Hallo!
eine Falschbezeichnung schadet im Vertragsrecht bei der
Auslegung von Erklärungen vielleicht nicht.
Sie schadet auch sonst nicht, der Gesetzgeber verwendet z.B. auch öfters selbst falsche Begriffe usw.
Fachleute, die
ihre Fachsprache nicht beherrschen, wären mir suspekt.
Mir auch, aber manchmal verwendet man auch einen Fachbegriff nicht ganz korrekt, damit man dem Laien verständlich machen kann, was gemeint ist. Abgesehen davon besteht bei der Verwendung des Begriffs Gewährleistung keinerlei Verwechslungsgefahr, weil der Inhalt völlig klar ist. Wenn ein Profi „Garantie“ gesagt hätte, hätte ich auch etwas die Nase gerümpft, aber nicht wenn er Gewährleistung sagt.
Oder würdest du dich auch von einem Chirurgen an einem
Körperteil operieren lassen, dessen korrekte medizinische
Bezeichnung demjenigen gerade mal kurz entfallen ist?
Naja, ich frage eigentlich nicht danach, ob er das weiß, bin mir aber ziemlich sicher, dass viele junge Ärzte mangels ausreichender Lateinkenntnisse die Fachbegriffe falsch verwenden - da ist es mir lieber ohne Fachbegriff.
Oder von einem Programmierer ein Programm für Windows
schreiben lassen, der immer von einem DOS-Rechner redet?
Diese Begriffe haben ja einen völlig anderen Inhalt, sind daher nicht zu vergleichen.
Oder von einem Arzt ein Medikament verschreiben lassen, dessen
genaue Inhaltsstoffbezeichnung ihm gerade entfallen ist?
Das kommt öfters vor. Ich finde eher Juristen suspekt, die behaupten, ihnen würde immer alles gleich einfallen. Dir ist ja sicher auch klar, dass das nicht so ist.
Ach ja - bei der Wandlung ist das wieder was anderes. Der Begriff hat einen anderen Inhalt als z.B. ein Rücktritt. Was ist aber jetzt der Unterschied zwischen Gewährleistung und der Haftung für Sach- und Rechtsmängel? Eben keiner
Gruß
Tom