Steuerliches Ansetzen Verflegungsmehraufwand

Hallo,

hier mein abstrakter Fall:

Ein IT-Consultant, der grundsätzlich direkt beim Kunden eingesetzt wird, somit innnerhalb eines Jahre häufiger an einem anderen Ort arbeitet, jedoch auch mal längerfristig bei einem Kunden / einem Ort eingesetzt werden kann, fällt seine Arbeit unter Einsatzwechseltätigkeit???

Und dann bekommt dieser ja auch Verflegungsmehraufände. Innerhalb der ersten drei Monate zahlt sowas ja der AG steuerfrei, danach wird dieser Betrag versteuert. Hat der IT Berater die Möglichkeit die versteuerten Mehraufände bei seiner Steuererklärung geltend zu machen??? Im Steuerrecht ändert sich jährlich einiges, vllt gab es hier in den letzten Jahren auch Änderungen.

Das würd mich mal echt interessieren.

Gruss
Frank

Hi,

Ein IT-Consultant, der grundsätzlich direkt beim Kunden
eingesetzt wird, somit innnerhalb eines Jahre häufiger an
einem anderen Ort arbeitet, jedoch auch mal längerfristig bei
einem Kunden / einem Ort eingesetzt werden kann, fällt seine
Arbeit unter Einsatzwechseltätigkeit???

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gibt es die Unterscheidung nach Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit nicht mehr. Es handelt sich insgesamt um beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.

Entscheidend ist, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt. Nur die berufliche Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte ist eine steuerbegünstigte Auswärtstätigkeit.

Mehraufwand für Verpflegung wird nur für die ersten 3 Monate anerkannt.
http://www.google.de/search?q=Reisekosten+2008&ie=ut…

Schöne Grüße
C.

Und dann bekommt dieser ja auch Verflegungsmehraufände.
Innerhalb der ersten drei Monate zahlt sowas ja der AG
steuerfrei, danach wird dieser Betrag versteuert. Hat der IT
Berater die Möglichkeit die versteuerten Mehraufände bei
seiner Steuererklärung geltend zu machen??? Im Steuerrecht
ändert sich jährlich einiges, vllt gab es hier in den letzten
Jahren auch Änderungen.

Das würd mich mal echt interessieren.

Gruss
Frank

Nochmal Hallo,

danke für die flotte Antwort. Wenn der Dienstsitz in zB irgendwo in NRW wäre und der Kunde beispielsweise in HH, dann wäre das doch eine beruflich bedingte Auswärtstätigkeit. Bei IT Consultants gibt eh meist der Kunde vor wo man arbeitet. Selten am Dienstsitz selbst.

So weit verstanden. Nun zum zweiten Punkt. Es wird somit nicht mehr die Abwesenheitstage aufsummiert, um den Verpflegungsmehraufwand für Jahr zu ermitteln und davon die vom AG gezahlten steuerfrei ersetzten Verflegungsmehraufwände abgezogen; um schlussendlich diesen Betrag bei der Steuererklärung anzusetzen??

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruss
Frank