Hi,
nur vorab zur Information - ich bin KEIN Anwalt, dies sind nur eigene Erfahrungen.
Mir (bzw. meinem Auto) ist vor einigen Jahren ein junges Maedel in die Seite gefahren - Vorfahrt nicht beachtet oder mich schlicht ignoriert, ich weiss es nicht.
Wir tauschten Adressen & Telefonnummern aus, sie fuehr weiter, ich wieder nach Hause. Es stellte sich dann 'raus, dass ich einen leichten Schock & Schleudertrauma hatte, also zum Arzt bzw. in’s Krankenhaus zum Roentgen. Da ich damals nur einen Zeitvertrag hatte bin ich viel frueher wieder zur Arbeit gegangen als es gut war - hatte halt Schiss um meinen Job.
Sie hatte mir inzwischen ihre Versicherung mitgeteilt, ich rief selbige an & bekam zu hoeren, dass ich weder einen Leihwagen bekomme noch Nutzungsausfall oder ueberhaupt irgend etwas weil „die Schuldfrage nicht geklaert sei“ (sie hat wohl behauptet ich haette eine Teilschuld oder wie auch immer).
Da wurde ich halt boese & bin zum Anwalt (ich war echt sauer weil es wirklich nicht meine Schuld war). Ich war ADAC Rechtschutz versichert & die Empfehlung kam vom ADAC. Freitag angerufen, ich hatte Montag einen Termin (fand ich ok) & danach lief alles ueber ihn. Ohne den guten Mann haette ich kaum meinen Nutzungsausfall bekommen (von gegnerischer Versicherung angefochten wegen Alter meines Autos - erfolgreich abgeschmettert, ohne RA haette ich das wohl hingenommen) & auch mein Schmerzensgeld war ok.
Ich habe einen unabhaengigen Gutachter bestellt der mir bestaetigt hat, dass das mein Recht ist - ich muesse es NICHT akzeptieren wenn mein Schaden von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung geschaetzt wird. Mein GA hat mir auch empfohlen in Zukunft eine von diesen Wegwerf-Fotoapparaten im Handschuhfach zu haben & bei jedem noch so kleinen Unfall sofort an Ort und Stelle Bilder zu machen.
Meine Fragen sind:
Muss eine solche Begutachtung hingenommen werden?
Fragt sich was diese Begutachtung durch einen „Bekannten“ wert ist wenn er kein anerkannter Kfz-Sachverstaendiger (oder wie auch immer deren genaue Bezeichnung ist) ist aber er kann begutachten, wird halt normalerweise von seiner Versicherung gemacht
Darf eine Werkstatt vom Schädiger vorgeschrieben werden?
Soweit ich weiss nicht
Sollte nachträglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen oder
ein Anwalt eingeschaltet werden?
Die Polizei ist an Bagatell-Unfaellen ohne Personenschaden nicht interessiert, jedenfalls ist das in Schleswig-Holstein so.
RA einschalten - ich hab’s damals gemacht weil ich mich doch ziemlich in die Enge getrieben fuehlte & weil ich meinen Rechtschutz hatte und ich denke die Entscheidung war richtig. Ich denke, das musst Du selbst entscheiden.
Just my 2 cents, sorry, dass es so lang geworden ist - mir ging das „Anwalt-bashing“ etwas gegen den Strich weil meiner eben sehr gut & vor allem schnell war.
liebe Gruesse,
Astrid