Sozialhilfe vorwirkend

Hallo,

ist es richtig das Sozialhilfe vorwirkend gezahlt wird und man bis man das erste Gehalt dann kriegt bei Arbeitsaufnahme nicht mehr zurückzahlen muss?

Oder kann man dann Ratenzahlung vereinbaren?

Die Sachbearbeiterin meinte dass wenn ich zum 01.11.2022 einen Job anfangen anfangen würde und mein erstes Gehalt am 30.11.2022 müsste ich die Grundsicherung nach dem 12.SGB nicht zurückzahlen, obwohl ich die Arbeitsaufnahme zum 01.11.2022 gemeldet habe und es nach dem Zuflussprinzip geht wann dann Gehalt zufließt.

Ist das richtig?

Ist sehr dringend mit Bitte um zahlreiche Antworten.

Vg

Jen

Hallo @Jen81 ,

Für Leistungen nach SGB 12 trifft das konkrete Beispiel der Sachbearbeiterin in Deinem Fall tatsächlich zu, weil Sozialgeld nicht vorwirkend zum Bedarf, sondern wie Lohn / Gehalt / Rente und ALG I nachwirkend ausgezahlt wird.

Im Gegenzug dazu stellt ALG II mit seinem vorwirkenden Prinzip eine Lösung der akuten Bedarfsnothilfe plötzlich ausbleibender Bezahlung, oder bereits bestehender Bedarfsunterdeckung dar.

Für andere beteiligungswillige Members an der Klärung für TE hier aber dazu noch ein Link zum Ursprung der Situation dieser Frage:

LG, KL

Hallo,

also wird es nicht vorwirkend zum Bedarf gezählt sondern nachwirkend.
Das heißt wenn ich die Arbeit zum 01.11.2022 aufnehme und am 30.11.2022 mein erstes Gehalt bekomme muss ich es nicht zurückzahlen?

Vg

Jen

Hallo,

wieviel darf man hinzuverdienen bei Grundsicherung?

Wieviel Stunden im Monat darf man bei Grundsicherung etwas dazu verdienen?

Was passiert wenn man ein Praktikum macht und Grundsicherung nach dem 12.SGB bezieht?

Welche Auswirkungen hat das Praktikum kann man damit nachweislich seine Erwerbsfähigkeit erproben bzw. testen?

Man ist noch weiter erwerbsgemindert wenn man ein Praktikum macht oder?