Hallo,
es handelt sich hier bei ‚unserem‘ Fall doch nur um ein Konstrukt. Klar wurde ein einwandfreies Toastbrot gekauft. Und nun stellt der Käufer eben fest, dass es schimmlig ist und behauptet, dass das schon beim Kauf gewesen sein muss. Meine Frage war eben, ob das der Käufer oder der Verkäufer das Gegenteil beweisen müsste.
Im „Brot-Fall“ war doch die Ausgangslage, dass ein intaktes
Toastbrot gekauft und nach 2 Wochen Schimmel festgestellt
wird. Damit ist der Fall schon erledigt! Kein Mangel bei
Gefahruebergang!
Das ist die Tatsache, aber eben die muss ja auch irgendwie bewiesen werden. Oder eben das Gegenteil.
Wenn ich das im Teilthread oben richtig verstanden habe, gilt die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers bis zum Ende des MHD. Richtig so?
Gruß
loderunner