Hallo,
hier http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G… habe ich gefragt, wie es ist, wenn jemand seine Leistung als Spende an einen Verein bestätigt haben möchte.
Angenommen, der Verein hat nun eine Rechnung bekommen und möchte eine Spendenbescheinigung in Höhe des Rechnungsbetrages ausstellen. Jetzt stutzt der Aussteller über den Satz im Formular der Spendenbescheinigung:
„Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen.“
In welchem Zusammenhang gilt dieser Satz bzw. was bedeutet er im Klartext? Darf / Muss er auch in dem beschriebenen Fall da rauf?
Danke und vG
Monroe