Steuerklasse Ehemann Österreich Ehefrau in D

Hallo Experten!

Ein Ehemann wird bald seinen Wohn- und Arbeitssitz in Österreich haben (ob er eventuell später auch einen Zweitwohnsitz in Deustchland anmeldet, müsste er ebenfalls noch prüfen). Einkünfte werden auschließlich in Österreich erzielt.
Seine Frau wird wohl pendeln und vermutlich eine 50%-Stelle in Deutschland wahrnehmen (mit vermutlich Hauptwohnsitz in Deutschland, dies ist aber ebenfalls noch auf die vorteilhaftere Variante zu prüfen).
Momentan haben sie die deutschen Klassen III/V. Verstehe ich es richtig, daß die Frau nicht in Klasse III wechseln kann, da er seine Einkünfte im Ausland erzielt, sondern daher in Klasse I gehört?
Unabhängig von EU oder nicht?
Falls ich ein Detail oder eine Information vergessen haben sollte, reiche ich dies natürlich gern nach.

Vielen Dank und Gruß

Servus,

wenn die beiden künftig in Österreich wohnen werden, und wenn die Ehegattin mit ihren deutschen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in D beschränkt steuerpflichtig sein wird, kommen für sie nur die Lohnsteuerklassen I und IV in Frage (läuft auf das gleiche hinaus).

In Österreich, wo die beiden künftig zur ESt veranlagt werden, gibts kein Ehegattensplitting, sondern bloß einen Absetzbetrag für alleinverdienende Verheiratete.

Schöne Grüße

MM

Hallo und vielen Dank!

Würde denn die Ehefrau nicht in D unbeschränkt steuerpflichtig sein? Sie würde ihr Einkommen nur dort erzielen und wohl auch den Hauptwohnsitz haben (mehr als 18x Tage dort sein).

Die wesentliche Frage ist die: gäbe es irgendeine Möglichkeit für sie zur Einordnung in Steuerklasse III?

Gruß

k

Servus,

wenn dieses:

Ein Ehemann wird bald seinen Wohn- und Arbeitssitz in Österreich haben

zutrifft, gibt es auch in D kein Ehegattensplitting, weil dieses voraussetzt, dass beide Ehegatten unbeschränkt ESt-pflichtig sind, und das setzt Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in D voraus.

Verheiratete tun sich zwar leichter, weil hier Angaben zum Familienwohnsitz nicht weiter geprüft werden, wenn sie nicht völlig unplausibel sind (z.B. tägliches Pendeln von Haselünne nach Attnang-Puchheim). Aber ein reiner „Luftwohnsitz“, der bloß auf dem Papier bei der Meldebehörde erzeugt wird, reicht nicht aus.

Schöne Grüße

MM

Zusammenveranlagung EU
Hi,

Ein Ehemann wird bald seinen Wohn- und Arbeitssitz in Österreich haben

zutrifft, gibt es auch in D kein Ehegattensplitting, weil
dieses voraussetzt, dass beide Ehegatten unbeschränkt
ESt-pflichtig sind, und das setzt Wohnsitz oder dauernden
Aufenthalt in D voraus.

stimmt, übersieht aber die Möglichkeiten nach § 1 a EStG.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 wird falls ein Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist, also Wohnsitz hat, Zusammenveranlagung auf Antrag durchgeführt, wenn der zweite Ehegatte in der EU wohnt.

/t/zusammen-oder-getrennteveranlag-fuer-grenzgaenger…

Der Artikel war verflixt schwer zu finden. Weisst du, wie man eigene Artikel bei w-w-w wiederfindet?

Für den Ausgangsposter: Wenn Zusammenveranlagung möglich ist, kann man Steuerklasse III bekommen.

Schöne Grüße
C.

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