Sind bei der Einkommensteuererklärung unter „Sonderausgaben“
die selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge einzutragen,
auch wenn man freiwillig pflichtversichert ist?
So ist es, dafür gibt es separate Zeilen, es findet sich dort eine passende Zeile auf Seite 3 des Mantelbogens.
Und was machen freiberufliche Studenten, die eine
Studentenversicherung zahlen aber trotzdem freiberuflich tätig
sind?
Die tragen das auch dort ein.
Wenn man keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweist
und demnach nichts absetzen kann, müssen diese ganzen Angaben
dann überhaupt gemacht werden?
Es ist eine Gewinnermittlung zu erstellen: Grob gesagt Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn = Einkünfte.
Wie ist es mit Nebenkosten und Grundsteuer bei einer
Eigentumswohnung? Kann soetwas generell geltend gemacht
werden?
Nein, es sei denn, man hat in der Wohnung ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer.