Das bestreite ich und ich weiß auch nicht, wo das aus dem
Gesetz hervorgehen soll.Ich stehe mit meiner Meinung auch nicht alleine da
(/t/nacherfuellung-bei-sachmangelhaftung/4454458
vertraue einfach lieber dem Palandt, in dem es heißt, dass es
eine gleiche aber mangelfreie Sache zu liefern ist. Wenn ein
gebrauchtes Gerät reklamiert wird, ist auch nur ein
gebrauchtes Gerät, also ein mangelfreies im gleichen Zustand,
nicht aber eine neue und somit bessere Sache zu liefern.
ich glaube, wir reden aneinander vorbei (auch aus levays beitrag geht folgendes nicht klar hervor):
unterscheiden wir den kauf einer neuen und den kauf einer gebrauchten sache.
bei dem kauf einer neuen sache (behaupten wir, es handelt sich um eine gattungssache), die sich später als mangelhaft darstellt, ist der nachlieferungsanspruch auf eine neue sache aus der gattung gerichtet.
bei dem kauf einer gebrauchten sache muss unterschieden werden, ob es sich um eine gattungs- oder stücksache handelt. nicht jede gebrauchte sache ist automatisch eine stücksache, auch wenn das teilweise behauptet wird. es ist jedenfalls der regelfall, dass die gebrauchte sache eine stückschuld ist.
bei einer gebrauchten gattungssache ist der nacherfüllungsanspruch auf die lieferung einer gebrauchten sache aus der gattung gerichtet.
(den fall meintest du wohl ?)
bei einer stücksache ist eine nachlieferung nur bei ersetzbarkeit möglich.
ob eine neue oder gebrauchte sache iRd nachlieferung zu erbringen ist, richtet sich also letztlich nach dem ursprünglichen erfüllungsanspruch.
ich glaube, du hast den zweiten und ich den ersten fall angesprochen, oder ?