Scheinehe zum Steuernsparen?

Hallo,

im TV kam neulich eine Komödie, wo eine Scheinehe geschlossen wurde, um weniger Steuern zu zahlen („Wir tun es für Geld“). Da heisst es in einer Szene, es würde ein hoher 5stelliger Betrag „gespart“. Ist das realistisch? Mir ist klar, dass es vom Einkommen der beiden Ehepartner abhängt, vor allem natürlich desjenigen, der der Gutverdiener ist. Aber wie berechnet sich das bzw. wieviel muss jemand verdienen, damit da tatsächlich solch große Beträge rauskommen können. Kann mir mal jemand eine Beispielrechnung aufmachen?

Und gibt es das wirklich öfter mal in der Realität (so wie es auch Scheinehen fürs Aufenthaltsrecht gibt), oder ist das eher eine Sache für die Fantasie und für Freaks?

Servus,

Es ist realistisch, wenn das Frauchen am Herd steht, Socken bügelt oder auch nur zum Vorzeigen auf dem Roten Teppich da ist und im übrigen Vaters Erbe und Männes Alimentierung verzehrt und keine eigene Leistung im Leben bringt.

Sobald beide Eheleute Einkünfte erzielen, wird der Effekt des Ehegattensplittings geringer, und wenn das zu versteuernde Einkommen bei beiden gleich hoch ist, wird er Null.

Wenn anstatt des nebulösen „hohen fünfstelligen Betrags“ eine richtige Zahl dasteht, lässt sich das rechnen.

Schöne Grüße

MM

Den entsprechenden Wikipedia-Artikel hast Du gesehen? Ehegattensplitting

wirklich Steuern spart man nur dann wenn einer von beiden stirbt und der andere als Universalerbe speziell bei Grundbesitz/Immobilien eingesetzt wird - die Erbschaftssteuer nämlich und die ist nicht unerheblich

Wenn bspw. sie 120.000 € zu versteuernds Einkommen hat und er 0 €, dann versteuert sie alleine 42.161 € ESt + 2.319 SolzG + evtl. 3.794 € KiSt, zusammen versteuern sie 33.922 € + 1866 € + 3052 € (Basis 2015), das macht 9.434,00 € Unterschied.

Allerdings geht dann natürlich der Anspruch auf Sozialleistungen flöten, beispielsweise Hartz IV dürfte etwa auch einschließlich Miete und Versicherungen einen Gegenwert von 10.000 € p.a. haben, wenn nicht mehr.

Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher die Ersparnis. Ein hoher 5stelliger Betrag ist dadurch aber nicht möglich. Naja bei mehreren Hundert Mio. zu versteuerndem EInkommen vielleicht. Da bringt jede andere Trickserei mehr.
Das ist also schonmal Quatsch. Wäre noch die Frage, ob das Finanzamt wirklich mal prüft, ob ein Ehepaar auch zusammen lebt.
Da es aber eben nicht die beschriebene Steuerersparnis bringt, wird das ohnehin kaum vorkommen. Es wird schlicht am erfolgversprechenden Anfangsverdacht mangeln. Ausnahme: bereits getrennt Lebende, die nun doch nochmal die Zusammenveranlagung versuchen, weil sie einen Versöhnungsversuch unternehmen/unternommen haben.
Ansonsten alles also eher Fiktion.

ein „hoher fünfstelliger Betrag“???

Na eben nicht, deswegen habe ich mal ein Zahlenbeispiel gebracht, um zu verdeutlichen, dass das Ehegattensplitting nicht so wahnsinnig metert, wie so mancher denkt. Man könnte natürlich noch die Variante zvE 500.000 bei nur einem Verdiener durchdeklinieren, aber das ist ja eher exotisch.

Waren bei mir so um die 6000 Euronen die nachbezahlen musste, da unsere Personaler mich das ganze Jahr in der falschen Steuerklasse gelistet hatten. (Nach der Scheidung). Hat ja auch was gutes, somit wurde mir mal klar was ich die ganzen Jahre davor billig weggekommen bin ;-D

Darf man fragen, bei welchem Einkommen?

Dass nur einer von beiden ein richtiges Einkommen hat, ist ja Voraussetzung so einer Scheinehe. Der andere Partner könnte ja z.B. Rentner sein mit einer kleinen Rente, dann spielt Hartz IV keine Rolle mehr.

Und 500.000 ist jetzt nicht soo exotisch. Zu versteuerndes Einkommen ist nicht so ganz weit vom Bruttogehalt entfernt, oder? Also ein Präsident der Stadtsparkasse einer größeren Stadt hat ein Bruttogehalt in dieser Größenordnung, hab ich grade gelesen. Und so mancher Geschäftsführer, höherer Manager, Unternehmer oder Wirtschaftsanwalt wird auch so viel haben. Könntest du’s mal durchdeklinieren - wenn’s dir nicht viel Arbeit macht? Danke!

Servus,

ja, so ists richtig: Erstmal drauflosmaulen - hinterher kann man immer noch sehen, ob da was dran war, etwas bleibt immer hängen!

Die Lohnabrechnungen sind ganz genau richtig vorgenommen worden, und derjenige, der den Lohn abrechnet, hat nicht über die Lohnsteuerklasse zu entscheiden.

Schöne Grüße

MM

Das hat für Deine Frage keine Bedeutung, weil die Nachzahlung daher kam, dass der Lohnsteuerabzug nach Klassen III/V vorgenommen worden war. Durch das Ehegattensplitting verringerte ESt-Last hat aber nichts mit irgendwelchen Lohnsteuereinbehalten zu tun, sondern lässt sich nur berechnen als Differenz der ESt zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

weil der Grenzsteuersatz oberhalb eines zvE von etwa 110 k€ nicht mehr steigt, wird in diesen Einkommensklassen der relative Vorteil des Ehegattensplittings wieder geringer. Bei einem zvE von 500.000 € (das ist je nach Höhe der Sonderausgaben, Werbungskosten etc. ein Gehalt von vielleicht 510 k€) macht er 220.465,46 € (Einzelveranlagung) minus 203.836,55 € (Zusammenveranlagung) gleich 16.628,91 €. Um den immer noch geheimgehaltenen „hohen fünfstelligen Betrag“ zu erreichen, müßte das zvE sich schon in der Gegend von ein paar Mio € bewegen - das bekommen die Verwaltungsdirektoren von Stadtwerken eher nicht so oft.

Das gefakte Paar aus dem Fernsäh ist handwerklich mies gefaked worden: Sein Erfinder ist der uralten Legende von den Lohnsteuerklassen aufgesessen. Wer aber Bezüge in dieser Größenordnung hat, glaubt nicht an Lohnsteuermärchen und den Weihnachtsmann.

Schöne Grüße

MM

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Ok, also er zahlt über 16.000 Euro jedes Jahr weniger an Steuern, wenn ich dich richtig verstehe. Das ist doch schon ein nettes Sümmchen, und immerhin ein paar Prozent von seinem Nettogehalt. Würde wahrscheinlich trotzdem keiner machen, weil er riskiert, den Posten (und damit die 100 Prozent) zu verlieren, wenn’s rauskommt.

Wieviel Direktoren von Stadtwerken verdienen, weiß ich nicht, es ging um Direktoren von Stadtsparkassen in Städten wie z.B. Düsseldorf oder Osnabrück. Die verdienen wohl sehr gut im Verhältnis zu ihrer Verantwortung, das wurde in dem Buch kritisiert.

Danke für die Mühe!

Servus,

aber man kann sie bei planmäßiger Übergabe des Vermögens ziemlich gut steuern. Beim Fabrikle z.B. mit einer GmbH & Co KG und einem passenden Maßstab für die Gewinnverteilung, der dafür sorgt, dass das Fabrikle nach und nach vom Senior zum Junior wandert.

Und man kann zum ErbSt sparen auch zusehen, dass allfällige Erben aus eigener Leistung Vermögen erwerben, und das eigene anderweitig einsetzen. Ungefähr so, z.B.:

http://www.alla-hopp.de/19x-alla-hopp/19-alla-hopp-standorte/

Schöne Grüße

MM