Hallo,
Was könnte man mit der Fragestellung und
Beantwortung bezwecken, die fragen und notieren das ja nicht
umsonst, irgendeinen Haken muss die Sache ja haben. Das
Vorlegen der Vorsorgevollmacht wurde nicht verlangt.
Lese mal hier:
Was tun im Pflegefall FAQ:1550 und FAQ:1387
Gruß
BelRia