Hi Marie, wie ist das mit der bloßen Behauptung, ist die Frage der Rest ist klar
Folgeschaden. Einbruch mit dem „Zerstörten“ Schlüssel.
Seitesns des Vermieters wie absichern
Haftungsübernahmeerklärung falls das Ding wieder auftaucht.
sonst sagt jedeer der Schlüssel liegt im Rhein. war gelogen um der Haftung zu entgehen.
Grüße
Johannes
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