Rücklastschriftgebühr für den Bankkunden?

Hi (es geht um eine evtl. nicht berechtigte Rücklastschriftgebühr)
Ich habe einen Vertrag mit einem Dienstleister und dieser ist auch berechtigt mir monatlich via Lastschrifverfahren einen vereinbarten Betrag von meinem Konto abzubuchen.
Wegen meiner Unachtsamkeit jedoch, konnte der vereinbarte Betrag mangels Deckung des Kontos nicht abgehoben werden.
Nun berechnet die Bank (in meinem Fall die Sparkasse) den Dienstleister eine Gebühr, welcher diese Gebühr an mich weitergibt (er hat meinetwegen versucht 5€ abzubuchen und möchte nun das ich ihm 10€ überweise, da der Betrag halt nicht abgebucht werden konnte). Das ist ja auch noch in Ordnung.
Die Sparkasse hat mir selbst aber nun auch noch 5,50€ von meinem Konto abgebucht („AUFWENDUNGSERSATZ Ruecklastschriftgebuehr“) und jetzt geht es mir um’s Prinzip, denn ich dachte immer, dass die Sparkasse mir selbst dann keine Gebühr mehr berechnen darf. Die 5,50€ sind doch nicht berechtigt oder? Der BGH hat da doch mal entschieden, dass dem Bankkunden selbst keine Gebühr mehr abgezogen werden darf. Ich möchte einfach wissen ob das so nun gerechtfertigt ist oder nicht.

Vielen Dank im Voraus! Ich weiß Ihre Hilfe zu schätzen!

Hallo,

Die Sparkasse hat mir selbst aber nun auch noch 5,50€ von
meinem Konto abgebucht („AUFWENDUNGSERSATZ
Ruecklastschriftgebuehr“) und jetzt geht es mir um’s Prinzip,
denn ich dachte immer, dass die Sparkasse mir selbst dann
keine Gebühr mehr berechnen darf. Die 5,50€ sind doch nicht
berechtigt oder? Der BGH hat da doch mal entschieden, dass dem
Bankkunden selbst keine Gebühr mehr abgezogen werden darf. Ich
möchte einfach wissen ob das so nun gerechtfertigt ist oder
nicht.

alles schon dagewesen (und eigentlich auch leicht auffindbar):/t/ruecklastschriftgebuehr-meiner-sparkasse/5645920

Gruß
Christian

Rücklastschriftgebühr für den Bankkunden?
Ok danke.
Ich muss mich hier noch ein wenig zurecht finden.

Hallo, spreche Deine/n Berater/in bei der Sparkasse an und bitte ihn/sie um Erstattung der 5,50 Euro. Du wirst sehen, das klappt ohne Widerspruch. Gruss BGGMW

Hallo,

spreche Deine/n Berater/in bei der Sparkasse an und
bitte ihn/sie um Erstattung der 5,50 Euro. Du wirst sehen, das
klappt ohne Widerspruch.

warum sollte das klappen? Wenn man die Auslagenerstattung nicht haben wollte, würde man sie gar nicht erst abbuchen und jemand, der sein Konto nicht im Griff hat, gehört nicht zwangsläufig zu den Zielkunden.

Gruß
C.

Hallo, bei mir hat´s geklappt. Gruss BGGMW

und daraus leitest du eine allgemeine Regel ab? … mutig.