Hi (es geht um eine evtl. nicht berechtigte Rücklastschriftgebühr)
Ich habe einen Vertrag mit einem Dienstleister und dieser ist auch berechtigt mir monatlich via Lastschrifverfahren einen vereinbarten Betrag von meinem Konto abzubuchen.
Wegen meiner Unachtsamkeit jedoch, konnte der vereinbarte Betrag mangels Deckung des Kontos nicht abgehoben werden.
Nun berechnet die Bank (in meinem Fall die Sparkasse) den Dienstleister eine Gebühr, welcher diese Gebühr an mich weitergibt (er hat meinetwegen versucht 5€ abzubuchen und möchte nun das ich ihm 10€ überweise, da der Betrag halt nicht abgebucht werden konnte). Das ist ja auch noch in Ordnung.
Die Sparkasse hat mir selbst aber nun auch noch 5,50€ von meinem Konto abgebucht („AUFWENDUNGSERSATZ Ruecklastschriftgebuehr“) und jetzt geht es mir um’s Prinzip, denn ich dachte immer, dass die Sparkasse mir selbst dann keine Gebühr mehr berechnen darf. Die 5,50€ sind doch nicht berechtigt oder? Der BGH hat da doch mal entschieden, dass dem Bankkunden selbst keine Gebühr mehr abgezogen werden darf. Ich möchte einfach wissen ob das so nun gerechtfertigt ist oder nicht.
Vielen Dank im Voraus! Ich weiß Ihre Hilfe zu schätzen!