Schädiger verlangt mehrfache Schadensbegutachtung

Hallo!

Fakt ist doch aber, dass der Geschädigte eine freie Gutachter-
wie auch Werkstattwahl hat.

Jein. Wenn Dir zB jemand den Rückspiegel absäbelt und Du lässt den Gutachter für 300 Euro das ganze Fahrzeug durchleuchten, bleibst Du aufgrund Deiner Schadensminderungspflicht auf den Gutachterkosten sitzen.

Äpfel umd Birnen?
Hallo

Es ist immer wieder schön zu sehen, wie manche völlig unvergleichbare Sachverhalte für dieselbe Argumentation einbeziehen.

Geht einer mal mit zwei Anhörungsbögen wegen
Geschwindigkeitsverstößen im Minutenabstand zum Anwalt,

Und was hat das mit dem bisherigen Fall zu tun? Bisher ging es darum, dass zwei Personen beteilt sind, ein Schädiger vorhanden ist und der Geschädigt einen Anwalt in Anspruch nehmen sollte.

Nun kommen plötzlich Geschwindigtkeitsvertöße auf, was ein ganz anderes Thema ist.

Aber zu diesem Thema:

Was macht der Anwalt, richtig, er fordert die Akten an. Fahrer
gut erkennbar, und schon ist für den Anwalt der Fall klar.
Ratschlag, zahlen und gut.

Jetzt mal die Frage, handelt der Anwalt hier richtig?

Jetzt mal meine Frage, was macht er denn falsch? Wenn ich in einer solchen Sache einen Anwalt beauftragen würde, würde ich von ihm erwarten, dass er

  • die Akten anfordert
  • die Erkennbarkeit des Bildes prüft
  • einen Ratschlag erteilt
  • mir eine Rechnung dafür schreibt.

Wo genau ist das Problem?

Gruß
Dea

Hallo nach Bielefeld,

so, dann beweise mir mal anhand von dem Beispiel wo da ein Anwalt helfen könnte.

Eine Familie bringt den Kindern Fahrradfahren bei. Ein Kind etwa 8Jahre stürzt und beschädigt eine Tür von einem Auto Bj 1999, Zweitwagen. Die Mutter klingelt und berichtet von dem Schaden. Kostenvoranschlag 450€.

Wie viel kann mir ein Anwalt da rausholen wenn der Schaden nicht repariert wird.

Gruß

hartmut

Wie viel kann mir ein Anwalt da rausholen wenn der Schaden
nicht repariert wird.

475 Euro. Im übrigen verweise ich auf den Beitrag „Äpfel und Birnen“ von cmd.dea. Ein achtjähriger Radfahrer ist nicht pflichtversichert.

Jetzt mal meine Frage, was macht er denn falsch? Wenn ich in
einer solchen Sache einen Anwalt beauftragen würde, würde ich
von ihm erwarten, dass er

  • die Akten anfordert
  • die Erkennbarkeit des Bildes prüft
  • einen Ratschlag erteilt
  • mir eine Rechnung dafür schreibt.

Wo genau ist das Problem?

Hallo,

wir sind doch schon lange OT.

Das Problem ist, ob die Gestalt auf dem Bild ich oder ein anderer ist, könnte auch jemand anders sehen, dazu brauche ich keinen Anwalt, höchstens einen Affenforscher.

Die Aufgabe des Anwaltes ist es die Akten auf Fehler abklopfen. Handelt es sich da möglicherweise um Tateinheit, oder um Tatmehrheit wenn laut den Ausdrucken nur Minuten dazwischen liegen. Wie sieht die Lage der Verstöße auf der Landkarte aus. Handelt es sich um ein beweissicheres Messverfahren, wenn ich da an die Probleme mit den Videokameras und Videorecorder erinnern darf.

Das ist der Job vom Anwalt.

Gruß

hartmut

475 Euro. Im übrigen verweise ich auf den Beitrag „Äpfel und
Birnen“ von cmd.dea. Ein achtjähriger Radfahrer ist nicht
pflichtversichert.

Hallo

Wie sieht es mit der MwSt. aus, die wird nur fällig wenn sie auch anfällt.
Und was macht die Haftung wenn Eltern ihre Aufsichtsplicht nicht verletzen, aber ihre Kinder einen Schaden verursachen.

Liegt die Kostenpauschale nicht bei 20€?

Gruß

hartmut

Das ist der Job vom Anwalt.

Na, das war jetzt aber arg kurz gegriffen.

Levay

Wie sieht es mit der MwSt. aus, die wird nur fällig wenn sie
auch anfällt.
Und was macht die Haftung wenn Eltern ihre Aufsichtsplicht
nicht verletzen, aber ihre Kinder einen Schaden verursachen.

Du siehst, das sind alles Fragen, die bedacht werden wollen. UNd da soll sich ein Laie mit rumschlagen?

Liegt die Kostenpauschale nicht bei 20€?

In Bielefeld nicht.

Hallo,

und ein Anwalt hätte mir u.U. die §

§ 828 BGB
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

§ 832 BGB

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

Zitiert.

Hätte mir eine Rechnung geschrieben, und ich wäre betreten abgetreten.

Also nix mit 475€ in die Kasse.

Gruß

hartmut

Ja, u. U.! Aber je nach dem, wie die U. sind, hätte er auch dazu geraten, die Ansprüche geltend zu machen - schließlich sollte man schon ein wenig aufpassen, wo man seinen Kindern das Radfahren beibringt. Wenn eine Versicherung einem Laien mit Paragraphen ankommt, sagt der „Oh, na gut, dann halt nicht“ und der Sachbearbeiter macht sich eine neue Kerbe in den Schreibtisch.

Hallo,

als Laie würde ich niemals gegenüber einer Versicherung mit Paragraphen um mich werfen, die kennen die selber. Und was ich alles weiß, brauchen die nicht zu wissen. Wenn es Probleme gibt, kann ich immer noch zum Anwalt.

Kurz und sachlich den Schaden beschreiben reicht völlig. In dem Beispiel hat die private Haftpflicht den Schaden anstandslos ausgeglichen.

Noch mal kurz zu der Mutter, verantwortungsvoller kann man nicht mit Kindern umgehen. Sich wirklich Zeit nehmen um die Kinder verkehrsfit zu machen, da kann niemand den Vorwurf machen, hier hätte jemand fahrlässig gehandelt.

Gruß

hartmut

Hi,

nur vorab zur Information - ich bin KEIN Anwalt, dies sind nur eigene Erfahrungen.

Mir (bzw. meinem Auto) ist vor einigen Jahren ein junges Maedel in die Seite gefahren - Vorfahrt nicht beachtet oder mich schlicht ignoriert, ich weiss es nicht.

Wir tauschten Adressen & Telefonnummern aus, sie fuehr weiter, ich wieder nach Hause. Es stellte sich dann 'raus, dass ich einen leichten Schock & Schleudertrauma hatte, also zum Arzt bzw. in’s Krankenhaus zum Roentgen. Da ich damals nur einen Zeitvertrag hatte bin ich viel frueher wieder zur Arbeit gegangen als es gut war - hatte halt Schiss um meinen Job.

Sie hatte mir inzwischen ihre Versicherung mitgeteilt, ich rief selbige an & bekam zu hoeren, dass ich weder einen Leihwagen bekomme noch Nutzungsausfall oder ueberhaupt irgend etwas weil „die Schuldfrage nicht geklaert sei“ (sie hat wohl behauptet ich haette eine Teilschuld oder wie auch immer).

Da wurde ich halt boese & bin zum Anwalt (ich war echt sauer weil es wirklich nicht meine Schuld war). Ich war ADAC Rechtschutz versichert & die Empfehlung kam vom ADAC. Freitag angerufen, ich hatte Montag einen Termin (fand ich ok) & danach lief alles ueber ihn. Ohne den guten Mann haette ich kaum meinen Nutzungsausfall bekommen (von gegnerischer Versicherung angefochten wegen Alter meines Autos - erfolgreich abgeschmettert, ohne RA haette ich das wohl hingenommen) & auch mein Schmerzensgeld war ok.

Ich habe einen unabhaengigen Gutachter bestellt der mir bestaetigt hat, dass das mein Recht ist - ich muesse es NICHT akzeptieren wenn mein Schaden von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung geschaetzt wird. Mein GA hat mir auch empfohlen in Zukunft eine von diesen Wegwerf-Fotoapparaten im Handschuhfach zu haben & bei jedem noch so kleinen Unfall sofort an Ort und Stelle Bilder zu machen.

Meine Fragen sind:
Muss eine solche Begutachtung hingenommen werden?

Fragt sich was diese Begutachtung durch einen „Bekannten“ wert ist wenn er kein anerkannter Kfz-Sachverstaendiger (oder wie auch immer deren genaue Bezeichnung ist) ist aber er kann begutachten, wird halt normalerweise von seiner Versicherung gemacht

Darf eine Werkstatt vom Schädiger vorgeschrieben werden?

Soweit ich weiss nicht

Sollte nachträglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen oder
ein Anwalt eingeschaltet werden?

Die Polizei ist an Bagatell-Unfaellen ohne Personenschaden nicht interessiert, jedenfalls ist das in Schleswig-Holstein so.

RA einschalten - ich hab’s damals gemacht weil ich mich doch ziemlich in die Enge getrieben fuehlte & weil ich meinen Rechtschutz hatte und ich denke die Entscheidung war richtig. Ich denke, das musst Du selbst entscheiden.

Just my 2 cents, sorry, dass es so lang geworden ist - mir ging das „Anwalt-bashing“ etwas gegen den Strich weil meiner eben sehr gut & vor allem schnell war.

liebe Gruesse,
Astrid