Hallo,
könnte man eine einmal erteilte Abtretungserklärung wieder rückgängig machen? Bzw. angenommen folgender Fall:
Abtretungserklärung im Autohaus nach Unfall unterschrieben, weil man dazu gedrängt wurde, dazu noch eine Vollmacht für Rechtsanwalt…
Paar Minuten später, nachdem Geschädigter sich die beiden Papiere in Kopie auf dem Heimweg in Ruhe durchliest, ruft er im Autohaus an und erklärt telefonisch die Rücknahme der Abtretungserklärung u. Vollmacht. Ca. 1 Stunde später holt er sich dann auch die Originalabtretung u. Originalvollmacht vom Autohaus wieder ab. Paar Tage später fragt das Autohaus den Geschädigten ob er vom Rechtsanwalt schon Post hätte (hat er nicht), sonst würde spätestens morgen Post kommen und es sollte doch nun jetzt mal voran gehen.
Gälte die telefonische Rücknahme (ca. 20 min später) und anschließende Rückholung der original unterschriebenen Abtretung u. Rückholung der original unterschriebenen Vollmacht im rechtlichen Sinne somit auch als „zurückgenommen“?
Geschädigter möchte sich selbst einen Anwalt nehmen und vernünftig über ihn abwickeln, nicht über das Autohaus.
Ach und wie ist das eigentlich - muss ein Geschädigter an die gegnerische Versicherung unbedingt eine Unfallschilderung in einer extra Form (Formular) abgeben? Würde nicht die Unfallschilderung vom Unfallort ausreichen, wenn Name (Gegner/Geschädigter, Anschrift, Datum, Uhrzeit, Schaden u. Unfallhergang) daraus hervorgehen?
Danke