Hallo,
ist mir nicht bekannt dass es eine gesetzlliche Regelung dafür gibt, dass Urlaubsanträge die in 2018 für 2019 gestellt werden, auch erst in 2019 bewilligt oder abgelehnet werden dürfen. Als Hinweis noch - wir hatten hier schon mal eine Frage zum gleichen Thema - Arbeitgeber möchte erst kurz vor Urlaub genehmigen.
Gruss
Czauderna