Hi,
Das ist zulässig ohne Notausgang? Ich wage das zu bezweifeln
weiß es aber nicht wirklich.
konnte ich mir auch nicht vorstellen, aber scheint wohl so zu sein. Ich werde auf alle Fälle nicht mehr alleine im Auto warten ohne die Tür zu öffnen wenn ich den Schlüssel nicht bekomme. Ne Freundin erzählte mir sie kam auf einem Parkplatz zu einer Situation wo offenbar die Mutter des Fahrers im Wagen eingeschlossen war und diese durch rufen durch die Scheibe auf sich aufmerksam machen musste. Das Fenster auf zu „kurbeln“ geht bei solchen Fz natürlich auch nicht mehr.
Dies Einschließfunktion wäre für mich übrigens ein Fahrzeugmangel den ich reklamieren würde. Fragt sich wie die Haftung in so einem Fall wäre.
Da mehr und mehr Autos anbieten die Zentralverriegelung zu
aktivieren
während der Fahrt (im Amiländle schon lange üblich) müßte man
doch
bei Versagen der Technik raus kommen ohne die Seitenscheibe zu
zerdeppern.
Wenn du fährst hast du ja den Transponder im Wagen, dann wird er nicht zu gehen. Für Unfälle wird es sicher Notfallprogramme in der Elektronik geben, schließlich sollen Rettungsteam ja auch rein kommen.
VG!
J~