das ist doch was völlig anderes. Wenn ich einen defekten Compuffter
erstanden habe, ist der Händler ja sozusagen nur „Erfüllungsgehilfe“;
er rechnet dann mit dem Hersteller ab. Dagegen kann ein Vermieter
nun wirklich nichts dafür, wenn in der Nähe Bauarbeiten stattfinden.
Mir ist sowieso schleierhaft, warum jemand zahlen soll, weil es halt
mal zufällig ein bißchen lauter ist als sonst.
Sowas würde ich als Auswuchs der „Vollkaskomentalität“ hierzulande
bezeichnen.
Es muss nicht unbedingt sein, dass sich der Händler am Hersteller regressieren kann. Das geht auch nicht immer.
Jetzt mal das Beispiel umgekehrt: Wenn der Mieter aus Gründen für die er überhaupt nichts kann die Miete nicht mehr zur Gänze zahlen kann (so was gibt es bekanntlich ja - das braucht nur ein Unternehmer sein, dessen Vertragspartner in Konkurs gegangen ist, woraufhin der Unternehmer einen Liquiditätsengpass hat) und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Da kann es sein, dass der Mieter überhaupt nichts dafür kann. Trotzdem wird der Vermieter wenn es sein muss die Wohnung notfalls gerichtlich räumen lassen - auch hier macht der Vermieter den Mieter für etwas verantwortlich, für das er nichts kann.
mal zufällig ein bißchen lauter ist als sonst.
Sowas würde ich als Auswuchs der „Vollkaskomentalität“
hierzulande
bezeichnen.
Nicht zufällig mal ein bisschen, sondern der vertragsgemäße Gebrauch, zu dessen Gewährleistung sich der Vermieter im Vertrag (freiwillig) für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet hat, ist nicht gegeben und damit erfüllt der Vermieter seine Vertragspflichten nicht.
Mit Vollkaskomentalität und Mieterschutz hat das nichts zu tun - bereits im römischen Recht der locatio conductio (so hieß u.a. auch der Mietvertrag) wurde das so gesehen, ganz ohne Mieterschutz und Sozialstaat. Im übrigen bestand diese Regelung auch im BGB oder im österreichischen ABGB schon lange, bevor es Mieterschutzregelungen gab und zwar ganz einfach deshalb, weil es in allen Verträgen grundsätzlich so ist, dass diese zu erfüllen sind, es auf das Verschulden nicht ankommt und es keinen Grund gibt, den Vermieter hier zu privilegieren.