Rückwirkende Mietminderung

Hhi,

schon bemerkt, dass du einer hier neuen und sehr engagierten
Rechtsanwältin antwortest, die auf Mietrechet spezialisiert
ist? Vika lesen hilft.

Ja, :wink:
Das Bild sieht echt gut aus… :smile:
Sehr schön, dass Sie die Zeit findet sich mit dem Forum zu beschäftigen!

Ab diesem Zeitpunkt ist die Miete automatisch
gemindert.

Hmm, so ganz ohne Ankündigung wieviel denn so gemiedert werden
soll und ab wann…

Wurde doch gemeldet, steht im UP.

*nachkuck* nicht zu finden…
nur die erste Anzeige des Mangels.

Wie wäre es ersteinmal eine Behebung anzumahnen?

Wurde gemacht, steht im UP.

Es geht nicht darum ab wann der Minderungsanspruch eintritt (der ist klar, wenn der M unschuldig ist), sondern ab wann die Minderung erstmals umgesetzt werden kann.

PS: Woher weiss denn die Antworterin wer nun der Verursacher
des Mangels ist?

Was hat dem Frager deine Antwort gebracht?
Woher weißt du, dass -> Zitat:

Zum Nachdenken?
Nur weil ein Frager etwas vorbringt, muß ein Verschulden des Fragers augeschlossen sein.

"Und zudem dieser Mangel kein Selbstverschulden des M ist!

Ich erinnere an das PS dieses Postings
/t/aktuelles-urteil-von-heute-vom-bgh/5305765/3
Also bitte mal an die eigene Nase fassen :wink:

Wird gemacht :wink:

Der Zusammenahng zum Link bleibt mir verborgen.
Vielleicht gibts Nachhilfe? :wink:

ms

vlg MC