Spendenbescheinigung

Hallo,

hier http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G… habe ich gefragt, wie es ist, wenn jemand seine Leistung als Spende an einen Verein bestätigt haben möchte.

Angenommen, der Verein hat nun eine Rechnung bekommen und möchte eine Spendenbescheinigung in Höhe des Rechnungsbetrages ausstellen. Jetzt stutzt der Aussteller über den Satz im Formular der Spendenbescheinigung:

„Es handelt sich nicht um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen.“

In welchem Zusammenhang gilt dieser Satz bzw. was bedeutet er im Klartext? Darf / Muss er auch in dem beschriebenen Fall da rauf?

Danke und vG
Monroe

Aufwandsspende
Hi,

Aufwandsspenden werden nur unter bestimmten Bedingungen anerkannt

mh…
Hi,

hab mich gerade durch die genannten Beiträge gelesen. Da werden aber Spendenbescheinigungen besprochen, die für Mitglieder ausgestellt werden, die irgendwelche Leistungen für den Verein erbringen.

Der in meiner Frage gemeinte Leistungserbringer ist kein Vereinsmitglied.

Mein Link zum vorherigen Posting funktioniert irgendwie nicht. Dort widerum habe ich auf folgenden Beitrag verlinkt: http://www.lsb-berlin.net/365.0.html

Demnach handelt es sich in meinen Sachverhalt doch gar nicht um eine Aufwandspende, sondern um eine Barspende oder???

Kannst Du mir das klarstellen?

Danke und vG
Monroe

Hi,

hab mich gerade durch die genannten Beiträge gelesen. Da
werden aber Spendenbescheinigungen besprochen, die für
Mitglieder ausgestellt werden, die irgendwelche Leistungen für
den Verein erbringen.

nachdem kein Link ins Nirvana führt, kein Wunder

/t/richtig-verstanden–2/5480540

Der in meiner Frage gemeinte Leistungserbringer ist kein
Vereinsmitglied.

ok, man unterscheidet trotzdem Barspenden = Geld, Sachspenden = Gegenstände und Aufwandsspenden = sonstige Leistungen an Verein mit Verzicht auf Geld,

Bei Mitgliedern ist auf die beschriebenen Besonderheiten zu achten. Bei Nichtmitgliedern eben nicht!

Mein Link zum vorherigen Posting funktioniert irgendwie nicht.
Dort widerum habe ich auf folgenden Beitrag verlinkt:
http://www.lsb-berlin.net/365.0.html

Demnach handelt es sich in meinen Sachverhalt doch gar nicht
um eine Aufwandspende, sondern um eine Barspende oder???

Er hat einen Anspruch auf Geld und das gibt er. Ohne Geldfluss ist es nur abgekürzter Zahlungsweg, also raus-rein.

Wo ist das Problem? Die Seite empfiehlt für beide Sorten das gleiche Formular und was nicht passt, muss halt geändert oder gestrichen werden…

Schöne Grüße
C,