Sofortiger Austritt durch Krankheit aus Sportverein möglich ?

Hallo,
es gibt Probleme beim Austritt eines Inliner - Vereins.Der Vertrag wurde erst im Jan. 2016 abgeschlossen.Der Vorstand beruft sich auf die Klausel;
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres, frühestens jedoch zum Ende des Jahres, das auf den Eintritt in den Verein folgt.
Das Mitglied hat eine Knie Endoprotese erhalten und ein ärztliches Attest das vom weiteren Inline Skaten abrät. Es wurden schon mehrere mails geschrieben und ein Telefonat geführt, wobei der Grund / Wunsch des Austritts erklärt wurde.Leider weigert sich der Verein und zieht weiter die Mitgliedsbeiträge ein.
Gibt es Urteile die einen sofortigen Austritt bei Krankheit/ Gelenkersatz ermöglichen.
vielen Dank & Gruß

Hallo!

Lies mal hier rein.

http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/austritt.htm

Man kann Vereinsrecht nicht direkt auf Vertragsrecht(etwa Im Fitnessstudio) vergleichen, aber gerade da gibt es höchstrichterliche Urteile, dass man sehr wohl fristlos kündigen kann, wenn man mit Attest nachweist, man kann nicht mehr Sport ausüben.
Selbst entsprechende Vertragsklauseln können dann unwirksam sein, wenn sie das Mitglied unangemessen benachteiligen. Etwa wenn auf einer sehr langen Kündigungsfrist bestanden würde.

Aber wie im Leben immer, wenn sich der Verein nicht auf die fristlose Kündigung einlässt, dann müsste man klagen oder wird vielleicht selbst verklagt, wenn man die Mitgliedsbeiträge einstellt.

MfG
duck313

Oh, das hab ich auch noch nicht gewusst. Schöner Beitrag. :smile:
Vereinsrecht ist halt eigen…

MfG MC97

Hallo!

Ich würde wie folgt vorgehen:

Brief schreiben (keine Mail, kein Telefonat): Hiermit erkläre ich meinen Austritt aus dem Verein xyz mit sofortiger Wirkung. Mein körperlicher Zustand (siehe beigefügtes Attest) lässt die Ausübung des Sports nicht mehr zu.
Rein vorsorglich mache ich auf die einschlägige Rechtsprechung aufmerksam. Unter den gegebenen Umständen wäre die Einhaltung der vom Verein vorgesehen Austrittsmöglichkeit nicht zumutbar. Mit freundlichen usw.

Den Brief würde ich beim Vorstand/in der Geschäftsstelle abgeben und mir den Empfang quittieren lassen.

Der Verein findet sich damit ab oder müsste Geld in die Hand nehmen, um mit ungewisser Erfolgsaussicht vor Gericht zu ziehen. Ich würde davon ausgehen, dass der Verein von solchem Risiko die Finger und lieber das Vereinsmitglied ziehen lässt.

Ist natürlich kein Rechtsrat, durchaus mit einem Restrisiko behaftet, ist aber nach meiner Einschätzung eine taugliche Lösung.

Gruß
Wolfgang

nicht vergessen, gleichzeitig die einzugermächtigung zu widerrufen.

Vielen Dank Wolfgang,
hilfreicher Tipp, man hat ja auch Rechtsschutzversicherung.

Gruß Christian

vielen Dank für die schnelle Antwort

Gruß

Sydneysider

Mal abgesehen davon, dass das nun seit einiger Zeit Lautschriftmandat heißt: Was soll das bringen? Ob eine Zahlungsverpflichtung besteht oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob der Zahlungsempfänger die Forderung einziehen darf oder nicht. Und selbst, wenn man den Kampf sinnloserweise auf seinem Konto ausfechten will, kann man das bequem durch Lastschriftrückgabe erledigen.

echt? ist mir entgangen.

mir ging es um die zusätzliche (auch psychologische) hürde für den abbucher.

besten Dank,
der Verein hat sich nicht mehr gemeldet ,d.h. sich mit der Einstellung des Einzugsverfahrens abgegeben :wink:

Gruß

sydneysider