Guten Tag,
angenommen, jemand wohnt seit 3 Monaten in einem Zimmer in einer zuvor komplett neu sanierten Mietwohnung. An exakt den beiden unteren Ecken zur Außenwand hin, wurde starker dunkler Schimmelbefall festgestellt. Auf der einen, freieren Seite, wo ein Tisch stand, ist eine Fläche von etwa 20x40cm betroffen. Auf der anderen Seite sind es ca. 50x40cm. Dort waren z.B. Boxen von einer Anlage abgestellt.
Die Wände fühlen sich an den betroffenen Stellen nass an.
Ich habe gelesen, ein solcher Schaden muss sofort beim Vermieter meldet werden. Aber was, wenn dann dem Mieter gleich unterstellt wird,
er oder sie hätte den Schimmel selbst zu verantworten?
Fakten zum Wohnverhalten:
Die Raumtemperatur im durchweg bewohnten Zimmer beträgt 16-20 Grad. Manchmal wird geheizt, an manchem Tagen nicht.
Die Luft im Zimmer ist nicht keineswegs als feucht zu bezeichnen und es wird mind. einmal täglich gelüftet.
Das sind meine Fragen:
Was ist zu tun, wenn der Vermieter - möglicherweise wieder besseren Wissens - unterstellt, man hätte nicht richtig geheizt oder gelüft?
An der einen Stelle, wo der Befall deutlich stärker ist, standen die Boxen davor. Sicher kam dort auch weniger Luft hin. Kann man das dem Mieter anlasten? Dort hätte doch genauso gut ein Schrank stehen können und es muss doch erlaubt sein, in einer angemieteten Wohnung Dinge vor die Wand zu stellen. Oder gibt es ein Mietergesetz, dass z.B. einen Sicherheitsabstand zwischen Außenwänden und Schränken regelt?
Soll der Mieter einen Sachverständigen bestellen oder ist das die Pflicht des Vermieters?
Vielen Dank für Ihre Antworten. Sie helfen mir damit sehr weiter.