Für Leistungen nach SGB 12 trifft das konkrete Beispiel der Sachbearbeiterin in Deinem Fall tatsächlich zu, weil Sozialgeld nicht vorwirkend zum Bedarf, sondern wie Lohn / Gehalt / Rente und ALG I nachwirkend ausgezahlt wird.
Im Gegenzug dazu stellt ALG II mit seinem vorwirkenden Prinzip eine Lösung der akuten Bedarfsnothilfe plötzlich ausbleibender Bezahlung, oder bereits bestehender Bedarfsunterdeckung dar.
Für andere beteiligungswillige Members an der Klärung für TE hier aber dazu noch ein Link zum Ursprung der Situation dieser Frage: