Steuerliches Ansetzen Verflegungsmehraufwand

Hi,

Ein IT-Consultant, der grundsätzlich direkt beim Kunden
eingesetzt wird, somit innnerhalb eines Jahre häufiger an
einem anderen Ort arbeitet, jedoch auch mal längerfristig bei
einem Kunden / einem Ort eingesetzt werden kann, fällt seine
Arbeit unter Einsatzwechseltätigkeit???

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gibt es die Unterscheidung nach Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit nicht mehr. Es handelt sich insgesamt um beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit.

Entscheidend ist, ob eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt. Nur die berufliche Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte ist eine steuerbegünstigte Auswärtstätigkeit.

Mehraufwand für Verpflegung wird nur für die ersten 3 Monate anerkannt.
http://www.google.de/search?q=Reisekosten+2008&ie=ut…

Schöne Grüße
C.

Und dann bekommt dieser ja auch Verflegungsmehraufände.
Innerhalb der ersten drei Monate zahlt sowas ja der AG
steuerfrei, danach wird dieser Betrag versteuert. Hat der IT
Berater die Möglichkeit die versteuerten Mehraufände bei
seiner Steuererklärung geltend zu machen??? Im Steuerrecht
ändert sich jährlich einiges, vllt gab es hier in den letzten
Jahren auch Änderungen.

Das würd mich mal echt interessieren.

Gruss
Frank