Hallo Leute,
ich bin neu hier im Forum und habe eine dringende Frage:
Von 1998-01/2000 hatte ich eine Umschulung zur Industriekauffrau
gemacht. Sechs Jahre später absolvierte ich von 2006-08/2010
erfolgreich ein Studium. Nun muss ich mich im September wieder
arbeitslos melden, da ich mich erst jetzt um einen Arbeitsplatz
bemühen kann.
Jetzt habe ich Angst, dass ich die damals erhaltenenen Leistungen
(Umschulungskosten) an die Agentur für Arbeit zurückzahlen muss. Ich
meine, ich hätte damals in meinem Vertrag gelesen, dass man für einen
bestimmten Zeitraum nicht studieren oder eine andere Ausbildung
beginnen darf. Irgendwie sind jedoch im Laufe der Jahre die
Unterlagen darüber verloren gegangen.
Des Weiteren hatte ich ja zum Studiumbeginn überhaupt keine
Perspektive.
Hat vielleicht zufällig auch eine Umschulung gemacht und kennt sich
mit solchen Vereinbarungen aus?
Über welchen Zeitraum darf man keine andere Ausbildung oder Studium
aufnehmen?
Die AA kann ich aus Sicherheitsgründen natürlich nicht direkt fragen,
und im Internet oder Merkblatt zur Umschulung habe ich darüber nichts
mehr gefunden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen - Ihr seid meine letzte
Hoffnung!!!???
Crash