Rücklastschriftgebühr für den Bankkunden?

Hallo,

Die Sparkasse hat mir selbst aber nun auch noch 5,50€ von
meinem Konto abgebucht („AUFWENDUNGSERSATZ
Ruecklastschriftgebuehr“) und jetzt geht es mir um’s Prinzip,
denn ich dachte immer, dass die Sparkasse mir selbst dann
keine Gebühr mehr berechnen darf. Die 5,50€ sind doch nicht
berechtigt oder? Der BGH hat da doch mal entschieden, dass dem
Bankkunden selbst keine Gebühr mehr abgezogen werden darf. Ich
möchte einfach wissen ob das so nun gerechtfertigt ist oder
nicht.

alles schon dagewesen (und eigentlich auch leicht auffindbar):/t/ruecklastschriftgebuehr-meiner-sparkasse/5645920

Gruß
Christian