Schweiz Arbeitslohn
Hi,
wenn man in der Schweiz gearbeitet
dann ist das in der Regel in der Schweiz zu versteuern.
Bei der deutschen Steuererklärung ist es höchstens steuerfrei mit Progressionsvorbehalt und das auch nur, wenn in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
Ist der Arbeitslohn in der Schweiz zu versteuern und in Deutschland steuerfrei, sind die Versicherungen in diesem Zusammenhang nicht abziehbar, siehe § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
/t/was-ist-zu-beachten-bei-steuerregelung-ch-de/6164…
Schöne Grüße
C.