Zusammenveranlagung EU
Hi,
Ein Ehemann wird bald seinen Wohn- und Arbeitssitz in Österreich haben
zutrifft, gibt es auch in D kein Ehegattensplitting, weil
dieses voraussetzt, dass beide Ehegatten unbeschränkt
ESt-pflichtig sind, und das setzt Wohnsitz oder dauernden
Aufenthalt in D voraus.
stimmt, übersieht aber die Möglichkeiten nach § 1 a EStG.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 wird falls ein Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist, also Wohnsitz hat, Zusammenveranlagung auf Antrag durchgeführt, wenn der zweite Ehegatte in der EU wohnt.
/t/zusammen-oder-getrennteveranlag-fuer-grenzgaenger…
Der Artikel war verflixt schwer zu finden. Weisst du, wie man eigene Artikel bei w-w-w wiederfindet?
Für den Ausgangsposter: Wenn Zusammenveranlagung möglich ist, kann man Steuerklasse III bekommen.
Schöne Grüße
C.