Hallo Thomas,
das sieht ganz schlecht für dich aus, da du keinerlei Fahrkarte hattest.
Nur wenn du diese vergessen hättest und nachweisen könntest so eine zu besitzen, würde das Urteil des OLG Koblenz, AZ: 2 Ss 250/99 eventuell gelten.
Gruß Ivo
Hallo Thomas,
das sieht ganz schlecht für dich aus, da du keinerlei Fahrkarte hattest.
Nur wenn du diese vergessen hättest und nachweisen könntest so eine zu besitzen, würde das Urteil des OLG Koblenz, AZ: 2 Ss 250/99 eventuell gelten.
Gruß Ivo
Ich hielt Anarchisten eigentlich für ausgestorben
Hallo,
offensichtlich hast Du die Sache mit der Demokratie nicht so ganz begriffen.
Da mir im Moment kein Staat geläufig ist, in dem eine anarchistische Staatsform herrscht, kann ich dir leider keine Empfehlung geben, in welches Land Du auswandern solltest.
Vielleicht gründest Du auf einer einsamen Insel Deinen eigenen anarchistischen Staat. Dort kannst Du „Dein“ gerechtes System ausleben und uns mit deinem geistigen Dünnsinn verschonen.
Matthias
Mal von der Höhe der Strafe, die ich für ungerechtfertigt
halte, abgesehen, würde ich dagegen schon aus Prinzip
vorgehen. Letzendlich ist wohl ganz klar das es hier um
Geldschneiderei geht und nicht um die Bestrafung einer Tat.
Und nicht nur bei dieser Sache ist das so, sondern mann kann
sich bei fast jeder „Straftat“ freikaufen, läuft da nicht
Irgendetwas falsch und geht es letztendlich nicht nur darum
die Kassen mit Hilfe einer Begründung mit Geld zu füllen? Zum
Glück leben wir nicht in einer Diktatur sondern in einem
Demokratischem Rechtsstaat und mann muss sich nicht Alles
gefallen lassen. Wenn du jedem dein Geld schenkst kommst du
nicht weit und ich bin der Meinung wir Alle zahlen
schliesslich an jeder Ecke schon mehr als genug. Ich habe
selber dieses Jahr erst so einen ähnlichen Fall gehabt und
siehe da, als ich mit dem Anwalt kam wurde auf einmal alles
fallen gelassen.
Schliesslich sind wir Alle mündige Bürger die sich nicht alles
gefallen lassen müssen. Allerdings überlebt und funktioniert
dieser Staat von Leuten die in Reihe und Glied mitlaufen und
sich gegen nichts wehren.Ich denke auch das Dir bewusst ist das der Straftatbestand der
hier evtl. gegeben ist wohl kein Gericht interessiert und das
so etwas jeder Anwalt abschmettern könnte.Viele Grüsse.
DANKE - aber ich war´s gar nicht!
Hallo!
Jetzt muss ich mich doch nochmal, als Verfasser dieses Beitrages, kurz
zu Wort melden:
Erstmal danke für die zahlreichen Antworten und die dadurch resultierenden Verurteilungen!
Zu meiner Verteidigung muss ich noch eins sagen: Ich habe diesen Artikel für eine Freundin eingestellt und bin selbst nicht schwarz gefahren! Aus dem Alter bin ich raus…
Zur Sache: Werde Eure Vorschläge weiterreichen.
Ein Arbeitskollege hat empfohlen alle Monatskarten der letzten 2 Jahre dieser Azubine (Schwarzfahrerin) mit einem passenden Brief an die Geschäftsleitung der Bahn weiterzuleiten.
Gruss
Thomas
Hi,
Zur Sache: Werde Eure Vorschläge weiterreichen.
Ein Arbeitskollege hat empfohlen alle Monatskarten der letzten
2 Jahre dieser Azubine (Schwarzfahrerin) mit einem passenden
Brief an die Geschäftsleitung der Bahn weiterzuleiten.
Was soll denn in diesem „passenden“ Brief stehen? Es geht ja nicht darum, ob sie in den letzten Jahren immer bezahlt hat, sondern darum, daß sie einmal ohne Fahrschein angetroffen wurde.
Soll damit auf die Tränendrüse gedrückt werden (einmal falsch verhalten - habt doch ein Einsehen…), so sehe ich die Erfolgsausichten eher gering. Ich würde mir dabei auch lächerlich vorkommen, aber es ist nichts Verbotenes.
Soll damit aber der Eindruck erweckt werden, sie hätte einen Fahrschein (Monatskarte) gehabt, diese aber nur vergessen, so nutzen die alten Fahrscheine gar nichts. Dann muß der aktuelle her. Ich gebe aber zu bedenken, daß damit zusätzlich zum Schwarzfahren (Erschleichen von Beförderungsleistungen) noch ein Betrug begangen wird, der seperat mit Strafe bedroht ist.
Ich würde dem Mädel dringend raten zu zahlen und das Ganze unter Lebenserfahrung zu verbuchen…
Gruß Stefan