Rote Ampel / Fahrverbot

Hallo,

Und du vergisst das am Steuer Menschen sitzen.

das stimmt, und weil wir nicht wollen, daß jeder Hirni
ungeschult auf deutschen Straßen herumkurvt, gibt es die
Führerscheinprüfung.

und weil wir nicht wollen das jeder andere Hirni ungeschult seinen Job ausübt gibt es auch Prüfungen.
Dennoch gibt es z.B. Pfusch am Bau, ärztliche Kunstfehler, falsche Beratungen durch Banker, Anwälte ect. und Flugzeugabstürze.
Und du willst jetzt allen Ernstes behaupten das ein LKW-Fahrer, der 9 - 10 Std. am Steuer sitzt, so geschult sein muss, das er nicht mal für eine Sekunde unkonzentriert sein darf?
Wieviel km fährst du denn so pro Jahr um so kompromisslos urteilen zu können?

Jaja, ich weiss, ein Lkw Unfall kann Leben kosten, das können andere Pfuschereien auch.
Ich wiederhole mich gerne, es sitzen nur Menschen am Steuer, wie in allen anderen Bereichen, wo Unfälle passieren auch nur Menschen beteiligt sind.

Jaja.

Genau, du mich auch :wink:

R

Hallöchen,

und weil wir nicht wollen das jeder andere Hirni ungeschult
seinen Job ausübt gibt es auch Prüfungen.
Dennoch gibt es z.B. Pfusch am Bau, ärztliche Kunstfehler,
falsche Beratungen durch Banker, Anwälte ect. und
Flugzeugabstürze.
Und du willst jetzt allen Ernstes behaupten das ein
LKW-Fahrer, der 9 - 10 Std. am Steuer sitzt, so geschult sein
muss, das er nicht mal für eine Sekunde unkonzentriert sein
darf?

nein, darf er nicht. Pfusch am Bau, im Operationssaal, in der Bankniederlassung und in der Kanzlei düfen auch nicht sein. Wird da ein Fehler gemacht, wird geklagt und nicht das arme Puschel getröstet, das den Fehler gemacht hat.

Jaja, ich weiss, ein Lkw Unfall kann Leben kosten, das können
andere Pfuschereien auch.

Klar können sie das, nur kommt das bei hauptberuflichen Kraftfahrern etwas häufiger vor als bspw. bei Gebäudereinigern oder Anwälten. Aus diesem Grunde finden bei LKW und Bussen häufiger Polizeikontrollen statt als bspw. bei der Gebäudereinigung. Seltsamerweise scheint man sich weitestgehend einig zu sein, daß im erstgenannten Fall das Risiko nennenswert erhöht ist. Warum sind dann meine Ausführungen ein Problem für Dich?

Ich wiederhole mich gerne, es sitzen nur Menschen am Steuer,
wie in allen anderen Bereichen, wo Unfälle passieren auch nur
Menschen beteiligt sind.

Ich wiederhole mich auch: Natürlich können Fehler passieren, nur haben sie verschiedene Auswirkungen. Der Ladung und den Witterungsbedingungen angepaßte Geschwindigkeit gehört m.E. zu den obersten Geboten der LKW-Fahrerei. Wer das nicht packt, handelt genauso fahrlässig wie ein Arzt, der im Suff und mit ungewaschenen Händen eine Herzoperation durchführt.

Gruß,
Christian

Hallo,

nein, darf er nicht.

Bitte! Das kann nicht dein Ernst sein. Wie soll das gehen?
Wenn dem so sein soll, müssen Roboter ans Steuer, aber das dürfte gegen die StVO verstossen.

Aus diesem Grunde finden bei LKW und Bussen
häufiger Polizeikontrollen statt als bspw. bei der
Gebäudereinigung.

Weisst du wie eine Kontrolle aussieht?
Tachoscheibe bitte.
Was? 30 Minuten Fahrtzeit überzogen? Zur Kasse bitte!
Im Ernst, die wenigsten Polizisten haben von der Materie überhaupt Ahnung. (O-Ton meines zukünftigen Schwagers, seines Zeichens Polizist)
Und wenn jemand nur eine Vermutung hat, das z.B. die Ladung nicht richtig gesichert ist, wird erstmal ein Profi auf diesem Gebiet gerufen. Findet der nichts, wird sofort nach den anderen Papieren gefragt, nach dem Motto, es kann nicht sein, das hier kein Geld zu holen ist.

Seltsamerweise scheint man sich
weitestgehend einig zu sein, daß im erstgenannten Fall das
Risiko nennenswert erhöht ist.

Natürlich ist bei einem Kraftfahrer, der ca. 20000 km im Monat auf der Strasse ist das Risiko höher als bei einem, der einmal in der Woche spazieren fährt. Das bezweifel ich nicht.

Warum sind dann meine
Ausführungen ein Problem für Dich?

Weil solche Ausführungen von Leuten kommen, die in Wirklichkeit garnicht mitreden dürften. Solange es in Deutschland üblich ist, das der Kraftfahrer als Mensch zweiter Klasse behandelt wird, übrigens nur in Deutschland, sollten sich alle anderen nach einem Satz von Dieter Nuhr halten.

Gruß
Rocco

Guten abend,

nein, darf er nicht.

Bitte! Das kann nicht dein Ernst sein. Wie soll das gehen?

jetzt versuche doch bitte mal für eine Minute zu vergessen, daß Du der Berufsgruppe auch angehörst.

Natürlich darf er keine Fehler der genannte Art machen, weil das allein schon genau so in der StVO steht. Warum wirfst Du mir Einschätzungen vor, die der Gesetzgeber genauso geregelt hat? Angepaßte Geschwindigkeit, gesicherte Ladung usw. All dies steht im Gesetz.

Warum sind dann meine
Ausführungen ein Problem für Dich?

Weil solche Ausführungen von Leuten kommen, die in
Wirklichkeit garnicht mitreden dürften. Solange es in
Deutschland üblich ist, das der Kraftfahrer als Mensch zweiter
Klasse behandelt wird

Nein, nicht wie ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse, sondern wie jeder andere Verkehrsteilnehmer unter Berücksichtigung des von ihm ausgehenden Gefahrenpotentials.

Das gilt doch nicht für LKW-Fahrer allein. In vielen Berufen - auch in meinem - werden aufgrund der Umstände erhöhte Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt. Wer die nicht erfüllt - auch nur kurzzeitig -, muß mit den Konsequenzen leben.

Gruß,
Christian

Hi
wenn in dem Anhörungsbogen nichts steht, dass die Ampel schon länger als eine Sekunde ROT war, (und auch nichts von Behinderung oder Gefährdung), dann ist ein Fahrverbot nicht zu erwarten.
Falls in dem Bußgeldbescheid dennoch eines angeordnet werden sollte, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen - unter ganz engen Voraussetzunbgen besteht die Möglichkeit, gegen ein erhöhtes Bußgeld um das FV herumzukommen.

Gruß
HaWeThie

(PS: mein I-Net lahm heute irgendwie - darum sorry, falls das o.g. schon von jemanden anderes gesagt wurde)

Hallo,

jetzt versuche doch bitte mal für eine Minute zu vergessen,
daß Du der Berufsgruppe auch angehörst.

ok, wird mir schwerfallen, aber ich versuchs.

Natürlich darf er keine Fehler der genannte Art machen, weil
das allein schon genau so in der StVO steht.

Nun, hier sehe ich lieber den Menschen als die Paragraphen.
Selbstverständlich macht ein Mensch Fehler, auch wenn es durch den Gesetzgeber verboten ist.
Um nochmal auf deinen Vergleich mit dem besoffenen Chirurgen zurückzukommen. So einem gehört die Lizenz (oder wie das Ding heisst) entzogen, genauso dem Fahrer der sich besoffen ans Steuer setzt. Ich denke da sind wir uns einig.
Aber für eine Sekunde unachtsamkeit sehe ich lieber den menschlichen Aspekt. Ich weiss ja nicht genau, was dein Gebiet ist, aber stell dir vor du gibst einem Kunden anstatt ein gelbes, ein grünes Formular. (jaja ich weiss) Dem Kunden kostet das seine Existens. Nach deinem Ermessen müsstest du jetzt schwer bestraft werden, z.b. durch Arbeitsverbot ect.
Akzeptabel für dich?

Warum wirfst Du
mir Einschätzungen vor, die der Gesetzgeber genauso geregelt
hat?

Der Gesetzgeber hat auch die Möglichkeit geregelt, von einem Fahrverbot abzusehen. Aber dies scheinst du nicht zu akzeptieren, habe ich zumindest deiner Antwort an Häger entnommen.

Das gilt doch nicht für LKW-Fahrer allein. In vielen Berufen -
auch in meinem - werden aufgrund der Umstände erhöhte
Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt. Wer die nicht
erfüllt - auch nur kurzzeitig -, muß mit den Konsequenzen
leben.

Ob der Urheber dieses Threads die Konsequenzen in Form einer angemessenen Geldstrafe oder einem Führerscheinentzuges trägt ist eigentlich egal. Die Geldstrafe wird ihn auch schmerzen.
Aber das du vehement ein Fahrverbot forderst und damit womöglich wieder jemand Arbeitslos wird, entzieht sich meinem Verständnis.

Aber gut, wir müssen ja nicht einer Meinung sein.

Gruß
Rocco

Guten abend,

Nun, hier sehe ich lieber den Menschen als die Paragraphen.
Selbstverständlich macht ein Mensch Fehler, auch wenn es durch
den Gesetzgeber verboten ist.

natürlich, aber dann werden diese sanktioniert und zwar nach ihren Auswirkungen bzw. ihrer Schwere.

Aber für eine Sekunde unachtsamkeit sehe ich lieber den
menschlichen Aspekt. Ich weiss ja nicht genau, was dein Gebiet
ist, aber stell dir vor du gibst einem Kunden anstatt ein
gelbes, ein grünes Formular. (jaja ich weiss) Dem Kunden
kostet das seine Existens. Nach deinem Ermessen müsstest du
jetzt schwer bestraft werden, z.b. durch Arbeitsverbot ect.
Akzeptabel für dich?

An einem Formular scheitert keine Existenz (und eine - wie dargestellt - überfahrene rote Ampel ist mit einem falschen Formular nicht vergleichbar), aber wenn ein Kunde falsch und entgegen seiner Vorstellungen beraten wird und er dann Geld verliert, verklagt er die Bank und bekommt im Zweifel recht. Da der Angestellte nur Erfüllungsgehilfe des Kreditinstituts ist, haftet er nach außen nicht. Welche Konsequenzen das intern nach sich zieht, kommt auf den Einzelfall an.

Im fließenden Straßenverkehr ist jedoch der Fahrzeugführer allein verantwortlich. Das gibt es in meinem Beruf übrigens auch: Übersehe ich offensichtlich geldwäscherelevante Vorgänge (was dann schon eher der roten Ampel entspricht), kann ich mich persönlich strafbar machen. Das kann dann Bußgelder von einigen zigtausend Euro nachsichziehen.

Warum wirfst Du
mir Einschätzungen vor, die der Gesetzgeber genauso geregelt
hat?

Der Gesetzgeber hat auch die Möglichkeit geregelt, von einem
Fahrverbot abzusehen. Aber dies scheinst du nicht zu
akzeptieren, habe ich zumindest deiner Antwort an Häger
entnommen.

Das hast Du mißverstanden: Ich bin nicht der Ansicht, daß Berufskraftfahrer unbedingt härter bestraft werden sollten, nur sehe ich es nicht ein, daß sie milder bestraft werden als andere, nur weil ihr Arbeitsplatz davon abhängt. Gerade weil sie Berufskraftfahrer mit entsprechender Fahrleistung und Verantwortung sind, sollten sie die bestehenden Regeln besonders gut kennen und besonders genau befolgen - nicht zuletzt, weil eben ihr Arbeitsplatz davon abhängen kann. Wenn er dann gegen die Regeln verstößt, hat er mindestens die gleichen Folgen zu tragen, wie jeder andere auch.

Gruß,
Christian