Hallo,
angenommen, jemand wohnt seit 3 Monaten in einem Zimmer in
einer zuvor komplett neu sanierten Mietwohnung. An exakt den
beiden unteren Ecken zur Außenwand hin, wurde starker dunkler
Schimmelbefall festgestellt. Auf der einen, freieren Seite, wo
ein Tisch stand, ist eine Fläche von etwa 20x40cm betroffen.
also 80 cm²
Auf der anderen Seite sind es ca. 50x40cm.
also 0,2 m²
Dies bleibt alles deutlich unter 0,5 m² und wäre damit unkompliziert mit zuerst Alkohol, Bürste und alten Lappen mit Warmwasser zu beseitigen. Kontminierte Gegenstände danach sofort entsorgen.
Dort waren z.B.
Boxen von einer Anlage abgestellt.
Die Wände fühlen sich an den betroffenen Stellen nass an.
Wenn die Nässe nur Oberflächlich wäre und keine Wasserrohre in der Nähe mit Leck wären, so kann dies Kondensationsfeuchte aus der Raumluft sein.
Ich habe gelesen, ein solcher Schaden muss sofort beim
Vermieter meldet werden.
ja, wegen der Obhutspflicht des M
Aber was, wenn dann dem Mieter gleich
unterstellt wird, er oder sie hätte den Schimmel selbst zu verantworten?
Die Wahrscheinlickeit liegt bei ca. 80%.
Wenn vorher fachgerecht saniert wurde läge sie wohl noch höher…
Fakten zum Wohnverhalten:
Die Raumtemperatur im durchweg bewohnten Zimmer beträgt 16-20
Grad. Manchmal wird geheizt, an manchem Tagen nicht.
Es kommt auf den Feuchteeintrag in der Raumluft an, bzw. dessen gekonnte Abführung.
Die Luft im Zimmer ist nicht keineswegs als feucht zu
bezeichnen und es wird mind. einmal täglich gelüftet.
Am besten man prüft so etwas mit einem Hydrometer (in jedem gefährdeten Raum). Ab 60% rel. Luftfeucht wäre es zu viel.
Das sind meine Fragen:
Was ist zu tun, wenn der Vermieter - möglicherweise wieder
besseren Wissens - unterstellt, man hätte nicht richtig
geheizt oder gelüft?
Am besten wäre es, der M hätte darüber Protokoll geführt und die Zeiten genau aufgeschrieben (zB für die Folgezeit nach der S-Entfernung auch sinnvoll, s. dazu auch den Link unten).
An der einen Stelle, wo der Befall deutlich stärker ist,
standen die Boxen davor. Sicher kam dort auch weniger Luft
hin. Kann man das dem Mieter anlasten?
Hmm, genau dies wäre ein Hinweis auf mangelde Hinterlüftung an der Außenwand.
Dort hätte doch genauso
gut ein Schrank stehen können und es muss doch erlaubt sein,
Ja, wenn der Abstand zur Wand so gewählt wird, das mit Hinterlüftung etc. keinen Schimmel erzeugt wird, bzw. kein anderer Schaden entstehen kann.
in einer angemieteten Wohnung Dinge vor die Wand zu stellen.
Ja, aber die Schadensabwehr geht vor.
Oder gibt es ein Mietergesetz, dass z.B. einen
Sicherheitsabstand zwischen Außenwänden und Schränken regelt?
Die Sorgfaltspflicht des M steht üblicherweise auch im MV.
BGB §543
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Soll der Mieter einen Sachverständigen bestellen oder ist das
die Pflicht des Vermieters?
Hier mal ein langer Tipp:
/t/alles-faul-in-dieser-wohnung-haus/5609540/8
Vielen Dank für Ihre Antworten. Sie helfen mir damit sehr
weiter.
Die Scnimmelfragen tauchen hier schon fast im Tagestakt auf…
vlg MC