Schimmel im Keller

Hi

Also alle 2 J. darf der VM zumindest die Wohnung besichtigen.

Ja, oder öfter, wenn nötig.

Der VM ist ja ebenfalls verpflichtet „mach dem Rechten zu
sehen“.

Hmm, in der Wohnung und der Wohnung angegliederten Bereich eher wohl nicht. Aber mit guten Argumenten würde man sich überzeugen lassen…

vlg MC

LOL … ist ja schon fast rührend, das ist oft bei Vermietern der Fall, die zu viel Zeit haben und ausser einer einzigen Wohnung nichts anders haben. Es soll ja schon Mieter geben, die generell nicht mehr bei einem Vermieter anmieten, der nur eine Eigentumswohnung hat.