Hallo Experten!
Ein Ehemann wird bald seinen Wohn- und Arbeitssitz in Österreich haben (ob er eventuell später auch einen Zweitwohnsitz in Deustchland anmeldet, müsste er ebenfalls noch prüfen). Einkünfte werden auschließlich in Österreich erzielt.
Seine Frau wird wohl pendeln und vermutlich eine 50%-Stelle in Deutschland wahrnehmen (mit vermutlich Hauptwohnsitz in Deutschland, dies ist aber ebenfalls noch auf die vorteilhaftere Variante zu prüfen).
Momentan haben sie die deutschen Klassen III/V. Verstehe ich es richtig, daß die Frau nicht in Klasse III wechseln kann, da er seine Einkünfte im Ausland erzielt, sondern daher in Klasse I gehört?
Unabhängig von EU oder nicht?
Falls ich ein Detail oder eine Information vergessen haben sollte, reiche ich dies natürlich gern nach.
Vielen Dank und Gruß