Liebe Ahnungshaber, ich möchte zunächst mitteilen, dass ICH überhaupt keine Ahnung von diesem Thema habe.
Eine Freundin von mir hatte einen Schutzvertrag für 2 Pferde abgeschlossen.
Aus dem Vertrag ergibt sich eine eingeschränkte Nutzbarkeit.
§ 1 des Vertrages hat als Überschrift „Kaufgegenstand“, weiter heißt es: …"Der Verkäufer verkauft (bei Schenkung bitte symbolisch 1,00 € als Kaufpreis verwenden) … die Pferde a und b …Der Kaufpreis beträgt 1,00 €.
Dann werden als Eigentumsnachweise des „Verkäufers“ die Equidenpässe der Pferde erwähnt. Die Pässe sind nicht mehr in ihrem Besitz.
§ 9: „Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit und ohne Begründung rückgängig gemacht werden. Bei Insolvenz oder Tod des Käufers gehen beide Pferde in den Besitz des Verkäufers zurück“.
Also wird der Käufer Eigentümer der Pferde mit eingeschränkter Nutzbarkeit.
Nun möchte die Freundin die Pferde wieder zu sich nehmen, weil sie schlechte Haltung vermutet oder festgestellt hat.
Gemäß § 9 (s. o.) könnte sie den Vertrag jedoch rückgängig machen oder? Muss sie die Pferde mit 1,00 € zurückkaufen?
Der Käufer gibt die Pferde nicht heraus, auch die herbeigerufene Polizei zuckte mit den Schultern.
Die Vertragskündigung und Ankündigung der Abholung wurde dem „Käufer“ schriftlich mitgeteilt.
Es gibt 5 Zeugen für die Verweigerung der Herausgabe.
Was tun?
Dankeschön für Antwort…
[von Pferde in Allgemeine Rechtsfragen verschoben - www Team]