Rückwirkende Mietminderung

Hallo wer-weiß-was-Gemeinde!

Ich habe mal eine Frage zu folgendem Problemfall:

Ein Mieter meldet zu Beginn des Jahres dem Vermieter die Undichtigkeit der Fenster, die schlechte Funktion der Heizung (schlechte Funktionder Thermostate), Schi8mmelbefall im Bad sowie einen Defekt der Außenbeleuchtung (brennt dauerhaft trotz Bewegunsgmelderfunktion). Der Vermieter verspricht Besserung doch es tut sich nichts. Nach 6 Monaten zieht der Mieter wieder aus. Die abschließende Nebenkostenabrechnung für den Mietzeitraum fällt relativ hoch aus (auch wegen der undichten Fenster und schlecht funktionierenden Heizung). Kann der Mieter zur Senkung der hohen Nebenkostenabrechnung rückwirkend die Miete mindern (gemäß den allgemeinen Prozentsätzen für den jeweiligen Mangel)?

Danke für Antwort

Gruß
Seth

Hallo,

eine Mietminderung setzt voraus, dass der Mangel angezeigt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist die Miete automatisch gemindert.

Sie könnten also die Aufrechnung mit Ihrem Mietminderungsanspruch erklären. Das geht auch ohne dass Sie noch bei der Mietzahlung einen Vorbehalt gemacht haben.

Allerdings müssen Sie natürlich nachweisen können, dass ein Mangel vorgelegen hat und dass Sie den Mangel angezeigt haben.

Viele Grüße
Heidi Schnurr

Hi,

eine Mietminderung setzt voraus, dass der Mangel angezeigt
wurde.

besser ist das

Ab diesem Zeitpunkt ist die Miete automatisch
gemindert.

Hmm, so ganz ohne Ankündigung wieviel denn so gemiedert werden soll und ab wann…

Sie könnten also die Aufrechnung mit Ihrem
Mietminderungsanspruch erklären. Das geht auch ohne dass Sie
noch bei der Mietzahlung einen Vorbehalt gemacht haben.

Wie wäre es ersteinmal eine Behebung anzumahnen?

Allerdings müssen Sie natürlich nachweisen können, dass ein
Mangel vorgelegen hat und dass Sie den Mangel angezeigt haben.

Und zudem dieser Mangel kein Selbstverschulden des M ist! Gerade bei Schimmel soll es da oft zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
Einfach mal unter Schimmelbefall googeln…

vlg MC

PS: Woher weiss denn die Antworterin wer nun der Verursacher des Mangels ist?

hi,

schon bemerkt, dass du einer hier neuen und sehr engagierten Rechtsanwältin antwortest, die auf Mietrechet spezialisiert ist? Vika lesen hilft.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Miete automatisch
gemindert.

Hmm, so ganz ohne Ankündigung wieviel denn so gemiedert werden
soll und ab wann…

Wurde doch gemeldet, steht im UP.

Wie wäre es ersteinmal eine Behebung anzumahnen?

Wurde gemacht, steht im UP.

PS: Woher weiss denn die Antworterin wer nun der Verursacher
des Mangels ist?

Was hat dem Frager deine Antwort gebracht?
Woher weißt du, dass -> Zitat:

"Und zudem dieser Mangel kein Selbstverschulden des M ist!

Ich erinnere an das PS dieses Postings /t/aktuelles-urteil-von-heute-vom-bgh/5305765/3
Also bitte mal an die eigene Nase fassen :wink:

ms

Hallo Frau Schurr!

Also, der Mangel wurde rechtzeitig (kurz nach dem Einzug, nach ca. 2-3 Wochen gemeldet sowie nochmals nach 2 Monaten nachgefragt). Der Vermieter sagte immer zu, sich darum zu kümmern. Der Schimmelbefall war definitiv vom Vormieter oder durch Bausubstanzmangel. Wegen der Heizung war er da und schlug paar mal mit dem Hammer auf die Rohre bzw. Thermostate, aber die mangelhaften Thermostate wurden nie getauscht, wodurch das Problem dass die Heizung nicht oder nicht richtig heizte nie behoben wurde. Zu den undichten Fenstern meinte der Vermieter nur, bei alten Holzfenstern wäre das halt so, die wären alle undicht (die Fenster schlossen allerdings Holz auf Holz, also ohne Gummiisolierung). Übrigens, der Nachmieter der Wohnung ist jetzt der Sohn des Vermieters. Er bekommt neue Heizungen und neue Fenster, wahrscheinlich wird das Bad auch noch modernisiert. Merkwürdig, nicht? Dem Vermieter wurde jetzt per Mail die rückwirkende Mietminderung mitgeteilt. Prozentsatz für Fenster 10 %,Heizung 20 % und Schimmel 15 %.

mfG
Seth

Hi,

Also, der Mangel wurde rechtzeitig (kurz nach dem Einzug, nach
ca. 2-3 Wochen gemeldet

Also war der Schimmel bei Einzug nicht zu sehen?

sowie nochmals nach 2 Monaten
nachgefragt). Der Vermieter sagte immer zu, sich darum zu
kümmern.

Vielleicht dauert es seine Zeit einen guten Handwerker zu finden, bzw. Geld dafür aufzubringen, gerade wenn Mietminderung ins Haus steht.

Der Schimmelbefall war definitiv vom Vormieter oder
durch Bausubstanzmangel.

Per Definition geht in diesem Bereich grad gar nichts. Per Definition könnte einjeder eben mal festlegen wer schuld an der Misere ist. Mal sehen wieviele Beteiligte sich dieser einseitigen Definition anschließen.

Wegen der Heizung war er da und
schlug paar mal mit dem Hammer auf die Rohre bzw. Thermostate,

Und hat es geholten, muß hier alles erraten werden?

aber die mangelhaften Thermostate wurden nie getauscht,

Woran erkennt denn der M, das diese nicht iO waren? Die Fehlerursache herauszufinden und zu beheben obliegt dem VM.

wodurch das Problem dass die Heizung nicht oder nicht richtig
heizte nie behoben wurde.

NUn wird entlich das Problem genannt.
Wurde die Heizungseinschräkung auch dem VM sofort gemeldet? Wenn nicht, wäre dies eine Obhutspflichtverletzung, die auch Schadensersatz für Folgeschäden daraus (hier Schimmel) begründet.

Zu den undichten Fenstern meinte der
Vermieter nur, bei alten Holzfenstern wäre das halt so, die
wären alle undicht (die Fenster schlossen allerdings Holz auf
Holz, also ohne Gummiisolierung).

Hmm, früher hatte sich der M mit Dichtband beholfen. Nun wäe es so, das der VM die Abdichtung übernehmen müßte.
Ob dabei Gummi zu Einsatz kommt, bestimmt nicht der M.

Übrigens, der Nachmieter der
Wohnung ist jetzt der Sohn des Vermieters.

Um welche Wohnung geht es nun wirklich?

Er bekommt neue
Heizungen und neue Fenster, wahrscheinlich wird das Bad auch
noch modernisiert.

Ja, das Hemd für die eigenen Kinder saß schon immer näher. :wink:

Merkwürdig, nicht?

Eigentlich nicht, wenn der VM auch nur begrenzete Mittel hat. Dann fängt man eben da an, wo die Sympathie am größten ist. Das ist zulässig und auch ziemlich menschlich.

Dem Vermieter wurde
jetzt per Mail die rückwirkende Mietminderung mitgeteilt.
Prozentsatz für Fenster 10 %,Heizung 20 % und Schimmel 15 %.

Ja so ganz ohne rechtlichen Beistand ein Risiko. Der VM kennt sich idR gut im Mietrecht aus, bzw. ist Mitglied im Verband dafür.

Es könnte ein fristlose Kündigung erfolgen…mit dem ganzen Programm vor Gericht. Der Verlierer zahlt alles, aber mit einer entsprechenden Versicherung für idR die erste Instanz kein Problem, aber dann?

vlg MC

PS: Der Text war zwar nicht an mich gerichtet, aber es konnte nicht widerstanden werden… :wink:

@McLeo:

-Also war der Schimmel bei Einzug nicht zu sehen?

…Doch, es wurde aber vom Vermieter versichert, dass dieser bis zum Einzug beseitigt ist, was aber nicht erfolgte.

-Vielleicht dauert es seine Zeit einen guten Handwerker zu finden, bzw. Geld dafür aufzubringen, gerade wenn Mietminderung ins Haus steht.

…der Sohn des Vermieters hat sich selbst (unfachmännisch) darum gekümmert, aber nie vollständig beseitigt.

-Und hat es geholten, muß hier alles erraten werden?

… nach dem Schlagen auf das Thermostat lief die Heizung wieder.Wahrscheinlich klemmte der Regelungsstift im Thermostat

-Hmm, früher hatte sich der M mit Dichtband beholfen. Nun wäe es so, das der VM die Abdichtung übernehmen müßte.
Ob dabei Gummi zu Einsatz kommt, bestimmt nicht der M.

…was auch immer eingesetzt wird ist ja nun mal egal, hauptsache es macht die Fenster dicht. Aber es wurde weder Dichtband noch Gummi eingesetzt.

-Um welche Wohnung geht es nun wirklich?
…um die wo der Mieter vorher gewohnt hat und die die ganzen Mietmängel aufweist

-Ja so ganz ohne rechtlichen Beistand ein Risiko. Der VM kennt sich idR gut im Mietrecht aus, bzw. ist Mitglied im Verband dafür. Es könnte ein fristlose Kündigung erfolgen…mit dem ganzen Programm vor Gericht. Der Verlierer zahlt alles, aber mit einer entsprechenden Versicherung für idR die erste Instanz kein Problem, aber dann?

… erstmal wartet der Mieter die Reaktion des Vermieters ab. Stellt der sich quer, gehts zum Anwalt. Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist sinnlos, da der Mieter bereits wieder ausgezogen ist.

Gruß Seth

Hhi,

schon bemerkt, dass du einer hier neuen und sehr engagierten
Rechtsanwältin antwortest, die auf Mietrechet spezialisiert
ist? Vika lesen hilft.

Ja, :wink:
Das Bild sieht echt gut aus… :smile:
Sehr schön, dass Sie die Zeit findet sich mit dem Forum zu beschäftigen!

Ab diesem Zeitpunkt ist die Miete automatisch
gemindert.

Hmm, so ganz ohne Ankündigung wieviel denn so gemiedert werden
soll und ab wann…

Wurde doch gemeldet, steht im UP.

*nachkuck* nicht zu finden…
nur die erste Anzeige des Mangels.

Wie wäre es ersteinmal eine Behebung anzumahnen?

Wurde gemacht, steht im UP.

Es geht nicht darum ab wann der Minderungsanspruch eintritt (der ist klar, wenn der M unschuldig ist), sondern ab wann die Minderung erstmals umgesetzt werden kann.

PS: Woher weiss denn die Antworterin wer nun der Verursacher
des Mangels ist?

Was hat dem Frager deine Antwort gebracht?
Woher weißt du, dass -> Zitat:

Zum Nachdenken?
Nur weil ein Frager etwas vorbringt, muß ein Verschulden des Fragers augeschlossen sein.

"Und zudem dieser Mangel kein Selbstverschulden des M ist!

Ich erinnere an das PS dieses Postings
/t/aktuelles-urteil-von-heute-vom-bgh/5305765/3
Also bitte mal an die eigene Nase fassen :wink:

Wird gemacht :wink:

Der Zusammenahng zum Link bleibt mir verborgen.
Vielleicht gibts Nachhilfe? :wink:

ms

vlg MC

Hi,

-Also war der Schimmel bei Einzug nicht zu sehen?

…Doch, es wurde aber vom Vermieter versichert, dass dieser
bis zum Einzug beseitigt ist, was aber nicht erfolgte.

Wurde dies schriftlich vereinbart?
Im Zweifel könnte man auch vermuten, dass die Wohnung wie besehen gemietet wurde. Dier Meinung könnte auch der VM sein.

-Vielleicht dauert es seine Zeit einen guten Handwerker zu
finden, bzw. Geld dafür aufzubringen, gerade wenn
Mietminderung ins Haus steht.

…der Sohn des Vermieters hat sich selbst (unfachmännisch)
darum gekümmert, aber nie vollständig beseitigt.

Das kann auch am Verhalten des Bewohners liegen, insbesondere wenn feuchte Luft vorhanden ist.
Wo genau tritt der Schimmel überall auf und auf welchen Etage befindet sich die Wohnung?

-Und hat es geholten, muß hier alles erraten werden?

… nach dem Schlagen auf das Thermostat lief die Heizung
wieder.Wahrscheinlich klemmte der Regelungsstift im Thermostat

Dann war die Sofortmaßnahme des VM erfolgreich. Wenn die Heizung danach wiederum Mängel aufweist, muß eben wieder angezeigt werden.

-Hmm, früher hatte sich der M mit Dichtband beholfen. Nun wäe
es so, das der VM die Abdichtung übernehmen müßte.
Ob dabei Gummi zu Einsatz kommt, bestimmt nicht der M.

…was auch immer eingesetzt wird ist ja nun mal egal,
hauptsache es macht die Fenster dicht. Aber es wurde weder
Dichtband noch Gummi eingesetzt.

Hier sollte der VM bald Abhilfe schaffen. Leider ist bei einigen VM noch nicht angekommen, dass hier die Selbsthilfe der M nicht Stand der Zeit ist. Für eine etwaige Minderung wegen undichter Fenster ist es ratsam sich verbindlicheren Rat einzuholen.

-Um welche Wohnung geht es nun wirklich?
…um die wo der Mieter vorher gewohnt hat und die die ganzen
Mietmängel aufweist

Also der M wohnt nicht mehr in der Schimmelwohnung. Da geht es also nur um evt. Minderungsansprüche aus der angemieteten Zeit.

-Ja so ganz ohne rechtlichen Beistand ein Risiko. Der VM kennt
sich idR gut im Mietrecht aus, bzw. ist Mitglied im Verband
dafür. Es könnte ein fristlose Kündigung erfolgen…mit dem
ganzen Programm vor Gericht. Der Verlierer zahlt alles, aber
mit einer entsprechenden Versicherung für idR die erste
Instanz kein Problem, aber dann?

… erstmal wartet der Mieter die Reaktion des Vermieters ab.

Der VM hat nun keine Eile, weil der M die Wohnung nicht mehr nutzt.
Besteht noch ein MV?

Stellt der sich quer, gehts zum Anwalt. Eine fristlose
Kündigung durch den Vermieter ist sinnlos, da der Mieter
bereits wieder ausgezogen ist.

Die Meinungsverschiedenheit ist also schon ausgewachsen. Der VM möchte keine nachträgliche Minderung bezahlen, der Ex-M möchte Geld sehen.

Das wird iZ dann ein Richter entscheiden.

vlg MC