Rücknahme Abtretungserklärung & diese nur in Kopie

Hallo,

könnte man eine einmal erteilte Abtretungserklärung wieder rückgängig machen? Bzw. angenommen folgender Fall:
Abtretungserklärung im Autohaus nach Unfall unterschrieben, weil man dazu gedrängt wurde, dazu noch eine Vollmacht für Rechtsanwalt…
Paar Minuten später, nachdem Geschädigter sich die beiden Papiere in Kopie auf dem Heimweg in Ruhe durchliest, ruft er im Autohaus an und erklärt telefonisch die Rücknahme der Abtretungserklärung u. Vollmacht. Ca. 1 Stunde später holt er sich dann auch die Originalabtretung u. Originalvollmacht vom Autohaus wieder ab. Paar Tage später fragt das Autohaus den Geschädigten ob er vom Rechtsanwalt schon Post hätte (hat er nicht), sonst würde spätestens morgen Post kommen und es sollte doch nun jetzt mal voran gehen.

Gälte die telefonische Rücknahme (ca. 20 min später) und anschließende Rückholung der original unterschriebenen Abtretung u. Rückholung der original unterschriebenen Vollmacht im rechtlichen Sinne somit auch als „zurückgenommen“?

Geschädigter möchte sich selbst einen Anwalt nehmen und vernünftig über ihn abwickeln, nicht über das Autohaus.

Ach und wie ist das eigentlich - muss ein Geschädigter an die gegnerische Versicherung unbedingt eine Unfallschilderung in einer extra Form (Formular) abgeben? Würde nicht die Unfallschilderung vom Unfallort ausreichen, wenn Name (Gegner/Geschädigter, Anschrift, Datum, Uhrzeit, Schaden u. Unfallhergang) daraus hervorgehen?

Danke

Hallo,

dto,.

wenn die unterzeichnete Vollmacht für den RA schriftlich widerrufen wurde ist sie widerrufen worden.
inweiweit allerdings der RA bereits tätig war, kann man hier im Forum ja nicht feststellen.
Wenn der RA erklärt, bereits mit der Bearbeitung begonnen zu haben steht dem ja eine Zahlung seiner Leistungen zu.

Also sollte das mit dem RA besprochen werden:wink:

könnte man eine einmal erteilte Abtretungserklärung wieder
rückgängig machen? Bzw. angenommen folgender Fall:
Abtretungserklärung im Autohaus nach Unfall unterschrieben,
weil man dazu gedrängt wurde, dazu noch eine Vollmacht für
Rechtsanwalt…
Paar Minuten später, nachdem Geschädigter sich die beiden
Papiere in Kopie auf dem Heimweg in Ruhe durchliest, ruft er
im Autohaus an und erklärt telefonisch die Rücknahme der
Abtretungserklärung u. Vollmacht. Ca. 1 Stunde später holt er
sich dann auch die Originalabtretung u. Originalvollmacht vom
Autohaus wieder ab. Paar Tage später fragt das Autohaus den
Geschädigten ob er vom Rechtsanwalt schon Post hätte (hat er
nicht), sonst würde spätestens morgen Post kommen und es
sollte doch nun jetzt mal voran gehen.

Gälte die telefonische Rücknahme (ca. 20 min später) und
anschließende Rückholung der original unterschriebenen
Abtretung u. Rückholung der original unterschriebenen
Vollmacht im rechtlichen Sinne somit auch als
„zurückgenommen“?

telefonische = mündlich = große Fragezeichen

Wenn etwas schriftlich erteilt wurde, wieso soll dann die mündliche Rücknahme wirksam werden bzw. wurde dies denn vereinbart, dass mündliche Vereinbarungen Gültigkeit haben?

Man hat so den Anfangsverdacht, als wenn hier ein Autohaus mit einem Rechtsanwalt (im Interesse des Kunden??) Dinge erledigt, die nicht unbedingt tagtägliches Geschäft sind;-(

Geschädigter möchte sich selbst einen Anwalt nehmen und
vernünftig über ihn abwickeln, nicht über das Autohaus.

Steht ihm ja zu.

Ach und wie ist das eigentlich - muss ein Geschädigter an die
gegnerische Versicherung unbedingt eine Unfallschilderung in
einer extra Form (Formular) abgeben?

Wenn die Versicherung darauf besteht, sollte man zum Zwecke einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung dieses eben tun,…

Würde nicht die

Unfallschilderung vom Unfallort ausreichen, wenn Name
(Gegner/Geschädigter, Anschrift, Datum, Uhrzeit, Schaden u.
Unfallhergang) daraus hervorgehen?

Für die Versicherung offensichtlich nicht.

Falls noch Fragen, andernfalls schönen Tag noch.

Danke

Hallo,

könnte man eine einmal erteilte Abtretungserklärung wieder
rückgängig machen?

Nein, eine Abtretung ist eine Verfügung, die sofort wirksam wird, wenn sie angenommen wird (von letzterem ist hier auszugehen, da die Bitte um Abtretung bereits das Angebot darstellt).

Abtretungserklärung im Autohaus nach Unfall unterschrieben,
weil man dazu gedrängt wurde,

Das finde ich immmer wieder interessant, dass Menschen alle möglichen Verträge oder ähnliches unterschreiben, weil sie sich gedrängt fühlen. Entweder man ist geschäftsfähig, dann kann man auch entscheiden, ob man Willenserklärungen abgibt, oder man ist es nicht, dann sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Oder lag eine Drohung iSd. § 123 BGB vor?

Paar Minuten später, nachdem Geschädigter sich die beiden
Papiere in Kopie auf dem Heimweg in Ruhe durchliest, ruft er
im Autohaus an und erklärt telefonisch die Rücknahme der
Abtretungserklärung u. Vollmacht.

Eine Abtretung, die bereits erfolgt ist, kann man nicht zurück nehmen.

Eine Vollmacht kann man widerrufen.

Gälte die telefonische Rücknahme (ca. 20 min später) und
anschließende Rückholung der original unterschriebenen
Abtretung u. Rückholung der original unterschriebenen
Vollmacht im rechtlichen Sinne somit auch als
„zurückgenommen“?

Nein, da es rechtlich ein „zurückgenommen“ der Abtretung nicht gibt.

Es ist eine Willenserklärung wie jede andere. Stellen Sie sich vor, sie kaufen im Kaufhaus einen Fernseher und 20 Minuten später ruft das Kaufhaus Sie an und sagt, dass es den Kauf „zurück nimmt“. Meinen Sie, das wäre in Ordnung?

Geschädigter möchte sich selbst einen Anwalt nehmen und
vernünftig über ihn abwickeln, nicht über das Autohaus.

Das ist nachvollziehbar, wird ohne Forderung aber schwer.

Gruß
Dea

Hallo,

allerdings könnte man sich schon fragen, ob hier die Abtretung konkludent rückgängig gemacht wurde, wenn das Autohaus die die Abtretung enthaltenden und belegenden Unterlagen wieder auf Wunsch des Kunden herausgibt.

VG
EK

allerdings könnte man sich schon fragen, ob hier die Abtretung
konkludent rückgängig gemacht wurde, wenn das Autohaus die die
Abtretung enthaltenden und belegenden Unterlagen wieder auf
Wunsch des Kunden herausgibt.

Möglich.

Gruß
Dea

Hallo,

die Frage, wann beginnt eine anwaltliche Tätigkeit, die abrechenbar gegenüber der Versicherung ist.

Angenommen Autohaus hätte diese besagte Abtretungserklärung wohl gleich danach zum Anwalt des Autohauses geschickt (Abtretungserklärung beinhaltete Anwalt, Gutachten, Mietwagen u. Reparatur), als die original unterschriebene Abtretungserkl. u. Vollmacht noch im Autohaus waren. Jedenfalls hätte man nun Post vom Anwalt bekommen, worin lediglich stand, dass sie die Angelegenheit abgeben, da der Geschädigte wohl wünscht, dass keine anwaltliche Regulierung seitens dieser Kanzlei durchgeführt werden soll.

Hätte der Geschädigte nun das Recht, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen? Oder zählt bei Unfallregulierung, dass ein Anwalt bezahlt wird (auch wenn Regulierung noch nicht durch ist) und ein zweiter nicht? Wann beginnt eine anwaltliche Tätigkeit, die dann auch gegenüber der Versicherung abrechenbar ist?

Danke!