen bleibt, kommt eine Abfertigung als Rückware in Betracht: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…
Beide Verfahren sind an Bedingungen und Auflagen geknüpft und man muss im Einzelfall checken ob die Bedingungen erfüllt sind. Dann macht eine Abfertigung in einem besonderen Zollverkehr Sinn weil es nicht zu der üblichen Zollgebühr kommt sondern eine meist kostenfreie Abwicklung stattfinden kann.

Der polnische Lieferant sagt, er brauche vom Schweizer
Unternehmen Proforma-REchnungen für die Rückabwicklung für den
Zoll, weil nach polnischem REcht das Schweizer Unternehmen der
Ausführer ist.

Das ist EU-Recht und stimmt so.

Bisher hatte die Schweizer Gesellschaft noch für keinen
Lieferanten ( es sind nur welche aus Deutschland bekannt)
Proforma-REchnungen erstellen müssen, wenn Ware aus
Reklamationsgründen wieder ausgeführt wird. Geht das mit
rechten Dingen zu? Welche Folgen haben die Proforma-Rechnungen
für die Schweizer?

Keine. Es geht nur darum, der Sendung eine entsprechende Dokumentation beizufügen und wenn keine Geldfluss stattfindet nutzt man eine Proforma-Rechnung.

Grundlagen in den FAQ: /t/faq-zoll-und-import/4873917

Gruß,

MecFleih

Hallo, erst mal vielen Dank für die Antwort.
Hier noch ein paar Fragen.

Wenn tatsächlich Geld fließt nimmt man eine Handelsrechnung
(Commercial Invoice). Wenn kein Geld fließt, eine
Proforma-Rechnung. Letztere dient also nur dazu, den
Paketinhalt zu dokumentieren und den Warenwert zu deklarieren.

Wenn die Proforma-Rechnung zur Dokumentation ist, wieso kann der polnische Lieferant nicht selber eine ausstellen?

Nun hagelt es leider Reklamationen und die ganze Ware muss
zurück.

Hier wäre denkbar besondere Zollverkehre wie z. B. eine sog.
„Aktive Veredelung“ oder „Rückware“ anzuwenden. „Aktive
Veredelung“ macht dann Sinn, wenn die Ware nach der
Ausbesserung wieder in die Schweiz geliefert wird. Siehe dazu
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_…
und
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_…
Wenn die Ware nur zurück transportiert wird und dann in Polen
bleibt, kommt eine Abfertigung als Rückware in Betracht:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…
Beide Verfahren sind an Bedingungen und Auflagen geknüpft und
man muss im Einzelfall checken ob die Bedingungen erfüllt
sind. Dann macht eine Abfertigung in einem besonderen
Zollverkehr Sinn weil es nicht zu der üblichen Zollgebühr
kommt sondern eine meist kostenfreie Abwicklung stattfinden
kann.

Das klingt gut mit der Rückware. Habe aber nachgelesen, dass die Rückabwicklung innerhalb von 3 Jahren passieren soll bzw. dann frei von Gebühren ist. Was ist, wenn auf die Ware der Hersteller 10 Jahre Garantie gibt und nach ca. 7 Jahren etwas zurück nach Polen muss?

Der polnische Lieferant sagt, er brauche vom Schweizer
Unternehmen Proforma-REchnungen für die Rückabwicklung für den
Zoll, weil nach polnischem REcht das Schweizer Unternehmen der
Ausführer ist.

Das ist EU-Recht und stimmt so.

Mmh, wäre dann nicht auch die Schweiz der Einführer gewesen und man hätte bei der Einfuhr schon Proformas erstellen müssen?

Bisher hatte die Schweizer Gesellschaft noch für keinen
Lieferanten ( es sind nur welche aus Deutschland bekannt)
Proforma-REchnungen erstellen müssen, wenn Ware aus
Reklamationsgründen wieder ausgeführt wird. Geht das mit
rechten Dingen zu? Welche Folgen haben die Proforma-Rechnungen
für die Schweizer?

Keine. Es geht nur darum, der Sendung eine entsprechende
Dokumentation beizufügen und wenn keine Geldfluss stattfindet
nutzt man eine Proforma-Rechnung.

Sicher?
Muss man als Ausführer nicht irgednwo mit einer Nummer angemeldet sein und statistische Meldungen abgeben und Zollgebühren abführen?
Da kommt doch ein ganzer Rattenschwanz auf einen zu, wenn man plötzlich zum Ausführer wird.

Wie verhält es sich, wenn mit dem polnischen Lieferanten „frei Haus“
ausgemacht wurde und er demnach alle Kosten für die Einfuhr übernehmen muss. Dann muss er doch auch bestimmt alle Kosten und Mühen übernehmen, wenn die Ware aufgrund von Mängeln zurückgeht, oder?

Vielen Dank noch mal für die Hilfe.

centuryF

Hallo,

Wenn die Proforma-Rechnung zur Dokumentation ist, wieso kann
der polnische Lieferant nicht selber eine ausstellen?

Weil der Versender die Rechnung ans Paket pappen muss. Wenn also der Schweizer etwas an den Polen schickt, muss auch der Schweizer eine Rechnung zu der Lieferung schreiben.

Das klingt gut mit der Rückware. Habe aber nachgelesen, dass
die Rückabwicklung innerhalb von 3 Jahren passieren soll bzw.
dann frei von Gebühren ist. Was ist, wenn auf die Ware der
Hersteller 10 Jahre Garantie gibt und nach ca. 7 Jahren etwas
zurück nach Polen muss?

Dann funktioniert eine Abwicklung als Rückware nicht. Im Zweifel geht nur „ganz normaler Versand“ mit allen eventuellen Einfuhrgebühren.
Die besonderen Zollverkehre sind an gewisse Bedingungen geknüpft (wie eben die 3-Jahres-Frist für Rückwaren), insofern muss man im Einzelfall schauen, was der beste Weg in eurem Fall ist. Rückware oder aktive Veredelung waren nur Ideen, wie es möglich sein könnte. Ob das in diesem Fall konkret funktioniert kann ich nicht sagen, das müsstest du im Detail klären. Ansprechpartner ist dann der Zoll in Polen, denn dort wird das Paket ja eingeführt.

Mmh, wäre dann nicht auch die Schweiz der Einführer gewesen
und man hätte bei der Einfuhr schon Proformas erstellen
müssen?

Wenn die Ware ohne Geldfluss in die Schweiz geliefert worden wäre, hätte man das auch mit Proforma Invoices machen können.

Einführer ist nicht der, der die Ware verschickt, sondern der Empfänger. Auch wenn du Ware bekommst gilst du in der EU nicht als „sozusagen passiver, Unbeteiligter“, sondern du bist als Empfänger Zollbeteiligter und Zollverpflichteter, denn du führst die Ware ein. Man unterstellt hier, dass man Waren meistens aktiv bestellt und somit einführt.
Es passt vom Bild her nicht so ganz zu Geschenksendungen, die man ja ohne eigenes Zutun bekommt. Aber die Rechtslage nimmt eben trotzdem auch den Empfänger in die Pflicht.
Hintergedanke ist, dass der Zoll immer nur den Empfänger im eigenen Land erreichen kann, aber keinen Zugriff auf Versender in anderen Ländern hat. An wen soll sich der Zoll halten wenn nicht an den Empfänger?

Muss man als Ausführer nicht irgednwo mit einer Nummer
angemeldet sein und statistische Meldungen abgeben und
Zollgebühren abführen?

Wenn man mehr als 3x im Jahr gewerblich importiert muss man eine ATLAS-Zollnummer haben. Dazu hatte ich in den FAQ, die ich im ersten Artikel verlinkt habe, ganz unten etwas geschrieben.

Es gibt auch Regeln für den Export, wann eine Anmeldung nötig ist und wann nicht. Bedenke aber, dass ich nur zu deutschem und EU-Import wirklich etwas sagen kann, nicht zu Schweiz-Export. Im großen und ganzen werden die Regeln da nicht völlig anders sein als in der EU, aber manchmal liegt der Teufel im Detail. Im Zweifel muss der Schweizer Rücksprache mit seinem Zoll halten um zu erfragen, ob er sich dort registrieren muss und ob er irgendeine „Kundennummer“, entsprechend der ATLAS-Nummer hier bei uns, benötigt.

Wie verhält es sich, wenn mit dem polnischen Lieferanten „frei
Haus“
ausgemacht wurde und er demnach alle Kosten für die Einfuhr
übernehmen muss. Dann muss er doch auch bestimmt alle Kosten
und Mühen übernehmen, wenn die Ware aufgrund von Mängeln
zurückgeht, oder?

Da muss man unterscheiden. Welche Regeln zur Reklamation und Gewährleistung zwischen Schweiz und Polen vereinbart sind, ist ja eine Frage der Handelsbeziehung und hat mit dem Zoll und dem Versand nichts zu tun.
Wenn du bei Neckermann bestellst, interessiert DHL, wenn sie das Paket transportieren, auch nicht, ob und welche Garantien du für die Ware von Neckermann bekommst.

Wer die Kosten für Versand und Einfuhr übernimmt und wo der Gefahrenübergang stattfindet, regeln die sog. INCO-Terms (am besten mal danach googlen!). Dort wird in internationalen Geschäften festgelegt, wer die Kosten für Versand und Verladung trägt, wie weit der eine und ab wann der andere zuständig ist und wer was bezahlt, außerdem, wer ab wann die Verantwortung trägt.
Generell können die Vertragspartner sich untereinander frei einigen, wer da was zahlt und wie lange der eine oder wann der andere zuständig wird.

Das sind im Prinzip nur Handelsfragen, die den Zoll wenig interessieren.

Es spielt aber insofern (indirekt) eine Rolle, als die Gesamtkosten des Versands höher sind wenn der Versender (hier Schweiz) alle Kosten trägt. Dann würde man den Wert von „Ware plus Versand“ höher ansetzen und die Einfuhrabgaben wären höher.

Gruß,

MecFleih