Rosa Pappe -> EU-Führerschein

Hallo Zusammen!

Mal angenommen jemand hätte seinen Führerschein mal wegen eines Alkoholunfalls für 10 Monate abgeben müssen. Nehmen wir weiter an, dass dies genau in dem Moment geschah, als die sog. Pappen (Rosa) ausliefen und die Karten (EU-Führerschein) eingeführt wurden. Der temporäre Fußgänger gab also Papier ab und bekam Plastik zurück. Nun hatte er aber vorher einen LKW-Führerschein bis 7,5to. Um diesen wiederzuerlangen musste ein unverschämt teures Augenärztliches Gutachten und ein kleines Blutbild eingereicht werden (wegen des EU-Führerscheins, den er ja eigentlich gar nicht wollte). Das alleine ist meiner Meinung nach schon eine Sauerei!

Jetzt die eigentliche Frage:
Was passiert, wenn der Fahrer 50 Jahre alt wird? – Der LKW-7,5to-Führerschein in der Pappversion war ewig gültig. Die Plastikvariante aber nicht!? – Warum soll der Fahrer den nun zum Gesundheitscheck/Nachprüfung/was-weiß-ich-noch alles? Das wäre ja eine zusätzliche Strafe zu der Alkoholkiste von damals und somit unlogisch!?

Kann (oder sollte) der Fahrer das evtl. einfach ignorieren?

Gruß Kai

Hi,

alle die früher den Autoführerschein hatten(also bis 7,5 t fahren duften) haben beim umschreiben die Klassen B, M, L, C1, C1E bekommen. Einfach zum Amt und auf den Fehler aufmerksam machen und nachtragen lassen.

Bitte C1 nicht mit C verwechseln!!

MFG

Hallo,
Nehmen wir mal an im neuen EU-Führerschein ist C1 und C1E eingetragen. Beides mit dem 50-Jahre-Vermerk unter Spalte 11.

Gruß Kai…

Hallo Kai,

auf folgender Seite dürfte alles erklärt sein:

http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html

LG Bollfried

PS:Wenn eine Altersbegrenzug im Führerschein vermerkt ist,erlischt
m.E. die Erlaubnis zum Führen des KFZ in der jeweiligen Fahrzeugklasse,wenn nicht diese Voraussetzungen erfüllt werden.
Weiteres kannst du nachlesen unter:

/t/fuehrerschein–17/5342126

Hallo bollfried,

das kann ja dann nur bedeuten, dass dieser 50-Jahre-Eintrag fehlerhaft ist, denn der war in dem ursprünglichem Führerschein nicht vorhanden. Es kann ja nicht sein, das jemand ein Recht, was er vorher mal hatte (-> ohne ärztl. Gutachten solange zu fahren wie´s geht) willkürlich aberkannt bekommen kann. Und wenn es lediglich mit dem EU-Führerschein, den der Fahrer ja gar nicht wollte, zusammenhängt, liegt der Fehler ja irgendwo im System? - Oder?

Gruß Kai

Hallo Zusammen!

Mal angenommen jemand hätte seinen Führerschein mal wegen
eines Alkoholunfalls für 10 Monate abgeben müssen.

In Deutschland sehr ungewöhnlich. Meines Wissens gibt es kein 10monatiges Fahrverbot.

Man hätte also eher nicht „den Führerschein abgegeben“, sonder jemandem wäre die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Dieser jemand hat also die Fahrerlaubnis verloren und ist zunächst so wie jemand, der noch nie eine hatte.
Zur Wiedererlangung gibt es im Gegensatz dazu aber Erleichterungen (z.B. Verzicht auf neue Fahrausbildung und Prüfung), aber auch Erschwernisse (MPU,…).

Ein solcher jemand hat seine nach altem Recht erworbene Fahrerlaubnis verloren, er kann eine neue nur nach neuem Recht erwerben.

Daher gelten für ihn auch die Regelungen, die nun moniert werden.

(wegen des
EU-Führerscheins, den er ja eigentlich gar nicht wollte). Das
alleine ist meiner Meinung nach schon eine Sauerei!

Nein.
Man hat eben nicht die alte Fahrerlaubnis wieder bekommen, sondern man hat eine neue beantragt und bekommen. Die alte war nämlich weg. Pfutsch. Verwirkt.

Das
wäre ja eine zusätzliche Strafe zu der Alkoholkiste von damals
und somit unlogisch!?

Nein.
Der Fahrer wird genau so behandelt, wie jeder andere, der eine Fahrerlaubnis neu bekommt. Warum sollte man ihn besser stellen?