Hallo wodi,
Inwieweit dieses Gesetz wirklich demokratisch beschlossen
wurde, darüber ist sicher der eine oder andere Zweifel
angebracht (Lobbyarbeit der Musikindustrie).
Das URG, wie es heute verstanden wird, hat seinen Ursprung im 18. Jahrhundert. Soviel zum Thema „Lobbyarbeit der Musikindustrie“.
Ob das Gesetz zudem nicht auch den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verletzt, darüber schweigst du dich aus.
Ein Gesetz kann diesen Grundsatz niemals verletzen. Höchstens seine falsche Anwendung.
Es gäbe durchaus auch andere Mittel bzw. Stufen, damit der
Urheber zu seinem Recht kommt, das ich nicht bestreite. Er
sollte z.B. einen realen Schaden nachweisen müssen, ehe da
diese Unsummen auf dem Tisch liegen.
Ein freundliches Anwaltsschreiben mit einer, sagen wir, Mahngebühr von 5-10 Euro hätte in 99,9% der Fälle sicher den gewünschten Effekt,
nämlich dem Urheber zu seinem Recht zu verhelfen.
Dann könnten wir gleich dazu übergehen, alle Geschäfte von vorn herein zum Gegenstand eines Rechtsstreites zu machen. Gezahlt wird ggf. nur nach Prozeß. Absurd.
Raubkopieren bleiben lassen.
Klasse. Jeder weiß natürlich auf Anhieb: das ist eine
Raubkopie, das ist eine erlaubte Kopie, ja? Ist es nicht
vielmehr so, dass das Gros der Leute, die Songtexte ihrer
Helden auf ihre private Homepage gestellt haben, aus allen
Wolken fallen, wenn sie dann die sauteure Abmahnung bekommen?
Sobald du ein geschütztes Werk unautorisiert verbreitest, bist du im Unrecht. Der Begriff „Copyright“ wird dir nicht fremd sein. Das kann man jedem 10jährigen erklären, dass das Recht zu kopieren nur bei den Autoren ist. Wo ist das Problem?
sondern darum, dass sie sogar
geglaubt haben, ihrem favorisierten Künstler einen Gefallen zu
tun, wenn sie seine Werke verbreiten, dass der sich freut, so
rührige Fans zu haben.
HaHa, das ist ja putzig. Denn entweder halten sie ihre Idole für blöd, oder sie sind selber ziemlich einfach gestrickt, und glauben tatsächlich, eine unentgeltliche „Verbreitung“ ist im Sinne der Künstler, die von der Vermarktung leben! Diese Ausrede ist zu niedrig!
Man kann alles, was einem gehört kopieren und ins Netz
stellen.
Was einem nicht gehört kann man nicht ins Netz stellen.
Kompliziert oder?
Es wird dann kompliziert, wenn jemand sagt: „Das habe ich doch
selbst aufgeschrieben, nach Gehör.“ Ein Verbotsirrtum, würde
ich sagen, ok, aber gleich Hunderte von Euro wert? Wohl kaum.
Das darf er wohl abschreiben. Was er nicht darf ist, es zu VERVIELFÄLTIGEN und zu VERBREITEN! Ein wesentlicher Unterschied.
Und dein „Verbotsirrtum“ zieht auch nicht, denn bei der heutigen breiten Thematisierung der Materie, weiß doch jeder, der einen Computer einschalten kann, worum´s geht.
Das Einstellen von Songtexten auf eine private Homepage kann
wohl kaum als illegales Geschäft gewertet werden
Du musst es so sehen: Ein Diebstahl bleibt auch dann ein solcher, wenn der Dieb das Diebesgut später verschenkt, also keinen Vorteil erzielt hat.
und wie hoch
der entstandene Schaden ist, wurde bisher nicht beziffert.
Dürfte wohl auch recht schwierig werden, da genaue Zahlen zu
nennen.
Das ist bereits geschehen. Es gibt einige seriöse Zahlen von Wirtschaftsinstituten, die den Schaden durch entgangene Verkäufe in Multimillionen-Höhe beziffern. Nachzulesen in den Jahresberichten der GEMA der letzten Jahre und in den Bilanzen aller großen Medienkonzerne.
Ein breiter Boykott gegen diese Firmen und notfalls auch gegen
die Künstler ist längst überfällig. So geht man mit
potenziellen Kunden nämlich nicht um.
Das schreckt die Konzerne nur wenig. Denn wie soll der „Boykott“ aussehen? Etwa: Die Boykottierer wechseln von „Nichtkaufen“ zu „Garnichtkaufen“?
Um es noch mal klarzustellen: ich bin dafür, dass jeder für
seine Leistung bezahlt wird. Das geschieht hier nicht zuletzt
durch GEMA, VG Wort usw.
Verstehe, du meinst die GEMA ist eine irgendwie staatliche Behörde, die Künstler und Autoren bezahlt. Mitnichten: Sie verteilt nur die eingehenden Gelder aus den Verkäufen und sonstiger Verwertung.
Also dann warten wir mal bis die Downloader die entsprechenden Gebühren an die Verwertungsgesellschaften entrichten…
Ich bin aber dagegen, dass ganze Bevölkerungsschichten
kriminalisiert werden, weil sie etwas getan haben, was nicht
unbedingt als falsch zu erkennen war.
Siehe oben!
Es galt und gilt noch: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“
Grüße
Günther