Genau so soll es sein. Bevor Gutachten und Gegengutachten
erstellt werden, kann gleich ein Richter entscheiden, dass das
Risiko zu groß ist.
Okay, dann kriegt der Richter die totale persönliche
Verantwortung.
Dann wird es als Urteil nur noch lebenslänglich geben (um auf
Nummer Sicher zu gehen). Niedrigere Urteile sind für den Richter
zu gefährlich.
Freisprüche sind ebenfalls nicht mehr drin, man könnte sich ja
irren und einen Schuldigen freisprechen.
Damit könnte man dann jegliches juristisches Verfahren einstellen
–> es wird Geld gespart (alternativ: es gibt noch mehr Arbeitlose).
Ausnahmen gibt es nur in zivilrechtlichen Prozessen ,die sich
mit Kehrwochen und geschüttelten Apfelsaftflaschen beschäftigen.
Du merkst schon, dass man dich nicht ernstnehmen kann.
Dass die deutsche Justiz schon tausend Mal versagt hat, dürfte
unstreitig sein, wenn man die vielen unschuldigen Opfer
betrachtet.
Bei rund acht Millionen neuen Sachen, die allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften jährlich anhängig gemacht werden (2004: 8.389.790 - Statistisches Bundesamt), können wir echt froh sein, dass „die Justiz“ (nur) tausend Mal versagt hat. Das ist nur rund ein Zehntel eines Promille! Das sollen andere Dienstleister (Friseure, Fliesenleger, Autoverkäufer, Fleischhändler, und und und) der Justiz erstmal nachmachen!
Lieber Franz-Josef, herzlichen Dank für diesen wahren Augenöffner.