Schimmelwohnung & Weitervermietung

Hallo,

Familie A ist letzten Herbst in ein älteres Haus (Wände nicht wärmegedämmt) zur Miete eingezogen. Nach ca. 3 Wochen bildeten sich schon die ersten feuchten Wände (nachweislich nicht durch Familie A verschuldet!) Nach zwei Monaten Schimmel in jedem Raum immer an den Aussenwänden vor allem in den Ecken am Boden. Familie A hat immer vorschriftsmässig gelüftet: mind. 3 x täglich, bis die Fenster nicht mehr beschlagen waren und gut geheizt (Innerhalb von 4 Monaten über 1000 l Heizöl!!). Es stellt sich schliesslich zusätzlich heraus, dass der Vermieter der Wohnung Familie A einen Wasserschaden in der Küche verschwiegen hat und es schimmelt die komplette Küchenrückseite. Selbst die Küchenmöbel, die Familie A vom Vormieter abgekauft hat, sind vom Schimmel befallen. (Der Vormieter hat den Wasserschaden nicht verursacht; es war der Sohn des Vermieters, der noch davor die Wohnung bewohnte). Vom Vormieter weiss Familie A, dass Schimmelbefall und Nässe ein bekanntes Problem sind.
Nach vielem Ärger und vielem Draufzahlen ist Familie A nun glücklich umgezogen.

Jetzt sieht Familie A, dass der gleiche Makler diese Wohnung wieder zur Vermietung anbietet. In der Ausschreibung werden der Schimmel und die Nässe nicht erwähnt. Im Gegenteil, es wird als Familienparadies angepriesen. Durch Freunde die noch im Haus wohnen, weiss Familie A, dass der Vermieter keine Sanierung durchgeführt hat. Der Schimmel wurde beseitigt und „gut is“.

Nun folgende Fragen:

  1. Macht sich Familie A strafbar, wenn sie die neuen Mieter auf den Schimmelbefall vorher hinweisen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen?
  2. Der Makler weiss von dem ganzen Dilemma. Inwieweit kann er schon vor der Weitervermietung belangt werden? Darf er eine solche Wohnung im Auftrag seines Kunden anbieten?
  3. Gerade für Familien mit Kindern ist es extrem gesundheisschädigend in so einer Wohnung zu wohnen. Hat Familie A die Möglichkeit Interessenten zu warnen ohne sich strafbar zu machen?

Ich würde gerne Eure Meinungen dazu hören.

Vielen Dank!

Viele Grüße

Kerstin

Nun folgende Fragen:

  1. Macht sich Familie A strafbar, wenn sie die neuen Mieter
    auf den Schimmelbefall vorher hinweisen und sich als Zeugen
    zur Verfügung stellen?

nein, ein hinweis ist mit sicherheit nicht strafbar. zumindest solange er im „gespräch“ zwischen vor- und nachmieter stattfindet und eben auf tatsachen beruht. als zeugen zur verfügung stellen? etwas übertrieben, nicht wahr? immerhin sollte jeder nachmieter hellhörig werden, wenn der vorangehende mieter wegen dauerschimmel ausgezogen ist.

hinweise per aushang im treppenhaus oder auf anderem wege sind vielleicht nicht wirklich strafbar, zumindest aber anfechtbar. aber da kenne ich mich nicht ausreichend zu aus.

solange man die nachmieter nur darauf hinweist, dass es schimmel gibt und nicht versucht eine weitere vermietung zu verhindern, indem die mieter vergrault werden, dürfte alles in ordnung sein. allerdings sollte man bedenken, dass der vermieter ja auch noch eine kaution zum zurückzahlen hat und sich da querstellen könnte (sicherlich hat er keine handhabe etwas einzubehalten, aber versuchen kann man es ja mal).

  1. Der Makler weiss von dem ganzen Dilemma. Inwieweit kann er
    schon vor der Weitervermietung belangt werden? Darf er eine
    solche Wohnung im Auftrag seines Kunden anbieten?

naja, wenn er etwas anbietet, wovon er weiß, dass es nicht dem im angebot beschriebenen zustand entspricht, ist das evt. sogar betrug. inwiefern das den geschlossenen vertrag (seine courtage) betrifft, weiß ich nicht. würde aber mal davon ausgehen, dass man auch das zumindest anfechten könnte.

ob er die wohnung anbieten darf: ich würde mal davon ausgehen, dass auch makler nicht wissentlich falsche angaben machen dürfen (oder flasche angebote).

  1. Gerade für Familien mit Kindern ist es extrem
    gesundheisschädigend in so einer Wohnung zu wohnen. Hat
    Familie A die Möglichkeit Interessenten zu warnen ohne sich
    strafbar zu machen?

außer evt. im gespräch mit nachmietern - wird schwer. vielleicht noch über das gesundheitsamt etc.

ganz ehrlich: ich würde in der situation zum mieterverein gehen und mich mal richtig beraten lassen. das kostet nicht wirklich viel und man weiß wenigstens genau, was man darf und was nicht.

Fragen:
Wer hat den Nachweis geführt, dass der Schimmel nicht vom Mieter verursacht wurde? Was ist ansonsten NACHWEISLICH die Ursache? Gibt es darüber auch ein Gutachten?
Wer hat den Nachweis geführt, dass es sich um gesundheitsschädlichen Schimmel handelt?
Wie haben die Mieter rechtzeitig und nachweislich den VM davon in Kenntnis gesetzt, dass es in der Wohnung Schimmel gibt?
Hinweise:
Millionen von Hauswänden sind ‚nicht wärmegedämmt‘ Jede Wand (auch eine Zeltplane)hat einen bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4rmedurchgangskoe…. Dieser hat mit Schimmel absolut nichts zu tun. Es ist immer die Nutzung im wärmeren Teil, die für den Schimmel verantwortlich zeichnet.
Das ‚nicht mehr beschlagen sein‘ ist kein Indikator für eine ordnungsgemäße Stoßlüftung.
1000 l Heizöl sind kein Indiz für ordnungsgemäße, ausreichende Beheizung einer Immobilie.
Fragenbeantwortung:

  1. Sie macht sich nicht strafbar, so sie die Wahrheit aussagt. Sie kann sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
  2. Juristisch gibt es kein 'Dilemma`. Juristisch gibt es nur Tatsachen und diese müssen auf Nachfrage bewiesen werden. Warum sollte der Makler für die Weitervermietung belangt werden. Im Moment ist die Wohnung doch wohl schimmelfrei? Oder kann von dir der Gegenbeweis angetreten werden und wenn ja, warum? Es ist das Geschäft eines Maklers Wohnungen anderer Leute anzubieten.
  3. Da möchte ich mal deine Beweise sehen (und mit mir jeder Richter). Das könnte möglicherweise nicht strafbar, sondern teuer werden. Ich als VM würde dann mal auf Schadenersatz bei dem der derartige Behauptungen aufstellt, prüfen lassen.

Anmerkung:
Du fühlst dich betrogen, gut.
Du bist eine Menge Geld losgeworden, gut.
Du ärgerst dich über den Makler, gut
Du ärgerst dich über den Vermieter, gut.
Du hast vielleicht sogar Recht.
Ich an deiner Stelle würde das als Lehrgeld verbuchen und mich nicht noch weiter in die Sache verrennen. Es gibt Millionen von schimmelbelasteten Wohnungen auf dieser Welt. Die eine von der du sprichst ist es nicht Wert noch mehr Geld für Anwälte und Gutachten in den Sand zu setzen.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

vnA

Hallo

Familie A ist letzten Herbst in ein älteres Haus (Wände nicht
wärmegedämmt)

Wäre auch nicht verboten.

zur Miete eingezogen. Nach ca. 3 Wochen bildeten
sich schon die ersten feuchten Wände

Wenn vorher trockene Wände da waren, so kann es durch den Neubezug entstanden sein, zB wegen zu vieler Personen und wenig Lüftung in Verbindung mit heizen.

(nachweislich nicht durch
Familie A verschuldet!)

Schön, die Behauptung bingt gar nichts. Wäre dies denn beweisbar?

Nach zwei Monaten Schimmel in jedem
Raum immer an den Aussenwänden

Ja, wo denn sonst?

vor allem in den Ecken am
Boden.

auch klassisch

Familie A hat immer vorschriftsmässig gelüftet: mind. 3
x täglich, bis die Fenster nicht mehr beschlagen waren und gut
geheizt (Innerhalb von 4 Monaten über 1000 l Heizöl!!).

Eine gute Sache.
Siehe auch:
/t/alles-faul-in-dieser-wohnung-haus/5609540/8

Nun sollte mal an der Verursacherseite geschaut werden. Sind viele und ergibige Feuchtquellen in der Wohnung? Wenn nicht dann evt. an den besagten Außenwänden?

Es
stellt sich schliesslich zusätzlich heraus, dass der Vermieter
der Wohnung Familie A einen Wasserschaden in der Küche
verschwiegen hat und es schimmelt die komplette
Küchenrückseite.

Hmm, wenn es bei der Besichtigung nicht ersichtlich war, könnte der VM dies auch übersehen haben.

Selbst die Küchenmöbel, die Familie A vom
Vormieter abgekauft hat, sind vom Schimmel befallen.

Es wäre imho grob Fahrlässig, wenn Schimmelmöbel in die Wohnung eingebracht werden, bzw. nicht richigt entschimmelte Möbel dort verbleiben. Der Schimmel wäre sozusagen schon eingebaut, ggf. streut dieser dann auch noch in andere Räume :frowning:

(Der
Vormieter hat den Wasserschaden nicht verursacht; es war der
Sohn des Vermieters, der noch davor die Wohnung bewohnte).

Na, dann sollte inzwischen der Schaden beseitigt und die Feuchte abgetrocknet sein.

Vom
Vormieter weiss Familie A, dass Schimmelbefall und Nässe ein
bekanntes Problem sind.

Ja, meistens bei den gleichen Leuten, weil sie sich nicht ändern (wollen).

Nach vielem Ärger und vielem Draufzahlen ist Familie A nun
glücklich umgezogen.

Na hoffentlich wurde der Schimmel nicht gleich mit umgezogen…

Jetzt sieht Familie A, dass der gleiche Makler diese Wohnung
wieder zur Vermietung anbietet.

Dies wäre auch sein Job.

In der Ausschreibung werden
der Schimmel und die Nässe nicht erwähnt. Im Gegenteil, es
wird als Familienparadies angepriesen. Durch Freunde die noch
im Haus wohnen, weiss Familie A, dass der Vermieter keine
Sanierung durchgeführt hat. Der Schimmel wurde beseitigt und
„gut is“.

Wenn der Schimmel weg wäre ist es ja gut.
Was manche Laien als Sanierungsanforderung wollen wäre auch mal zu hinterfragen.

Nun folgende Fragen:

  1. Macht sich Familie A strafbar, wenn sie die neuen Mieter
    auf den Schimmelbefall vorher hinweisen und sich als Zeugen
    zur Verfügung stellen?

Verleumnung:
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
wäre strafbar.

  1. Der Makler weiss von dem ganzen Dilemma. Inwieweit kann er
    schon vor der Weitervermietung belangt werden?

Sozusagen vorbeugend bevor eine Tat begangen wird.
So was wie Vorneverteidigung?

Wie wäre dies mit den Grundsatz gemietet wie besehen vereinbar?

Darf er eine
solche Wohnung im Auftrag seines Kunden anbieten?

klar

  1. Gerade für Familien mit Kindern ist es extrem
    gesundheisschädigend in so einer Wohnung zu wohnen.

Aha, woher weiss denn A wie Gesundheitsschädlich dieser Schimmel wäre? So ca. 99,9 % aller Schimmelarten sind ungefährlich, manche sind sogar eine Delikatesse.

Und was genau extrem ist scheint hier A nicht zu wissen…
wegen Schimmel wäre noch keiner plötzlich tot umgefallen.

Hat
Familie A die Möglichkeit Interessenten zu warnen ohne sich
strafbar zu machen?

Nur wenn die Wohnung als unbewohnbar gilt. Dieses Feststellungsverfahren könnte etwas kosten. Der VM machte es wohl nicht, A könnte also einspringen und den Rest der Welt selbstlos durch geldausgeben und Zeitaufwand eine Klärung versuchen durchzusetzen.

btw:
Ein so großer Befall wäre kaum zu übersehen und damit die Wohnung unvermietbar machen, wenn vorher besichtigt wird.

Ich würde gerne Eure Meinungen dazu hören.

bitteschön

Vielen Dank!

Merci

vlg MC