Hallo,
hier mein abstrakter Fall:
Ein IT-Consultant, der grundsätzlich direkt beim Kunden eingesetzt wird, somit innnerhalb eines Jahre häufiger an einem anderen Ort arbeitet, jedoch auch mal längerfristig bei einem Kunden / einem Ort eingesetzt werden kann, fällt seine Arbeit unter Einsatzwechseltätigkeit???
Und dann bekommt dieser ja auch Verflegungsmehraufände. Innerhalb der ersten drei Monate zahlt sowas ja der AG steuerfrei, danach wird dieser Betrag versteuert. Hat der IT Berater die Möglichkeit die versteuerten Mehraufände bei seiner Steuererklärung geltend zu machen??? Im Steuerrecht ändert sich jährlich einiges, vllt gab es hier in den letzten Jahren auch Änderungen.
Das würd mich mal echt interessieren.
Gruss
Frank