Hi
Also alle 2 J. darf der VM zumindest die Wohnung besichtigen.
Ja, oder öfter, wenn nötig.
Der VM ist ja ebenfalls verpflichtet „mach dem Rechten zu
sehen“.
Hmm, in der Wohnung und der Wohnung angegliederten Bereich eher wohl nicht. Aber mit guten Argumenten würde man sich überzeugen lassen…
vlg MC