Hallo Arndt,
Nach welchen Kommentaren gehst Du ? Ich habe zwar mit
Strafrecht auch nichts zu tun, sondenr mit Zivilrecht, aber
die Darlegungen zu § 56 STGB sind mit meinen Uterlagen nicht
identisch.
Eigentlich braucht man dazu noch keine Kommentare. Es genügt,
das Gesetz aufmerksam zu lesen. Tut man das, liest man
insbesondere §§ 403 ff StPO (die Mühe sollten Sie sich
durchaus auch mal machen), so stellt man fest, daß das
Strafgericht sehr wohl berufen sein kann, im Rahmen des
Strafverfahrens über die aus der Straftat entstehenden
vermögensrechtlichen Ansprüche mitzuentscheiden, wenn der
Verletzte einen entsprechenden Antrag stellt. Das hat mit
Bewährung und Bewährungsauflagen rein gar nichts zu tun.
Nein, richtig, aber mit § 405 STPO. …sieht ab,…und auch nicht eine Massregel der Besserung und Sicherung angeordnet ist…
Daß übrigens in Ihren Unterlagen zu § 56 StGB etwas ganz
anderes steht, glaube ich gerne. Das liegt daran, daß die
Vorschrift, um die es bezüglich der Bewährungsauflagen geht,
nicht § 56 StGB, sondern allein § 56b StGB ist. Das „b“ hinter
der „56“ ist kein Tippfehler, sondern Absicht.
Es gibt den „Vierten Teil“ des StGB. § 56 und dann 56 a - 56 g ff regeln Weiteres. Ich war mir schon bewusst, als ich geschrieben habe, dass mir § 56 StGB so nicht bekannt sei, was ich gepostet habe.
Ich habe - Entschuldigung - so reagiert, wie ich beruflich reagiere, wenn ich einen Schriftsatz vor mir habe, der gemäß Sachlage nicht mit dem richtigen Paragraphen übereinstimmt. Da wird bekanntlich der andere nicht auf den richtigen § hingewiesen, sondern sein § mal fraglich gestellt oder es kommt der Hinweis, die Rechtsauffassung zu prüfen. Keinesfalls, was bekannt sein dürfte, wird die andere Seite ( während eines Vorganges der rechtshängig ist) auf den richtigen § hingewiesen. Also sorry, ich kenne das Problem, auch ausserhalb des Büros mal so zu antworten.
Ich würde, müsste ich jetzt einen Schriftsatz diktieren wie folgt vorgehen " Ich empfehle, die von Ihnen vertretene Rechtsauffassung gründlich zu überprüfen".
Ich glaube, dass das Hin-und Her über die §§ kaum den anderen Brett-Teilnehmern was bringt, weil es hier um Rechtsauffassungen geht, die juristisch zu definnieren sind und über die Kommentare (Dreher oder Schönfelder ) keiner Neukommentierung von meiner Seite bedürfen.
GRuss Günter