Sperrfrist nach Umschulung

Hallo Leute,

ich bin neu hier im Forum und habe eine dringende Frage:

Von 1998-01/2000 hatte ich eine Umschulung zur Industriekauffrau
gemacht. Sechs Jahre später absolvierte ich von 2006-08/2010
erfolgreich ein Studium. Nun muss ich mich im September wieder
arbeitslos melden, da ich mich erst jetzt um einen Arbeitsplatz
bemühen kann.
Jetzt habe ich Angst, dass ich die damals erhaltenenen Leistungen
(Umschulungskosten) an die Agentur für Arbeit zurückzahlen muss. Ich
meine, ich hätte damals in meinem Vertrag gelesen, dass man für einen
bestimmten Zeitraum nicht studieren oder eine andere Ausbildung
beginnen darf. Irgendwie sind jedoch im Laufe der Jahre die
Unterlagen darüber verloren gegangen.
Des Weiteren hatte ich ja zum Studiumbeginn überhaupt keine
Perspektive.

Hat vielleicht zufällig auch eine Umschulung gemacht und kennt sich
mit solchen Vereinbarungen aus?
Über welchen Zeitraum darf man keine andere Ausbildung oder Studium
aufnehmen?

Die AA kann ich aus Sicherheitsgründen natürlich nicht direkt fragen,
und im Internet oder Merkblatt zur Umschulung habe ich darüber nichts
mehr gefunden.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen - Ihr seid meine letzte
Hoffnung!!!???

Crash

Ob Deine Befürchtung richtig ist oder wie lange die Sperrfrist bis zu einer erneuten Ausbildung ist, weiss ich nicht. Das könnten Dir wirklich nur Deine Arbeitsamtsdokumente verraten. Suche doch noch einmal, sowas wirft man doch nicht weg, muss doch irgendwo sein!

Ansonsten habe ich sehr gute Erfahrungen mit den Juristen bei der Verbraucherzentrale gemacht. Und auch die Öffentliche Rechtsauskunft wäre ebenfalls noch eine finanziell günstige Möglichkeit.

Gruß, Monika

Muss ich leider passen!

Hallo Crash,

gehe unbesorgt zur AA. Nach deinen Schilderungen brauchst du nichts befürchten.

Gruß
Otto

Verbot einer Weiterbildung wegen einer genehmigten Umschulung?

Na da glaub ich nicht dran.

Hallo Monika,
vielen Dank für den Tipp.
Tut mir leid, daß ich mich jetzt erst bedanke - ich hatte ziemlich viel Stress.

Viele Grüße

Crash

Hallo Otto,

danke für die Hilfe. Inzwischen war ich auch schon bei der AA. Ging alles gut. Die hatten meine Daten inzwischen auch schon alle gelöscht. Natürlich steht noch einmal alles im Lebenslauf - aber ich glaube nicht dass ich da noch Probleme bekomme.

Viele Grüße

Crash

Verbot einer Weiterbildung wegen einer genehmigten Umschulung?

Na da glaub ich nicht dran.

Hallo Dennis,

also es gibt wohl wirklich eine Sperrfrist für eine nächste Weiterbildung - aber die beträgt nur 3 Jahre - ich bin also mit 6 Jahren Abstand aus dem Schneider.
Wie sich herausgestellt hat hat die AA meine Daten auch inzwischen gelöscht bzw. vernichtet.

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße

Crash

Hi Crash

Das finde ich ungeheuerlich. Keine Ausnahme, wenn es allein dem erlenten Beruf aus der Umschulung zugute kommt? Oder habe ich Dein Text oben komplett falsch verstanden?

Lieben Gruß

Ich glaube so eine Fortbildung für den erlernten Beruf ist schon erlaubt innerhalb der drei Jahre - aber nicht einen komplett neuen Beruf.

Natürlich finde ich das ganze auch ziemlich unverschämt. Das heißt ja praktisch, daß man wenn man keine Stelle findet drei Jahre keine andere Ausbildung machen darf - also praktisch zur Arbeitslosigkeit verdonnert wird.

So 100%ig kenne ich mich damit aber auch nicht aus.
Wie gesagt, dass Arbeitsamt habe ich aus Sicherheitsgründen deswegen nicht mehr angesprochen. Du kann dies jedoch sicherlich einmal unterbindlich tun.
Vielleicht fragst Du auch mal Marco?!

/t/sperrfrist-bei-weiterbildungen-umgehen/1024908

Viele Grüße

Crash