Schutzvertrag für Pferde

Liebe Ahnungshaber, ich möchte zunächst mitteilen, dass ICH überhaupt keine Ahnung von diesem Thema habe.

Eine Freundin von mir hatte einen Schutzvertrag für 2 Pferde abgeschlossen.
Aus dem Vertrag ergibt sich eine eingeschränkte Nutzbarkeit.

§ 1 des Vertrages hat als Überschrift „Kaufgegenstand“, weiter heißt es: …"Der Verkäufer verkauft (bei Schenkung bitte symbolisch 1,00 € als Kaufpreis verwenden) … die Pferde a und b …Der Kaufpreis beträgt 1,00 €.

Dann werden als Eigentumsnachweise des „Verkäufers“ die Equidenpässe der Pferde erwähnt. Die Pässe sind nicht mehr in ihrem Besitz.

§ 9: „Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit und ohne Begründung rückgängig gemacht werden. Bei Insolvenz oder Tod des Käufers gehen beide Pferde in den Besitz des Verkäufers zurück“.

Also wird der Käufer Eigentümer der Pferde mit eingeschränkter Nutzbarkeit.

Nun möchte die Freundin die Pferde wieder zu sich nehmen, weil sie schlechte Haltung vermutet oder festgestellt hat.
Gemäß § 9 (s. o.) könnte sie den Vertrag jedoch rückgängig machen oder? Muss sie die Pferde mit 1,00 € zurückkaufen?

Der Käufer gibt die Pferde nicht heraus, auch die herbeigerufene Polizei zuckte mit den Schultern.
Die Vertragskündigung und Ankündigung der Abholung wurde dem „Käufer“ schriftlich mitgeteilt.
Es gibt 5 Zeugen für die Verweigerung der Herausgabe.

Was tun?
Dankeschön für Antwort…

[von Pferde in Allgemeine Rechtsfragen verschoben - www Team]

§9 würde sicherlich (so allein) als unwirksam gelten. Üblich sind Vertragsstrafen und/oder Rücktritt bei Vertragsbruch, nicht aber nach belieben.

Am Ende sind weder Polizei noch Zeugen für die Übergabe notwendig, sondern Übereinkuft oder Gerichtsentscheid.

Hallo

nur für die Zukunft : Schutzverträge sind das Papier nicht wert auf das sie gedruckt sind, weil sie dem Verkäufer nur eine Pseudosivherheit geben und ein gutes Gewissen machen … erstmal

Mit Übergabe der Pferde und der Equidenpäsde - die beim Pferd sein müssen - tritt man jeden Anspruch auf die Pferde ab

Nichtmal die eingeschränkte Nutzung muss der Käufer beachten.

Wenn ich den Daumen komplett drauf halten will, muss ich die Pferde behalten (oder ggf verleihen / verpachten) bei allem anderen hängt es vom guten Willen und dem moralischen Anspruch des Käufers ab - und da gibt es wenige bei denen heutzutage noch Ehre und Handschlag etwas zählt

Probiert es mit reden und mit ein paar Euro extra … das ist sicher erfolgreicher

Gruß h

Das hört sich nicht gut an. Reden geht nicht mehr. Die Käuferin ist so gut wie nie zu Hause und der Ehemann ist aggressiv, lässt sich auf kein Gespräch ein…das wurde heute vergeblich versucht.

Was bedeutet in diesem Fall: „So allein?“ Immerhin ist es eine vertragliche Vereinbarung…

Hätte es Sinn, das Gericht zu bemühen? Immerhin sind die Pässe nicht mehr im Besitz der „Verkäuferin“. (Sie hatte die Pferde schon einmal woanders abgegeben und beim Wechsel auf die neue, jetzt aktuelle „Käuferin“, von der damaligen „Käuferin“ die Pässe nicht mehr zurück erhalten. (Den Grund dafür weiß ich nicht).

Das hieße doch aber, dass die neue Käuferin auch keine Besitzurkunde hat, man weiß nur die Passnummern. Hilft das was?

Ist nur der Besitzer der Pässe der legitime Eigentümer?

Kann man versuchen, die Pferde wegen schlechter Haltung und mangelnder Pflege wenigstens wegnehmen zu lassen?

Nicht jede Vereinbarung ist zulässig bzw. hält einer Prüfung Stand.
Ein „Kauf“, der jederzeit und ohne Angabe von Gründen rückabwickelbar sein soll?

Nun ja…

So ein Vertrag kann sittenwidrig sein. Die Vertragsbedingungen können als AGB aufgefasst werden, insbesondere wenn es vorfomulierte und / oder für eine Vielzahl von Verträgen genutzte Klauseln sind. Dann gelten viele Bestimmungen im BGB, die enge Grenzen für die Anwendbarkeit von AGB setzen.

Wenn man etwas verschenken will, dann würde man doch eigentlich einen Schenkungsvertrag machen. Dieser kann auch an Bedingungen geknüpft werden. Insoweit bietet doch der mit den zum Schutz des Pferdes dienenden Auflagen versehene Schenkungsvertrag genau das, was man mit so einem „Schutzvertrag“, der aber in Wirklichkeit ein Kaufvertrag ist, erzielen wollte.

Dafür gibt es Veterinärämter. Diese sitzen beim jeweiligen Kreis (bzw. bei kreisfreien (Groß)Städten bei der jeweiligen Stadt.

Diese werden aber nur bei ernsten Haltungsmängeln tätig.

Seht es vielleicht aus deren Sicht: Ihr wolltet einem Pferdebesitzer zwei Pferde wegnehmen und seid dazu mit mehreren Leuten + Polizei vorgefahren. Nach so einer Aktion bedeutet Reden (falls es Euch um die Pferde geht) eher:

  • Es fährt ein Vertrauter von Euch hin (max. 2), die nicht an der Aktion beteiligt waren,
  • Sie entschuldigen sich für die Aktion in Eurem Namen und versuchen zu vermitteln.
  • Es wird ein angemessener Preis in Aussicht gestellt und eine plausible Motivation genannt.

Die Reaktion des Ehemanns ist üblich und angemessen. Bei den meisten würdet ihr sofort und ohne Diskussion vom Hof fliegen.

Das ist dann aber wirklich ein persönlicher Krieg. Gibt es denn nur 2 Pferde dort oder werden nur diese 2 schlecht behandelt? Das wäre sehr … ungewöhnlich.

Bevor ich falsch verstanden werde: Wenn es den Pferden dort objektiv schlecht geht, dann ist dieser Krieg leider notwendig. Wenn Deine Freundin aber einfach nur „ihre“ Pferde wiederhaben möchte … dann verrennt sie sich gerade.

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Die Besitzer können Ersatzpässe bekommen. Zudem habt Ihr sie doch auch nicht.

also ich habe mich jetzt durchwurstelt: es ist ein Kaufvertrag, der aber durch das Missverhältnis symbolischer Kaufpreis 1,00 € zum tatsächlichen Wert der Pferde, ca. 9.000,00 €, bei Abschluss des Vertrages zu einem Schenkungsvertrag wird.
Es steht auch unter der Überschrift „Kaufgegenstand“ sehr klein gedruckt „bei Schenkung bitte symbolische 1,00 als Kaufpreis verwenden“. Das wurde gemacht.

Bei Schenkung sind dann doch besondere Vereinbarungen, hier die jederzeitige Rückgängigmachung des Vertrages (handschriftlich eingefügt) zulässig, oder?

zur Klarstellung: ich war nicht beteiligt. Die Anzahl von Leuten war wahrscheinlich notwendig, die Pferde „nach Hause“ zu bringen. Ich habe keine Ahnung, ich bin nur mit diesem bescheuerten Vertrag beschäftigt. Was vor Ort geschah, weiß ich nicht. Die Polizei wurde erst gerufen, als die Situation aggressiv wurde (so die Erzählung).

das ist nicht richtig.
wenn ein üblicher kaufpreis bezahlt wurde, wären nutzungseinschränkungen etc. unwirksam, weil sie den käufer unangemessen benachteiligen würden. das ist hier aber nicht der fall. sagt zumindest:
http://www.pferd.de/threads/546561-schutzvertrag-gueltig
es kommt aber auf den GENAUEN einzelfall an. deshalb unbedingt vor weiteren kostenpflichtigen aktionen einen ANWALT befragen.

auch interessant:
http://www.rechtsanwalt-jessen.de/artikel/4/37/de/pferderecht/damit-der-schutzvertrag-auch-schuetzt-/

Wie ergibt sich ein derart hoher Wert trotz eingeschränkter Nutzbarkeit? Erfolgreiche Zuchttiere? Und wer hat diesen Wert ermittelt?

das wurde von der ehemaligen Eigentümerin geschätzt, aber darum gehts ja hier gar nicht, schraat, es geht um das Wesen des Vertrags unter der Berücksichtigung des Missverhältnisses Kaufpreis zum eigentlichen Wert der Ware. In diesem Fall war es somit eine Schenkung bei dem Kaufpreis von „symbolischen“ 1,00 €, selbst wenn die beiden Pferde zusammen nur 4.000 € Wert gehabt hätten.
Die eingeschränkte Nutzbarkeit sollte zum Schutz der Pferde dienen, deshalb die Überschrift Schutzvertrag.
Eigentlich geht es um die handschriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien, das ein jederzeitiger Rücktritt vom Vertrag ohne Angaben von Gründen möglich sei.
Dazu muss aber erst mal herausfinden, um welche Art des Vertrages es sich hier überhaupt handelt.

Zum Thema Kauf oder Schenkung:
Schenkungsverträge benötigen eigentlich notarieller Beglaubigung (bgb518), während ein Kaufvertrag beide Seiten verpflichtet (Kaufpreis zahlen, Gut übergeben). Da die Pferde unstrittig übergeben wurden ist es egal, ob Schenkung oder Kauf.

Das der Wert der Pferde nicht nur Faktor 2, sondern auch 3 Stellen differieren kann, schrieb ich ja schon.

Es bleiben am Ende nur Übereinkunft oder Gerichtsentscheid. Und um den Erfolg abzuschätzen, reichen weder die 2 Passagen des Vertrages noch der subjektive Wert.

Weit größere Aussicht auf Erfolg hätten angemessene Vertragsstrafen (Geld, Rücktritt) für konkrete Vertragsverletzungen. Aber selbst hier könnte man nicht einfach auf den Hof fahren und das Geld mitnehmen.