ich wundere mich sehr darüber wie man eine so einfache Sache
wie die hier vorliegende so zerreden kann.
Weil deine Aussage schlicht falsch war. Bei aller Fürsorgepflicht und -recht der Eltern hat eben auch ein reifender Jugendlicher Rechte.
Da gibt es
inzwischen dutzende Artikel zu einem im Grunde eindeutigen
Fall…
Ist er das? Warum behauptest du dann das Gegeteil von dem, was juristisch relevant ist?
Es ist unsinnig hier über die Einsichtsfähigkeit der Patienten
zu reden da wir sie nicht kennen. Wir wissen nicht worum es
bei der umstrittenen Verletzung der Schweigepflicht, die hier
stattgefunden haben soll, geht.
Der Patient ist 15 und damit kein Kind mehr. Mit 15 wird man von vielen Gerichten als durchaus einsichtsfähig betrachtet werden und damit als schützenswert bzgl. der ärztlichen Schweigepflicht. Auch wenn man das nicht pauschalisieren darf, so gilt hier m.E. erst mal auf Grund des Alters die - nennen wir es mal „Einsichtsfähigkeitsvermutung“. Als typische Themen kommen ja Sexualität und Schwangerschaft in Frage. Hier gilt z.B. ganz klar, daß jedes Mädchen die Möglichkeit hat, sich ohne Wissen und Einwilligung ihrer Eltern die Pille verschreiben zu lassen und der Arzt zu schweigen hat. Solange keine offensichtliche psychische Beeinträchtigung oder für ihr Alter atypische Unreife vorliegt, darf der Arzt auf keinen Fall mit jemand anderen darüber reden.
Insofern kann hier niemand beurteilen inwiefern tatsächlich
die Schweigepflicht verletzt wurde oder welche - vielleicht
guten und juristisch richtigen - Gründe es für die Maßnahme
gab.
Die Sache ist eher umgedreht: Nur für den Fall einer offensichtlichen Unmündigkeit hätte er seine Schweigepflicht brechen dürfen. Oder in den Fällen, bei denen es um gravierende Verletzungen, Delikte oder ähnliches geht und auch das Gesetz eine Aufweichung der Schweigepflicht für Angehörige und Ehepartner vorsieht oder gar fordert. Du hast nur Recht in so weit wir nicht wissen, worum es genau geht. Aber erst mal steht ganz klar die Schweigepflicht als Gebot da.
Selbst wenn ein Verstoß vorliegt ist es faktisch sehr
schwierig das nachzuweisen und juristische Konsequenzen zu
erwirken. Für Jugendliche noch schwerer als für Erwachsene, da
sich Vieles letztlich im Bereich persönlicher Einschätzungen
und Bewertungen abspielt. Klar, die Regeln sind eindeutig,
aber die Auslegung ist oft butterweich und schwer beweisbar,
wenn es dann Monate später vor Gericht darum gehen sollte
einen Verstoß gegen die Schweigepflicht verwertbar
nachzuweisen.
Kommt auf die konkreten Tatsachen an. Bei Pille, Schwangerschaft usw. ist er sicherlich dran, bei anderen Dingen eventuell nicht. Das zu beurteilen ist ersten aus der Ferne kaum möglich und zweitens nur durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Ich wundere mich allerdings, wie leichfertig du hier die Rechte der Jugendlichen zu verneinen versuchst. Wir kennen nicht die genauen Umstände und nicht die beteiligten Personen. Also würde ich mich davor hüten, ein vorschnelles Urteil zu fällen.
Insofern war meine Meinung - und das steht in meinen Postings
auch klar drin: Ärgerliche Sache,
Nicht nur ärgerlich, sondern u.U. strafrechtlich relevant.
aber es bringt nicht viel
sich juristisch dagegen wehren zu wollen.
Bitte? Wozu gibt es denn Gesetze? Pauschal falsch.
Der Beweis eines
Verstosses ist vermutlich unmöglich und gerade für 15jährige
dürfte es schwer sein einen Anwalt zu bezahlen und ein
Gerichtsverfahren durchzufechten…
Falsch. Dazu gibt es z.B. das Jugendamt und Beihilfen.
Deswegen abseits von juristischen Schaumschlägereien über
Paragraphen: man darf sich ärgern, es mag auch unkorrekt von
dem Arzt gewesen sein, aber dagegen offiziell vorgehen zu
wollen erscheint eher wenig sinnvoll.
Auch ein Arzt sollte sich seiner juristischen Grenzen bewußt sein! Ist er es nicht, sollte man ihn darauf hinweisen. Die Verletzung der Schweigepflicht ist keine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Ich verstehe nicht so Recht wie man eine solche „offene“
Aussage zu einer Schweigepflicht-Situation, die hier nicht mal
konkret aufgeschlüsselt wurde, noch großartig diskutieren
kann, in dutzenden Postings.
Weil deine Aussagen immer noch zwischen falsch, fragwürdig und sinnvoll pendeln. Es geht nicht darum, die Sinnhaftigkeit eines jurisitschen Vorgehens zu beurteilen, sondern darum, inwieweit sich ein Arzt eventuell tatsächlich nicht korrekt verhalten haben könnte. Man kann nur festhalten:
- Der Arzt wäre vermutlich an seine Schweigeplicht gebunden gewesen.
- Trifft 1. zu, könnte man auch dagegen vorgehen - sofern es beweisbar ist.
- In den allerwenigsten Fällen wird sich ein juristisches Vorgehen für den Jugendlichen „auszahlen“, sondern eher das Verhältnis zu den Eltern weiter vergiften, belasten oder zerrütten - selbst wenn sich das Vergehen beweisen lassen sollte. Es wird sinnvoller sein, eine vermittelnde Instanz zu suchen (Onkel, Geschwister, Großeltern usw.) um die Wogen wieder zu glätten und eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu finden.
Auch wenn 3. von einem juristischen Vorgehen klar abrät, bleibt der Verdacht, daß der Arzt sich eben tatsächlich nicht korrekt verhalten hat. Aber das zu beurteilen ist aus der Ferne mit den wenigen Informationen nicht möglich und kann nur durch einen Anwalt oder besser Fachanwalt geklärt werden. Ein pauschales „lohnt nicht“ ist aber unangebracht.