Streicheleinheiten für Vergewaltiger

Hallo,

zunächst mal was zum „Blick“, dies ist das alpenländische Pendant zu Bild/Express und anderen üblen Machwerken, die sich Zeitung schimpfen. Daher gehen mir da schon gelich die Nackenhaare hoch, wenn die ein vermutlich seitenlanges Urteil und eine vermutlich mehrtägige Verhandlung auf die für einen Skandal passenden zehn Zeilen zusammenschreiben.

Dann schreibst Du, dass man die Fakten sprechen lassen sollten, und genau da liegt der Hase doch im Pfeffer, genau hier hat man doch bei der Meldung den Rotstift angesetzt, denn man hat doch alles weggelassen, was für eine so auffällige Minderung vergelegen haben muss.

Sorry, aber die Richter in der Schweiz sind doch auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und haben sicher auch keinerlei Sympathien für Kinderschänder. Dieser immer wieder gemachte Vorwurf ist doch einfach vollkommen lächerlich. Auch hinter der Richterbank sitzen Mütter und Väter, und wenn mir ein Freund von der Staatsanwaltschaft erzählt, dass so ein Täter im Gerichtssaal ganz offen damit drohte, sich an den Kindern der Jungs und Mädels in schwarz zu vergreifen, wenn er erst mal wieder draußen ist, dann sollte dies auch eigentlich dem Letzten einleuchten.

Wenn es also im Einzelfall zu einem solchen Urteil kommt, dann müssen da ganz besondere Umstände vorgelegen haben, die das Gericht zu einem solchen Urteil kommen ließen. Ich will mich da nicht wie andere Schrfeiber in Mutmaßungen ergehen, aber wenn da z.B. von „über das Kind brutal hergefallen“ geschrieben wird, wofür nicht mal in der Blick-Meldung ein Beleg zu finden ist, dann könnte man natürlich auch mal ein potentielles Gegenszenario aufmachen: Pubertierendes Mädchen hat sich unsterblich in Lehrer verliebt und über Monate immer wieder die Nähe des Täters gesucht. Erst nur ein „in den Arm nehmen“, dann immer häufiger, dann Kontaktaufnahme außerhalb der Schule, eine ganz lustige und freundschftliche Balgerei auf dem Sportplatz, und ein von ihr aufgedrückter erster Kuss. Die Kleine ist im siebten Himmel. Dann wird die Kleidung etwas aufreizender, das Nähebedürfnis immer mehr, und am Ende einer langen Kette von zunächst vollkommen unauffälligen kindlichen Schwärmereien und Aktionen (vielleicht auch noch gegenüber einem Lehrer mit deutlichem Liebesdefizit durch Trennung o.ä.) kommt es dann dazu, dass der ganz extrem breite Bereich zwischen gut und böse endgültig überschritten wird, und es schließlich zur Tat kommt, die vielleicht von beiden sogar gewollt war, und die das Verhältnis nicht zerstört oder beendet, sondern vielleicht sogar intensiviert und Boden für weitere Taten bieten.

Klar, auf jeden Fall zu verurteilen und nicht gut zu heißen, zu bestrafen, … aber sieht ein solcher Fall dann nicht doch ein wenig anders aus, als wenn jemand ein Kind von der Straße fängt, sich daran vergeht und es wie Müll behandelt und verletzt einfach im Wald verbluten und erfrieren lassen will?

Die Bandbreite möglicher Tatverläufe und Geschichten ist einfach zu breit, um in zehn Zeilen eine auch nur halbwegst vernünftige Sachverhaltsschilderung und Urteilsbegründung nebst -kritik unterbringen zu können. Die Medien manipulieren uns da immer in genau die Richtung, die für einen Skandal gut ist. Ich kann mich an genug üble Geschichten um angeblichen Mißbrauch in Familien erinnern, die dann später als Scheidungskrieg enttarnt wurden. Erst sprang die Presse immer gerne auf mit dem Skandal des Mißbrauchs durch den Vater und vernichtete Existenzen massenweise, dann sprang man auf den Zug "Der arme Mann, von der Frau falsch beschuldigt und jetzt ohne Job und Wohnung " auf. So läuft die Sache, leider!

Und wo ich gerade am Schimpfen bin: Noch eine Manipulation in diesem Zusammenhang: „Alle in Anstalten untergebrachten Täter werden rückfällig!“ Klar, kann man gut verkaufen, schließlich tauchen die Leute nur dann erneut in der Presse auf, wenn sie tatsächlich rückfällig werden. Fakt ist allerdings, dass man von über 80% der behandelten Täter nie wieder etwas hört, weil eben nichts mehr passiert. Diese Zahl ist aber aus recht einleuchtenden Gründen eigentlich nie in der Presse zu finden.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Weisste, bei so manchem Urteil kann ich auch nur den Kopf
schütteln, aber gerade die Amis mit ihrem abstrusen
Rechtssystem als Beispiel heranzuziehen, ist nun auch nicht
das wahre…

Es ist anders, aber dadurch nicht grundsätzlich besser oder schlechter. Man muss es,genau wie unseres, ein paar Jahre studieren, und alleine, dass ein Volk es so lange schon damit aushält ist ein guter Beweis dafür, dass es funktioniert. Soll jetzt nicht heißen, dass es da nicht - genau wie bei uns auch - genug Kritikpukte gäbe, aber in sich ist es schon stimmig und funktionsfähig.

Und was die „punitiv damages“ angeht, so werden die hier eigentlich grundsätzlich falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass die verbrannte Lippe (zugegeben blödes Beispiel, ein Schwerverletzter nach einem durch einen Produktfehler verursachten Unfall ist besser geeignet) Mio-Beträge wert ist, sondern darum, dass ein wirtschaftlich starker Gegner durch eine auch ihn trotz seiner finanziellen Potenz empfindliche Strafe dazu angehalten wird, sich rechtstreu zu verhalten und Schäden zu vermeiden. Wenn ich ein Produkt fehlerhaft herstelle und damit Mrd.-Umsätze und Gewinne mache und dabei (was bei uns gerne geschieht) einfach in Kauf nehme im Schadensfall einmalig nur eine klitzekleine Strafe zu bekommen, dann gibt es doch überhaupt keinen Grund, das Produkt sicherer und damit in der Herstellung vielleicht auch teurer zu machen. Man ist den möglichen für die potentiellen Opfer eventuell tödlichen Folgen gegeüber einfach gleichgültig, weil es sich wirtschaftlich rechnet.

Bedrohe ich aber den Hersteller damit, dass ein Schadenersatz nicht am realen Schaden sondern an seiner wirtschaftlichen eigenen Position festgemacht wird, dann erreiche ich das, was ich eigentlich will, nämlich eine hohe Aufmerksamkeit gegenüber von mir verursachten Gefahren für Dritte. Sicher auch keine Ideallösung, aber auch nicht so dumm, wie es auf den ersten Anschein oft klingt.

Wenn ich da die Wahl hab, behalt ich lieber unseres.

Ich auch :wink: Damit habe ich ein paar Semester mehr Erfahrung

Gruß vom Wiz

und böse Prügel für besoffene Autofahrer
Notorischer Blaufahrer wird verwahrt

(sda) Ein 41-jähriger notorischer Blaufahrer wird auf Beschluss des Bezirksgerichts Zürich vom Mittwoch auf unbestimmte Zeit verwahrt. Der zuständige Bezirksanwalt sprach von einem Piloturteil. Eine unbedingte Gefängnisstrafe von fünf Monaten sowie 100 Franken Busse wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand werden zugunsten der Verwahrung aufgeschoben. Der alkoholabhängige Angeklagte aus dem Kanton Graubünden beschäftigt die Justizbehörden seit 25 Jahren mit seinen diversen Blaufahrten. Gefängnisstrafen und mehrere ambulante wie auch stationäre Therapien sind gescheitert.

Die jüngste Fahrt datiert vom 23. Juli 2001, als sich der angetrunkene Angeklagte trotz Führerausweisentzug und laufender Probezeit hinter das Lenkrad eines Autos setzte und durch Domat/ Ems (GR) fuhr, um in einem Laden Bier zu holen. Später geriet er in eine Polizeikontrolle und wurde per Atemlufttest mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 0,8 Promillen überführt. Laut einem psychiatrischen Gutachten liegt beim Angeschuldigten nicht nur eine massive Alkoholabhängigkeit, sondern auf Grund einer mangelhaften geistigen Entwicklung auch eine Persönlichkeitsstörung vor. Der Angeklagte nahm das Urteil scheinbar regungslos entgegen. Er befindet sich heute in einer geschlossenen Klinik und wird nun isoliert verwahrt. Erst auf Anweisung eines Psychiaters kann er wieder freigelassen werden.

Neue Zürcher Zeitung, Ressort Zürich und Region, 7. November 2002, Nr.259, Seite 45
______________________

Tja die Wege Justizias sind manchmal nicht nachzuvollziehen.

Gruss
CrNiMo

Hi Erik!

Er ist vom
Tatbestand her fast identisch, wurde allerdings 1991 in den
USA verhandelt.

Das finde ich nicht - schließlich handelt es sich um eine
Entführung. Im anderen Fall ist das Mädchen dem Lehrer mehr
oder weniger freiwillig ins Gästehaus gefolgt.

Das ist richtig. Im US-Falle war eine Entfuehrung mit im Spiel. Allerdings musst Du dazu in Betracht ziehen, dass das letztendliche Urteil, sich zwar auch auf die Entfuehrung bezieht, am Ende aber doch nur im Rahmen des Missbrauchs verfasst wurde. Wie ich meine, zum Glueck. Das Strafmass entspricht dem fuer Kindesmissbrauch in den USA geurteiltem Durchschnitt. Haette man die Entfuehrung voll einfliessen lassen, waere er um die Todesstrafe nur mit sehr viel Glueck herumgekommen, wahrscheinlich aber eher nicht. Ich gebe zu, mich etwas missverstaendlich ausgedrueckt zu haben, wollte mich aber in der Tat dabei nur auf das Urteil beschraenken.

In solchen Berichten wie dem von Raimund zitierten werden
schon immer nur die Fakten dargestellt, die die Bevölkerung
aufschreien lassen. Das sind eben die Medien. Meine Oma sagt
in solchen Fällen immer selbstgerecht: „Beim Hitler hätt’s
sowas nicht gegeben“. Sie läßt sich nicht mehr überzeugen, daß
sowas im 3. Reich einfach nur totgeschwiegen wurde und heute
durch alle Medien möglichst erschreckend und verfälschend
gezerrt wird. Interessant finde ich zb., daß die sexuellen
Straftaten mit Kindern sich seit 1970 fast halbiert haben. Die
Medien erwecken dagegen den Eindruck, sie hätten sich
verzehnfacht.

Auch das ist faktisch richtig. Das Problem dabei ist eine Frage der Abwaegung. Was betrachte ich als „haeufig“ und „erwaehnenswert“, was ist im Gegensatz dazu selten und daher kaum erwaehnenswert. Die Tragik liegt halt darin, dass derartige Verbrechen (kann nicht sagen, wie oft sie in Deutschland vorkommen) zwar selten sind, aber durch ihre extreme Grausamkeit sehr viel Gewicht in die Waage legen.

Überhaupt nicht erwähnt ist zb. der Einfluß des Mädchens. Mit
seinen 12 Jahren wäre es heutzutage durchaus auch fähig, den
Lehrer zu verführen, wir hatten einige solche Früchtchen in
der Schule. Wer kann beweisen, daß der Lehrer das Mädchen
wirklich „ins Zimmer zitiert“ hat oder sie nicht freiwillig
geblieben ist?

Das ist dabei nicht zu beruecksichtigen (zumindest dann, wenn ich von dem Rechtssystem ausgehe, in welchem ich mich auszukennen glaube - weshalb ich es ja auch als Beispiel herbei zog). Der Einfluss der Maedchens spielt keine Rolle. Es ist nicht wichtig, wie weit sie ihren pubertaeren, sich entwickelnden „Reize“ gegenueber dem Lehrer zur Geltung brachte. Die Vollschuld liegt bei ihm. Es gibt eine klare Grenze, die sagt, dass bestimmte Altergruppen mit bestimmten anderen Altergruppen keine sexuelle Beziehung pflegen duerfen. Und da ist es halt so, dass eine zwoelfjaehrige ruhig reizen darf, wie sie will, der Erwachsene hat dafuer Sorge zu tragen, dass es zu keiner intim-sexuellen „Handlung“ kommt.

Ein 12jähriges Mädchen ist doch meistens
halbwegs in der Lage, sich vor einem sexuellen Übergriff zu
wehren, zumindest vor dem zweiten. Natürlich ist der Lehrer
selbst auch blöd und zu bestrafen - gar kein Zweifel - Sex mit
Minderjährigen, noch dazu Abhängigen ist völlig tabu, auch mit
Einwilligung.

Das sehe ich ebenso. Aber wie sollte sich ein 12-jähriges Maedchen wehren, wenn es a) vermutlich schon koerperlich unterlegen ist und b) sich zudem auch noch in dem von Dir zurecht benanntem Abhaengigkeitsverhaeltnis befindet. Aber das sind auch eben wir nur Dinge, die vor einem US-Court kaum ins Gewicht fallen. Da wirst Du vor den meisten Richtern scheitern. Ein Haftstrafe fuer den Lehrer waere schon unumgaenglich, selbst wenn das Maedchen behauptet haette, sie haette ihrem Lehrer diese sexuelle Intimitaet aberpresst. Quasi selbst dann, wenn er ohne Gewalt in diese Situation gezwungen worden waere, haette er sich strafbar gemacht. Er kommt in den USA in keinster Weise aus dieser „Falle“ heraus. Es sei denn, man haette ihn mit Waffengewalt gezwungen.

Ich bin ja auch für eine heftige Strafe und finde, daß eine
Bewährung etc. hier nicht eingesetzt werden sollte. Trotzdem
warne ich davor, sexuelle Delikte wie gefordert
überzubewerten.

Davor warne ich auch. Natuerlich darf die Presse nicht immer fuer bare Muenze genommen werden. Ich moechte aber gerne doch an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich mich keineswegs an der Presse orientiere, sondern lediglich an dem, was bekannt geworden ist, gesetz dem Falle, wir haetten es mit einer nicht-truegerischen Berichterstattung zutun.

Es bleibt immer die Frage der Beweise!!! Man
denke nur an Billie Clinton - allein die üble Nachrede wurde
ihm schon zum Verhängnis! Zwar wurde die Sache dann irgendwann
„bewiesen“, aber da war es eh schon egal. Daher bin ich auch
gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe.

Da habe ich eine etwas andere Einstellung, womit ich natuerlich nicht fuer mich in Anspruch nehme, im Recht zu sein. Die Clinton-Sache moechte ich mal nicht bewerten, da es ja eigentlich sowieso ein reines Pressespiel war, das von Monica schoen angeheizt wurde, da, wie man an ihrem Buch erkennt, ein gewisser kommerzieller Anreiz dahinter stand. „Pomis“ in eines verzwickte Lage zu bringen, bedeutet immer Geld bekommen :wink:).

Im konkreten Falle spielt es aber nur eine Rolle, dass es Beweise gibt. Wie gesagt, wir beruecksichtigen nicht das „Warum etwas geschehen ist“, sondern die Tatsache, dass es geschehen ist. Das mag nicht in manchem Auge nicht ganz gerecht wirken, ist aber eine greifbare Groesse. Eine wiederum eher abstrakte Groesse ist (und das gebe ich schon jetzt zu), wenn ich persoenlich fuer die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe bin, wie es auch in den USA bereits seit langem der Fall ist. Jede sexuelle Handlung zwischen zwei (oder mehreren) Personen ist strafbar, wenn diese Handlung mindestens einer betroffenen Person aufgezwungen wurde. Okay, nachvollziehbar ist es natuerlich nicht, wenn in manchen Staaten rein gesetzlich noch der „Gruppensex“, selbst wenn von allen Seiten erwuenscht, strafbar ist. Aber dieses Gesetz findet keine Anwendung mehr. Lediglich nur dann, wenn eine Vergewaltigung im Spiel war. Aber dann ist es imho auch i. O…

Die
Beweisbarkeit ist hier m.E. gleich null. Und wenn es dumm
läuft und man in USA ist, bringt man einen ehrbaren Mann sein
Leben lang hinter Gitter.

Absolut richtig. Bin absolut Deiner Meinung. Jetzt kommt wieder das hier bei „w-w-w“ so beruehmt genutzte „Aber“: allein der Umstand der Ehe spielt hier keine Rolle, da ein ehrbarer Mann ebenso von seiner Sekretaerin, mit der er ein beiderseitig gewuenschtes Sexualverhaeltnis hat, in Bedraengnis gebracht werden koennte. Wie Du im „Becker’schen“ Falle siehst, braucht es dabei noch nichtmal den vaginalen Verkehr. Nachweisbar und schlecht wiederlegbar wird es immer dann, wenn „Mann“ nicht in der Lage ist, in einer vertauensmaessig unsicheren Situation seinen „Piephahn“ in der Hose zu lassen.

Fazit: Erst denken, dann lenken - bzw. nie über Urteile
urteilen, die nicht genau bekannt sind und wo die
Informationen nur aus der Presse kommen.

Wie gesagt, ich bin von ganz oben bereits absichtlich davon ausgegangen, dass diese Urteil der Wahrheit entspricht, da diese Pressemeldung fuer mich gar keine Rolle spielt, sondern lediglich das Urteil an sich.

Gruesse
tigger

Hallo Wiz,

zunächst mal was zum „Blick“, dies ist das alpenländische
Pendant zu Bild/Express und anderen üblen Machwerken, die sich
Zeitung schimpfen. Daher gehen mir da schon gelich die
Nackenhaare hoch, wenn die ein vermutlich seitenlanges Urteil
und eine vermutlich mehrtägige Verhandlung auf die für einen
Skandal passenden zehn Zeilen zusammenschreiben.

erps, dass hoert sich ja nicht so gut an.

Dann schreibst Du, dass man die Fakten sprechen lassen
sollten, und genau da liegt der Hase doch im Pfeffer, genau
hier hat man doch bei der Meldung den Rotstift angesetzt, denn
man hat doch alles weggelassen, was für eine so auffällige
Minderung vergelegen haben muss.
Sorry, aber die Richter in der Schweiz sind doch auch nicht
mit dem Klammerbeutel gepudert und haben sicher auch keinerlei
Sympathien für Kinderschänder. Dieser immer wieder gemachte
Vorwurf ist doch einfach vollkommen lächerlich. Auch hinter
der Richterbank sitzen Mütter und Väter, und wenn mir ein
Freund von der Staatsanwaltschaft erzählt, dass so ein Täter
im Gerichtssaal ganz offen damit drohte, sich an den Kindern
der Jungs und Mädels in schwarz zu vergreifen, wenn er erst
mal wieder draußen ist, dann sollte dies auch eigentlich dem
Letzten einleuchten.

Wiz, das ist eben nicht mein Vorwurf. Ich habe bewusst darauf hingewiesen, dass es nicht um die Presse und auch nicht um die Richterlichkeit geht. Sondern eben nur um die Tatsache, dass solche Dinge im Rahmen der bestehen Gesetzgebung moeglich sind.

Wenn es also im Einzelfall zu einem solchen Urteil kommt, dann
müssen da ganz besondere Umstände vorgelegen haben, die das
Gericht zu einem solchen Urteil kommen ließen.

Eben. Auch ich waere der „blick“ durchaus dankbar gewesen, haette es weitere und richtige Details gegeben.

Ich will mich
da nicht wie andere Schrfeiber in Mutmaßungen ergehen, aber
wenn da z.B. von „über das Kind brutal hergefallen“
geschrieben wird, wofür nicht mal in der Blick-Meldung ein
Beleg zu finden ist, dann könnte man natürlich auch mal ein
potentielles Gegenszenario aufmachen: Pubertierendes Mädchen
hat sich unsterblich in Lehrer verliebt und über Monate immer
wieder die Nähe des Täters gesucht. Erst nur ein „in den Arm
nehmen“, dann immer häufiger, dann Kontaktaufnahme außerhalb
der Schule, eine ganz lustige und freundschftliche Balgerei
auf dem Sportplatz, und ein von ihr aufgedrückter erster Kuss.
Die Kleine ist im siebten Himmel. Dann wird die Kleidung etwas
aufreizender, das Nähebedürfnis immer mehr, und am Ende einer
langen Kette von zunächst vollkommen unauffälligen kindlichen
Schwärmereien und Aktionen (vielleicht auch noch gegenüber
einem Lehrer mit deutlichem Liebesdefizit durch Trennung o.ä.)
kommt es dann dazu, dass der ganz extrem breite Bereich
zwischen gut und böse endgültig überschritten wird, und es
schließlich zur Tat kommt, die vielleicht von beiden sogar
gewollt war, und die das Verhältnis nicht zerstört oder
beendet, sondern vielleicht sogar intensiviert und Boden für
weitere Taten bieten.

Wiz, ich habe mich in meinem Posting konkret zur amerikanischen Jurisprudence geaeussert. Daher kann ich Dir auch leider nur entsprechend begegnen. Du wuerdest hier mit einer solchen Argumentation keinen Meter Boden gewinnen, wenn Du nicht tatsaechlich einen Richter findest, der Mitleid mit Taetern hat. Diese Argumentation spielt hier keine Rolle. Man sagt in solchen Dingen: Gehe nicht ueber diesen Punkt hinaus, sonst hilft Dir nichts mehr. Ich gebe zu, von Eurer Rechtsprechung sehr wenig Ahnung zu haben. Deshalb war mein Beispiel konkret auf die US bezogen. Und man sagt hier ganz einfach: alles, was vor einem bestimmten Punkt getan wird, kann dem Straftaeter zugute gehalten werden. Wird dieser bestimmte Punkt ueberschritten, gibt es kein Zugutehalten mehr, sondern nur noch reines Mass. Natuerlich wird anhand der „Begrundbarkeit“ eines Verbrechens dieser Punkt hoeher oder niedriger angesetzt. Ist aber ein Verbrechen unbegruendbar (wie eben der sexuelle Kontakt zu Minderjaehrigen), gibt es einen statischen Punkt. Ich habe auf Deiner Website gelesen, dass Du selbst Anwalt bist und oefter mal in den US zu sein scheinst. Wenn Du mal nach New York kommst, dann schicke mir eine Mail, bringe etwas Zeit mit, dann lade ich Dich gerne mal fuer einen Vormittag in mein Buero ein, um einen kleinen Einblick zu nehmen. Wenn Du moechtest.

Klar, auf jeden Fall zu verurteilen und nicht gut zu heißen,
zu bestrafen, … aber sieht ein solcher Fall dann nicht doch
ein wenig anders aus, als wenn jemand ein Kind von der Straße
fängt, sich daran vergeht und es wie Müll behandelt und
verletzt einfach im Wald verbluten und erfrieren lassen will?

Ganz richtig. Hier wuerde es bedeuten, niewieder den Haftanstalt verlassen zu koennen und ggf. auf die Injektion zu warten. Aber in dem von mir benannten Beispiel wurde von der „Death Penalty“ ganz abgesehen und der Taeter wird auch, wenn ihm der natuerlich Tod nicht zuvorkommt, seinen Lebensabend in Freiheit verbringen.

Die Bandbreite möglicher Tatverläufe und Geschichten ist
einfach zu breit, um in zehn Zeilen eine auch nur halbwegst
vernünftige Sachverhaltsschilderung und Urteilsbegründung
nebst -kritik unterbringen zu können. Die Medien manipulieren
uns da immer in genau die Richtung, die für einen Skandal gut
ist. Ich kann mich an genug üble Geschichten um angeblichen
Mißbrauch in Familien erinnern, die dann später als
Scheidungskrieg enttarnt wurden. Erst sprang die Presse immer
gerne auf mit dem Skandal des Mißbrauchs durch den Vater und
vernichtete Existenzen massenweise, dann sprang man auf den
Zug "Der arme Mann, von der Frau falsch beschuldigt und jetzt
ohne Job und Wohnung " auf. So läuft die Sache, leider!

Ich weiss. Ich will ja auch gar nicht die Presse schuetzen. Aber wir haben zwei verschiedene Ausgangspunkte. Du beziehst Dich im Weiten auf die Presse; ich vornehmlich auf das Urteil :wink: Ich glaube, ansonsten haetten wir als „Streitpunkt“ vermutlich nur das Strafmass, weil ich Dir in Sachen „Presse“ vollkommen zustimme.

Und wo ich gerade am Schimpfen bin: Noch eine Manipulation in
diesem Zusammenhang: „Alle in Anstalten untergebrachten Täter
werden rückfällig!“ Klar, kann man gut verkaufen, schließlich
tauchen die Leute nur dann erneut in der Presse auf, wenn sie
tatsächlich rückfällig werden. Fakt ist allerdings, dass man
von über 80% der behandelten Täter nie wieder etwas hört, weil
eben nichts mehr passiert. Diese Zahl ist aber aus recht
einleuchtenden Gründen eigentlich nie in der Presse zu finden.

Wenn man von 80% aller „behandelten“ Taeter nichts mehr hoert, ist das ja durchaus positiv. Ich glaube jedoch nach wie vor, dass es die Schwere des Verbrechens an sich ist, die diese Hybris ausmacht. Ein Kindesmissbrauch (in seinen verschiedenen Auspraegungen) ist imho ein wesentlich erheblichers Delikt, als es ein schwerer Bankraub mit Geiselnahme jemals sein koennte. Es ist ein Vebrechen an der Unschuldigkeit. Ich bin nicht unschuldig und ich weiss auch ganz bestimmt nicht, wie man Gerechtigkeit schreibt. Aber ich weiss, wuerde am anderen Ende der Stadt jemand erschossen, der in meinem Alter ist, wuerde es mich wesentlich weniger beruehren, als wenn auf der anderen Seite des Planeten ein Kind missbraucht wird.

Das die Presse sowas ganz klar ausmacht, brauchen wir beide nicht untereinander zu besprechen. Dabei hast Du mich vollkommen auf Deiner Seite. Mir geht es nur um das Verfahren mit dem Taeter. Und natuerlich bin ich auch Deiner Meinung, dass nach allem geforscht werden muss, was zu seiner Entlastung herhalten kann. Das vermisse ich manchmal etwas bei den Ermittlungsbehoerden. Sind aber alle Brunnen ausgeschoepft und wurde ein bestimmter Punkt ueberschritten, bin ich stets fuer die Ausschoepfung des hoechstmoeglichen Strafmasses, obgleich ich damit nicht die Todesstrafe meine. Sieh es doch mal so: Du laeufst auf einer 100m Geraden auf der Du nicht laufen duerftest. Mehr und mehr beschleicht Dich das Gefuehl, dass Du etwas Verbotenens machst. Lauefst Du diese 100m voll aus, ueberschreitest Du die 100m Linie, so hast Du etwas Verbotenes vollendet und fuehrst es weiter. Brichst Du vorher ab, kannst Du Dich noch retten. Du kannst behaupten, Du haettest einen Fehler gemacht, jemand hat Dich auf die falsche Bahn gelenkt, Du bereust, was Du getan hat. Die Antwort des Gesetzes ist dann: „Okay, Du hast was falsch gemacht, Du siehst es ein, Du hast im richtigen Moment noch gerade abgebrochen, Du wurdest getaeuscht - hier hast Du Deinen Denkzettel. Gehe fuer ein Jahr ins Gefaengnis, gehe nicht ueber Start, ziehe keine $200 ein.“ Option 2: Du beruehrst die 100m Linie. Das Gesetz sagt dann: Er hat ein Verbot vollends gebrochen; die Grenze, an der ein volles Strafmass zur Handhabe steht, wurde beruehrt: 30 Jahre. Was ist daran falsch? Die Rechtsprechung hier ist ebenso sehr flexible. Wird aber eine bestimmter Punkt ueberschritten, zaehlen kaum noch Begruendungen, die aus diesem 100m, 110m machen koennten.

Beste Gruesse,
tigger

hallo CriNiMo,
wieso? Ich finde das urteil gerecht. Hier soll nicht bestraft werden, sondern eine Gefahr von der Bevölkerung abgewendet werden.
In 25 jahren (irre, dass die so lange gewarztet haben) hat er bewiesen, dass er ein allgemeingefährlicher Geisteskranker ist.
Und bewvor er jemanden zum Krüppel fährt oder gar tötet, ist eine Sicherungsverwahrung angebracht.
Grüße
Raimund

hallo Erik,
m.W. ist der Kuhfänger schon verboten oder steht kurz davor.
Grüße
Raimund

hallo Erik,

Nur: Unzucht mit Abhängigen, einhergehend gewaltsamer
Geschlechtsverkehr ist meiner Meinung härter zu verurteilen,
als so eine Steuerhinterziehung.

Sag mir bitte: Mag alles sein, aber woher willst Du das
wissen? Das sind alles Hypothesen! War die Schülerin überhaupt
abhängig?

Abhängig wird bezeichnet, wer wirtschaftlich, persönlich, usw. von jemanden abhängig ist. Auch ein Chef, der seine 25 - jährige Sekretärin vernascht und sie nur mitspielt, weil sie Angst um ihren Job hat, hat Unzucht mit einer Abhängigen gemacht. Bei der 12jährigen Schülerin besteht mit absoluter Sicherheit eine Abhängikeit.

Oder war es vielleicht eine ganz andere Klasse? Und
vor allem: wer sagt „GEWALTSAM“???

Gewaltsam geht aus dem urteil hervor. Wie stark die angewandte Gewalt war, das wird nicht erwähnt. Tut aber primär nichts zu Sache.

Steht das irgendwo in
diesem Blatt, das Du zitierst? Die Presse hat bei Dir genau
das erreicht, was sie will: Sie verschleiert die Fakten, Du
bist empört und kaufst das Blatt wieder, weil da wenigstens
ordentlich Skandale aufgedeckt werden. Toll.

Also, ein erwachsener Lehrer der eine 12-jährige bumst, ist abartig. Das ist fast so schlimm, wie ein Vater, der seine 12-jährige Tocher aufs Kreuz legt.
Wir sprechen hier nicht von 15-16 jährigen Mädchen! Wir sprechen von einem Kind.
Das kann auch die Zeitung nicht verfälschen. Das ist Fackt!
Grüße
Raimund

alles nicht so einfach
Hi Tigger,

irgendwie kommen unsere Meinungen nicht zusammen, auch wenn ich Deine Argumente gut finde und wir eigentlich ähnliche Dinge meinen.

Die Tragik liegt halt darin, dass
derartige Verbrechen (kann nicht sagen, wie oft sie in
Deutschland vorkommen) zwar selten sind, aber durch ihre
extreme Grausamkeit sehr viel Gewicht in die Waage legen.

Findest Du das so extrem grausam? Ich denke mal, die meisten Lustmorde an Erwachsenen sind wesentlich grausamer. Und ist eine „fahrlässige“ Tötung wegen zu schnellen Fahrens, die also sozusagen vollkommen grundlos ist, nicht genauso schlimm wie eine geplante Tötung durch einen geisteskranken Menschen? Ein Attentat wie das auf Bali - nur für politische Zwecke - nicht wesentlich schlimmer?

OK, es ist sehr, sehr grausam, aber nicht grausamer als andere Verbrechen. Nur medienwirksamer als der Student, der seinen Opa umlegt, um zu erben. Und in Amerika sind die Rechte der Kinder eben extremer als bei uns, was sich ja schon in den Schulbus-Vorbeifahrvorschriften zum Ausdruck kommt. Einerseits gut, andererseits übertrieben und oftmals gefährlich für nur halb schuldige Leute.

Das ist dabei nicht zu beruecksichtigen (zumindest dann, wenn
ich von dem Rechtssystem ausgehe, in welchem ich mich
auszukennen glaube - weshalb ich es ja auch als Beispiel
herbei zog). Der Einfluss der Maedchens spielt keine Rolle. Es
ist nicht wichtig, wie weit sie ihren pubertaeren, sich
entwickelnden „Reize“ gegenueber dem Lehrer zur Geltung
brachte.

Das siehst Du so, das sehe ich anders. Es geht ja auch nicht um die Frage des aktuellen Rechtssystems, sondern wir diskutieren hier, was besser ist. Junge Menschen sind zwar noch nicht strafmündig, aber daß man dem neuesten Trend folgt und - egal, was sie tun - immer den anderen die Schuld gibt, kann ich auch nicht einsehen. Ähnlich ja auch im Straßenverkehr, wo sich Kinder bis 10 Jahren alles erlauben können und trotzdem der Autofahrer schuld ist.

Ein Haftstrafe fuer den Lehrer waere schon
unumgaenglich, selbst wenn das Maedchen behauptet haette, sie
haette ihrem Lehrer diese sexuelle Intimitaet aberpresst.
Quasi selbst dann, wenn er ohne Gewalt in diese Situation
gezwungen worden waere, haette er sich strafbar gemacht. Er
kommt in den USA in keinster Weise aus dieser „Falle“ heraus.
Es sei denn, man haette ihn mit Waffengewalt gezwungen.

Und das findest Du gut? Dermaßen starre Regelungen? Du würdest auch die lebenslange Haftstrafe befürworten, wenn der Lehrer einen Tag vor der Abschlußfeier (also nach allen Prüfungen) mit seiner Schülerin schläft? Man muß doch auch die Schwere des Delikts berücksichtigen!

Jede sexuelle Handlung zwischen zwei (oder mehreren)
Personen ist strafbar, wenn diese Handlung mindestens einer
betroffenen Person aufgezwungen wurde.

Hier bleibt für mich immer die Frage der Beweisbarkeit. Bei Promis ist es besonders augenfällig. Aber wie viele Menschen haben schon aufgrund angeblicher „sexueller Belästigungen“ etc. ihren Job oder ihre Karriere verloren, ohne daß sie tatsächlich schuld waren? Nur wegen übler Nachrede? Mein Freund arbeitet in der Bank, ihm ist mal unlautere Einflußnahme auf eine Kundin unterstellt worden, das wurde ganz schnell ganz böse!

Die
Beweisbarkeit ist hier m.E. gleich null. Und wenn es dumm
läuft und man in USA ist, bringt man einen ehrbaren Mann sein
Leben lang hinter Gitter.

Absolut richtig. Bin absolut Deiner Meinung. Jetzt kommt
wieder das hier bei „w-w-w“ so beruehmt genutzte „Aber“:
allein der Umstand der Ehe spielt hier keine Rolle, da ein
ehrbarer Mann ebenso von seiner Sekretaerin, mit der er ein
beiderseitig gewuenschtes Sexualverhaeltnis hat, in
Bedraengnis gebracht werden koennte.

Gerade in der Ehe entstehen jedoch oft mal Mißverständnisse. Mein Freund sagt ständig zu mir, daß er dies oder das nicht will, ohne daß er es wirklich ernst meint - woher soll ich wissen, wann es doch mal ernst ist? Oder schlimmer: Eine Frau, die ihrem Mann was reindrücken will, könnte zb. ein kleines Fesselspielchen anregen und sich dann von der Nachbarin geplant erwischen lassen. Schon ist alles hin. Nee, nee, nee. Soweit soll es in Deutschland nicht kommen.

Naja, es hilft wohl nichts, letzlich ist es gut, daß Du in den USA lebst und ich in D - so hat ja jeder, was er will!

ciao,
erik

hallo Erik,.

Er ist vom
Tatbestand her fast identisch, wurde allerdings 1991 in den
USA verhandelt.

Das finde ich nicht - schließlich handelt es sich um eine
Entführung. Im anderen Fall ist das Mädchen dem Lehrer mehr
oder weniger freiwillig ins Gästehaus gefolgt.

Klar: war ja ihr Lehrer! Was soll sie auch schon böses dabei finden? Er lädt ja öfters Schüler ein (vermute ich mal: ist ganz normal) und bumst sie nicht alle.

In solchen Berichten wie dem von Raimund zitierten werden
schon immer nur die Fakten dargestellt, die die Bevölkerung
aufschreien lassen. Das sind eben die Medien. Meine Oma sagt
in solchen Fällen immer selbstgerecht: „Beim Hitler hätt’s
sowas nicht gegeben“. Sie läßt sich nicht mehr überzeugen, daß
sowas im 3. Reich einfach nur totgeschwiegen wurde

Das ist richtig: es wurde totgeschwiegen… doch das Urteil, das er damals bekommen hätte, wäre wesentlich härter gewesen. Sexualdelikte wurden damals um einigers strenger geahndet, als heute. Wenn z.B. Deine Eltern es erlaubt hätten, dass Du Deine Freundin mit aufs Zimmer nimmst, wären sie wegen Kuppelei ins Gefängnis gekommen. Ebenso wenn Du möbliert gewohnt hast und Dein Vermieter es erlubte, dass Deine Freundin mit in Dein Zimmer kam: Kuppelei. Das gabs noch bos in die 60iger Jahre.
Das kann man sich heute gar nicht mehrt vorstellen.

und heute
durch alle Medien möglichst erschreckend und verfälschend
gezerrt wird. Interessant finde ich zb., daß die sexuellen
Straftaten mit Kindern sich seit 1970 fast halbiert haben. Die
Medien erwecken dagegen den Eindruck, sie hätten sich
verzehnfacht.

Im Laufe der Zeit gab es immer tollerantere Nachforschungen und Urteile.
So war früher eine Aussage eines Beamten wesentlich mehr wert, als das eines Nichtbeamten. Ergebnis (jetzt aus der Verkehrsrechtsscprechung): wenn ein Polizist sagte, Du bist 70 gefahrten, obwohl Du nur 50 drauf hatest, dann bist Du halt für 70 km/h verknackt worden. Hättest Du auch noch geschoren, dass Du nicht schneller als 50 drauf hattes, wäre evtl. noch ein Meineidverfahren bei Dir anhängig gewesen.

Überhaupt nicht erwähnt ist zb. der Einfluß des Mädchens. Mit
seinen 12 Jahren wäre es heutzutage durchaus auch fähig, den
Lehrer zu verführen, wir hatten einige solche Früchtchen in
der Schule.

Aha, das Opfer ist das Luder! So wie im alten Griechenland ein Schäfer seine Schäfchen regelmäßig bumste. Als Strafe wurden diese Sünder verbrannt… nicht der Schäfer. Der konnte nichts dafür! Der wurde ja verführt. Ich stell mir so ein Schaf mit wackelnden Hintern vor!

Wer kann beweisen, daß der Lehrer das Mädchen
wirklich „ins Zimmer zitiert“ hat oder sie nicht freiwillig
geblieben ist? Ein 12jähriges Mädchen ist doch meistens
halbwegs in der Lage, sich vor einem sexuellen Übergriff zu
wehren, zumindest vor dem zweiten.

Hast Du eine Ahnung! Außerdem: abhängig! Warum meinszt Du haben sich die Chorknaben in Österreich so oft von ihrem Priester bumsen lassen? Weils gefallen hat? Nein, weil sie abhängig von ihm waren! Die Zukunft ihres Lebens hing davon ab.

Natürlich ist der Lehrer
selbst auch blöd und zu bestrafen - gar kein Zweifel - Sex mit
Minderjährigen, noch dazu Abhängigen ist völlig tabu, auch mit
Einwilligung.

So wie Du das schreibst, hört es sich nach Kavaliersdelikt an!

Ich bin ja auch für eine heftige Strafe und finde, daß eine
Bewährung etc. hier nicht eingesetzt werden sollte. Trotzdem
warne ich davor, sexuelle Delikte wie gefordert
überzubewerten. Es bleibt immer die Frage der Beweise!!!

Das war nicht mehr nötig: er war geständig!
Grüße
Raimund

hier kommt es nicht einmal auf eine Abhängigkeit an. Selbst wenn die 12-jährige mitmacht, ist der Mann, der älter als 16 ist, ein Straftäter. Dies mal zur rechtlichen Seite.

Grundsätzlich ist ein Schüler/eine Schülerin von den Lehrkräften abhängig. Dies gilt auch nach dem 18. Lebensjahr in der Schule oder im Beruf.

Da werden Straftäter wegen relativer Kleinigkeiten (z.B.
Beckers Steuerhinterziehung - ohne dies als Kavaliersdelikt
darstellen zu wollen) mit Strafen belegt,

das ist keine Kleinigkeit. Insbesondere ging es dabei darum,
daß er keine Reue gezeigt hat. Er hätte sich zb. durch eine
Selbstanzeige noch aus der Schlinge ziehen können. Hat er aber
nicht. Wer nicht hören will…

Nur: Unzucht mit Abhängigen, einhergehend gewaltsamer
Geschlechtsverkehr ist meiner Meinung härter zu verurteilen,
als so eine Steuerhinterziehung.

Sag mir bitte: Mag alles sein, aber woher willst Du das
wissen? Das sind alles Hypothesen! War die Schülerin überhaupt
abhängig? Oder war es vielleicht eine ganz andere Klasse? Und
vor allem: wer sagt „GEWALTSAM“???

Selbst wenn das Einverständnis vorliegen würde, macht sich der Lehrer strafbar. Im Übrigen bin ich mit Raimund einer Meinung. Und wer erklären will, da könnte ein kleines Mädchen mitgemacht haben, das Mädchen habe es vielleicht gewollt, dem würde ich meine Tochter nicht anvertrauen. Eine Vergwaltigung muss nicht interpretiert werden.

Dies ist eine typische Männerdiskussion nach dem Motto, wer ein durchsichtige Bluse trägt will vergewaltigt werden. Das Niveau dieser Diskussion könnte besser werden. Morgen behauptet sonst einer, auch dreijährige Mädchen hätte nichts dagegen.

ein wütender
Günter

Ihr hört anscheinend nicht zu
Hi Günter & Raimund,

an Eurem Beispiel sieht man mal wieder, wie empfindlich die Gemüter in diesem Fall sind und wie vorsichtig man sein muß, wenn man da entsprechende Gesetze macht, die evtl. nur vordergründig gerecht erscheinen.

Anscheinend seid Ihr der Meinung, ich wolle den Lehrer in Schutz nehmen. Ganz und gar nicht!!! WENN die Sache sich so abgespielt hat wie dargestellt, DANN bin ich für eine lange Haftstrafe ohne Bewährung.

ABER das Einzige, was mein Artikel, auf den Ihr so empört reagiert habt, bewirken sollte, war: Lest genauer!

Raimund unterstellt, ohne ein einziges Faktum zu kennen, daß

  1. es sich um DEN Lehrer der Schülerin gehandelt hat und nicht um irgend einen Lehrer
  2. die Sache GEWALTSAM abgelaufen ist
  3. keinerlei sonstigen mildernden Umstände existieren, zb. das Mädchen den Lehrer erpreßt hat etc., was zugegebenermaßen nicht sehr wahrscheinlich ist.
  4. der Lehrer nicht in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden ist und nur deshalb die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde

Ich sage doch nur:

WOHER WOLLT IHR WISSEN, DASS ES SO WAR??? Ihr seid genau die Klientel solcher Artikel. Wenn ich etwas in der Bild-Zeitung lese, glaube ich es erstmal pauschal nicht. Vielleicht, weil ich auf der Schule zu einem kritikfähigen Menschen erzogen worden bin, der nicht erst lyncht und dann fragt, wer eigentlich der Täter ist.

Mehr hat mein Artikel nicht gesagt - warum also Eure Aufregung und Wut? Werde ich jetzt als nächster gelyncht, weil ich mich angeblich auf die Seite des Lehrers geschlagen habe?

ciao,
erik

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Hi Erik,

irgendwie kommen unsere Meinungen nicht zusammen, auch wenn
ich Deine Argumente gut finde und wir eigentlich ähnliche
Dinge meinen.

Das ist wirklich seltsam. Deine Argumente sind ebenfalls gut und verstaendlich. Wir kommen nicht zusammen, weil wir von verschiedenen Rechtssystemen gepraegt sind, obwohl wir aehnliche Dinge meinen :wink:

Findest Du das so extrem grausam? Ich denke mal, die meisten
Lustmorde an Erwachsenen sind wesentlich grausamer. Und ist
eine „fahrlässige“ Tötung wegen zu schnellen Fahrens, die also
sozusagen vollkommen grundlos ist, nicht genauso schlimm wie
eine geplante Tötung durch einen geisteskranken Menschen? Ein
Attentat wie das auf Bali - nur für politische Zwecke - nicht
wesentlich schlimmer?

Es ist schlimmer, aber es nicht grausamer. Ich gehe nicht vom Zaehlen der Toten aus (was Du natuerlich auch nicht machst). Verbrechensopfer lassen sich nicht aufrechnen, sondern addieren sich nur. Die Faelle, die Du beschreibst, sind natuerlich unendlich schlimm. Aber grausam wird es fuer mich erst dann, wenn ein Kind mit Absicht geschaendet wird. Ich wuerde nicht auf die Idee kommen, einen Geisteskranken in den Knast zu stecken. Natuerlich muss er behandelt werden. Ganz klar. Aber wir koennen uns einfach nicht erlauben, ihn einfach wieder zu entlassen. Er muss in Behandlung bleiben und im Anschluss muss er unter einem Sicherheitseinschluss bleiben, der ihm natuerlich eine Reihe von persoenlichen Freiheiten laesst. Dafuer gibt es hier bestimmte Sanatorien, in den sich die Insassen z. B. frei bewegen koennen, ihre eigenen Wohnraeume haben, sie koennen „jederzeit“ begleitet in die Oeffentlichkeit, koennen begleitet einkaufen, sie haben alle Freiheiten, bleiben aber staendig unter Aufsicht. Moechten sie nicht beaufsichtigt werden, koennen sie sich jederzeit in ihre Wohnraeume zurueckziehen. Ein solches Sanatorium befindet sich uebrigens in unmittelbarer Naehe zu meinem Wohnort. Dort wird gearbeitet, die Menschen erwirtschaften sich ihren Lebensunterhalt selbst. Einzig allein duerfen sie nicht unbeaufsichtigt das Gelaende verlassen. Das ist in manchem Seniorenheim nicht anders. Dort werden die Senioren rund um die Uhr beaufsichtigt, weil sie ansonsten aus „dumme Gedanken“ kommen koennten, die fuer sie selbst zur Gefahr werden koennten. Warum sollte man also nicht auch kranke Menschen staendig unter Beobachtung, weil sie ansonsten auf „dumme Gedanken“ kommen koennten, die fuer andere zur Gefahr werden.

OK, es ist sehr, sehr grausam, aber nicht grausamer als andere
Verbrechen. Nur medienwirksamer als der Student, der seinen
Opa umlegt, um zu erben. Und in Amerika sind die Rechte der
Kinder eben extremer als bei uns, was sich ja schon in den
Schulbus-Vorbeifahrvorschriften zum Ausdruck kommt. Einerseits
gut, andererseits übertrieben und oftmals gefährlich für nur
halb schuldige Leute.

:wink: Was verstehst Du unter „halb schuldigen Leuten“? Man kann teilschuldig sein. Aber man ist dann noch immer schuldig, wenn auch nur nicht hauptschuldig. Aber schuldig ist man, oder ist es nicht.
Diese Schulbus-Vorbeifahrvorschriften kenne ich aus einer Reihe anderer Laender auch. Selbst uebrigens auch aus Deutschland. Ich habe ja damals meinen Fuehrerschein in Deutschland gemacht. Und schon damals wurde mir gesagt: haelt ein Bus, der als Schulbus gekennzeichnet ist und schaltet sein Doppelblinklicht (oder so) ein, duerfen andere Fahrzeuge nicht passieren, bis das Blinklicht ausgeschaltet wird.
Die Rechte der Kinder in den USA sind sogar noch etwas beschraenkter als in manch europaeischem Land. Ich denke dabei z. B. an die abendlichen Sperrfristen. Als ich 2000 meine Eltern in Muenster besucht habe, war ich mit meinem Bruder in einer Disco, die sich irgendwie Turbohalle nannte, die aber in einem anderen Ort war. Es war bereits weit nach 12pm und ich wunderte mich ueber die Anzahl noch sehr junger Gaeste zu jener Zeit. Ich verspreche Dir, gehe in den USA in eine Disco und Du wirst mit etwas Aufmerksamkeit beobachten, wie spaetestens um 21:00h jemand durch die Menge laeuft und junge Leute nach dem Ausweis fragt. Diese Leute werden dann nach und nach vor die Tuer gesetzt. Geht z. B. eine Officer durch und stellt fest, dass nur einer im niedrigeren Alter zu unerlaubter Stunde noch im Raum ist, kann der Laden sofort fuer den weiteren Abend geschlossen werden und der Unternehmer zahlt eine deftige Busse, die vermutlich sogar die gesamten Einnahmen des Abends verschlingt. Uebrigens wird nicht nur er in die Pflicht genommen, sondern auch die Erziehungsberechtigten. Ein anderes Beispiel: Kinder in den USA mit Alkohol und Nikotin? Das gibt fuer die Erziehungsberechtigten aber richtige Strafen. Auf dem Land ist es meist nicht so schlimm. Hat was damit zutun, dass das „Enforcement“ hier etwas anders funktioniert.

Das siehst Du so, das sehe ich anders. Es geht ja auch nicht
um die Frage des aktuellen Rechtssystems, sondern wir
diskutieren hier, was besser ist.

Nein…das sehe nicht ich so, sondern die Rechtsprechung in den US. Und darum ging es mir in meinem urspruenglichen „hier nicht“ Posting ja. Ich kann und moechte keine Vergleiche zur deutschen (respektive schweizer) Gesetzgebung ziehen, da ich mich damit nur sehr unzureichend auskenne. Das musst Du verstehen. Wuerde ich es tun, dann koennte es Fehler beinhalten, auf die mich z. B. Wiz berichtigen koennte. Das waere doch peinlich fuer mich :wink:
Deshalb beschraenke ich mich darauf, wie es hier gehandhabt wuerde und warum ich es gut oder schlecht heisse.

Junge Menschen sind zwar
noch nicht strafmündig, aber daß man dem neuesten Trend folgt
und - egal, was sie tun - immer den anderen die Schuld gibt,
kann ich auch nicht einsehen. Ähnlich ja auch im
Straßenverkehr, wo sich Kinder bis 10 Jahren alles erlauben
können und trotzdem der Autofahrer schuld ist.

Das hat was mit der Vernunft zu tun. Ein Kind kann eben noch nicht abschaetzen, welche Folgen sein Verhalten haben kann. Kinder denken nicht nach den Mustern der „Was-passiert-dann-Maschine“, sondern Kinder sehen den Ball auf der Strasse, fixieren sich auf ihr Spielzeug und rennen drauf los. Der Autofahrer, der sich in einer unuebersichtlichen Strasse aufhaelt muss aber wissen, dass zwischen Autos und Muelltonnen ploetzlich etwas auf die Strasse rennen/fallen kann. Daher ist es nicht zuviel verlangt, wenn man ihm abfordert, sich entsprechend zu verhalten. Moechte er sich an diese gesetztliche „Ruecksichstnorm“ nicht halten, darf er nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Regularien gibt es doch ueberall. Wenn ich einem Kind fuer sein unbedachtes Handeln die Schuld in die Schuhe schieben duerfte, so dass es dafuer zahlen muss, dann muesste ich rechterweise auch den Geisteskranken voll in die Pflicht nehmen koennen. Kinde koennen nichts dafuer, dass sie noch unreif fuer das normale Leben sind, Geisteskranke tragen ebenso keine Schuld fuer ihre Taten.
Erik, obwohl es nicht dem Thema entspricht, aber ein Auto ist eine beschleunigte Masse, die einen Menschen wie ein Streichholz zerbrechen kann. Wer sich die „Bequemlichkeit“ der Fahrens goennen moechte, muss dafuer anerkennen, dass eine beschleunigte Masse grundsaetzlich eine potentielle Gefahr darstellt. Gerade fuer Kinder, die es mit der Vorausschau noch nicht so haben. Was sollen wir also tun? Den Kindern das Spielen an der Strasse verbieten? Kein Ballspiel mehr an der frischen Luft, damit wilde Raser gut durchkommen? Wo sollen denn Stadtkinder sonst spielen? Schoen waere es, alle 30m einen Spielplatz zu haben. Aber leider ist das unrealistisch und viele Kinder muessten auch dafuer trotzdem noch ueber die Strasse. Sollen wir sie mit Vernunft impfen? Vernuenftige Kinder waeren doch widerlich. Kinder sollen gar nicht vernuenftig sein. Sie sollen erstmal leben und spielen. Die Vernunft versaut ihnen noch genug im spaeteren Leben. Die Welt gehoert doch jenen, die auf ihr Leben. Und sie ist eigentlich fuer Fussgaenger gemacht worden.

Und das findest Du gut? Dermaßen starre Regelungen? Du würdest
auch die lebenslange Haftstrafe befürworten, wenn der Lehrer
einen Tag vor der Abschlußfeier (also nach allen Prüfungen)
mit seiner Schülerin schläft? Man muß doch auch die Schwere
des Delikts berücksichtigen!

Sicher. Das finde ich durchaus gut. Dafuer ist es ja ein Gesetz. Wie willst Du sonst ein Strafmass setzen? Der Lehrer, der ein Kind schaendet, wird milder beurteilt, weil das Kind einen Tag vor der Entlassung steht? Wie wuerden zwei Monate spaeter dann die Anwaelte des Lehrers argumentieren, wenn ihr Mandant dasselbe Verbrechen zwei Tage vor der Entlassung beging? Dann wird ein Kind mit 15 aus der Schule entlassen, wird am Tage vor der Entlassung missbraucht und der Taeter wird milde beurteilt; ein anderes Kind wird mit siebzehn aus der Schule entlassen, wird aber zwei Monate vor der Entlassung missbraucht, der Taeter wird aber haerter beurteilt, weil das Kind der Entlassung noch ferner war, obgleich es aelter war? Damit treten wir einen Schlingerkurs an, der es erlaubt, immer mehr Aspekte ins Feld zu fuehren, bis wir irgendwann wieder dort ankommen, wo sich momentan die deutsche Rechtsprechung manchmal aufhaelt, naemlich dass auch noch beurteilt werden muss, ob der Lehrer durch den Lippenstift des Kinder (welches ja nicht selten noch sexuell unreif ist und dem daher Erfahrung und Vorausschau fehlen) aufgereizt wurde und ihm deshalb der Praengel bedingt aus der Hose huepfen durfte. Es ist so, dass junge Maedchen gut aussehen wollen und ihren Vorbildern nacheiffern. Das heisst aber nicht gleichzeitig, dass sie Sex wollen. Aber das brauche ich Dir nicht zu erklaeren. Das weisst Du selbst. Ich will damit lediglich bedeuten, dass wir einen bestimmten Punkt brauchen, an dem wir sagen koennen, dass einen bestimmte Tat begangen wurde und dass diese bestimmte Tat eine bestimmte Mindeststrafe nach sich zieht.
Vielleicht moechtest Du Dir in diesem Zusammenhang mal meine letzte Antwort auf Wiz durchlesen; ganz genau dabei mein „100m-Lauf“-Beispiel. Daran wird deutlich, dass die US Gesetze sehr flexibel sind, gleichzeitig aber auch restriktiv und ab mancher Stelle gnadenlos. Damit gewaehren sie, wie ich auch schon an anderer Stelle schrieb, sicherlich keine hoehere Kriminalpraevention. Aber sie gewaehrleisten, dass Taeter, die eine gewisse Kaltbluetigkeit schonmal an den Tag gelegt haben, so schnell nicht wieder die Gelegenheit bekommen, erneut zu suendigen. Also keine hoehere Kriminalpraevention im Sinne des Abschreckens neuer Straftaten, aber sehrwohl Praevention durch die Verringerung der Anzahl von Personen, die fuer Verbrechen anfaellig waeren.

Hier bleibt für mich immer die Frage der Beweisbarkeit. Bei
Promis ist es besonders augenfällig. Aber wie viele Menschen
haben schon aufgrund angeblicher „sexueller Belästigungen“
etc. ihren Job oder ihre Karriere verloren, ohne daß sie
tatsächlich schuld waren? Nur wegen übler Nachrede? Mein
Freund arbeitet in der Bank, ihm ist mal unlautere
Einflußnahme auf eine Kundin unterstellt worden, das wurde
ganz schnell ganz böse!

Das betrifft aber nicht die Rechtsprechung. Das ist die Macht der boesen Zunge. Ermittelt werden muss. Darum kommen wir gar nicht herum. Ich kann nicht sagen, eine Anzeige ist wahrscheinlich erlogen und erstunken und die Ermittlungen ersparen wir uns mal. Ermittelt werde muss. Kommt dabei aber nichts heraus und der Ruf des einst Verdaechtigen bleibt geschaedigt, so ist dies aber nicht die Schuld der Justiz, sondern vielmehr die Schuld der boesen Zunge, die Schuld engstirniger Leute.

Gerade in der Ehe entstehen jedoch oft mal Mißverständnisse.
Mein Freund sagt ständig zu mir, daß er dies oder das nicht
will, ohne daß er es wirklich ernst meint - woher soll ich
wissen, wann es doch mal ernst ist?

Wir reden doch von der Ehe. Wenn Du von Deinem Freund sprichst, dann ist es doch ein gutes Anzeichen dafuer, dass man fuer derartige Missverstaendnisse/Verdaechtigungen die Ehe gar nicht braucht. Wieso sollte dann also die Ehe eine besondere Rolle spielen?

Oder schlimmer: Eine Frau,
die ihrem Mann was reindrücken will, könnte zb. ein kleines
Fesselspielchen anregen und sich dann von der Nachbarin
geplant erwischen lassen. Schon ist alles hin. Nee, nee, nee.
Soweit soll es in Deutschland nicht kommen.

Erik, bitte ersetze doch jetzt mal „ihrem Mann“ durch „ihrem Geliebten“ oder „ihrem Chef, mit dem sie ein Verhaeltnis hat,“. Ob Ehe oder nicht, die Sachverhalt bleibt derselbe.

Naja, es hilft wohl nichts, letzlich ist es gut, daß Du in den
USA lebst und ich in D - so hat ja jeder, was er will!

Okay, so kann man’s sehen :wink:

Gruss
tigger

Hi Doc,

Weisste, bei so manchem Urteil kann ich auch nur den Kopf
schütteln, aber gerade die Amis mit ihrem abstrusen
Rechtssystem als Beispiel heranzuziehen, ist nun auch nicht
das wahre…

Die Amis habe ich nicht als Beispiel herangezogen. Das war auch nicht meine Absicht. Ich wollte damit lediglich einen heranstellen, dass es in den USA ein in etwas aehnliches Verfahren gab.

Aber es waere gut, wenn Du einmal schildern wuerdest, was Du als „abstruses“ Rechssystem bezeichnest. Meine Ansicht von „abstrus“ ist es doch, wenn jemand einen anderen Menschen totknueppelt, um an dessen Busgeld zu gelangen, hinterher fuenf Jahre eingesperrt wird, zudem noch eine Berufsausbildung geschenkt bekommt und nach fuenf Jahren dann ein normales Leben fuehren darf.

Wer absichtlich ein Leben beendet, der soll ein ganzes Leben Zeit bekommen, um darueber nachzudenken, was er getan hat. Vielleicht wird ihm dann klar, dass er nicht nur einen Menschen getoetet, sondern Welten zerstoert hat. Vielleicht hat eine Frau ihren Mann verloren, Kinder ihren Vater, Eltern ihren Sohn oder was auch immer. Fuenf Jahre Haft ist eine Lachnummer und 15 Jahre sind nicht viel weniger witzig. Richtig unkomisch wird es erst dann, wenn die Jahreszahl groesser 50 ist, oder es heisst: Entlassungstag ist der Tag des Todes des Schuldigen. Und es gibt durchaus Taeter, die selbst dann noch frech grinsen.

Wenn ich da die Wahl hab, behalt ich lieber unseres.

Das spricht durchaus fuer die US-Gesetze :wink:

Gruss
tigger

aber wenn Du nicht gemeint hast, was Du gepostet hast, dann erklär dies zusätzlich.

Du stellst nämlich die Frage, ob das Mädchen überhaupt von dem Lehrer abhängig gewesen sei usw. Auf diese Frage gehe ich nicht ein. Ich stelle fest, was Rechtstatbestand ist. Sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen sind unter Strafe gestellt. Die Straftat der Vergewaltigung ohnehin - wobei ich hier Raimund zustimme - dass die Strafen viel zu niedrig ausfallen.

an Eurem Beispiel sieht man mal wieder, wie empfindlich die
Gemüter in diesem Fall sind und wie vorsichtig man sein muß,
wenn man da entsprechende Gesetze macht, die evtl. nur
vordergründig gerecht erscheinen.

Dies ist nun mal ein mehr als kritisches Thema.

Anscheinend seid Ihr der Meinung, ich wolle den Lehrer in
Schutz nehmen. Ganz und gar nicht!!! WENN die Sache
sich so abgespielt hat wie dargestellt, DANN bin ich für eine
lange Haftstrafe ohne Bewährung.

ABER das Einzige, was mein Artikel, auf den Ihr so empört
reagiert habt, bewirken sollte, war: Lest genauer!

Raimund unterstellt, ohne ein einziges Faktum zu kennen, daß

  1. es sich um DEN Lehrer der Schülerin gehandelt hat und nicht
    um irgend einen Lehrer

völlig wurscht, das Mädchen war 12 Jahre alt. Ob das nun der Onkel, der Lehrer, ein Lehrer oder ein 18 jähriger Nachbar ist, ist völlig egal. Hier liegt auf jeden Fall strafbares Verhalten des Erwachsenen vor. Ob Raimund recht hat oder nicht, spielt also für die rechtliche Bewertung keien Rolle.

  1. die Sache GEWALTSAM abgelaufen ist

Auch wenn die Straftat nicht geschehen ist, selbst wenn das Mädchen zugestimmt hätte, es ist und bleibt strafbar. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber zurecht die Auffassung vertritt, dass ein Kind durch sexuelle Handlungen von erwachsenen Personen, denen eine gewisse Erfahrung unterstellt werden muss, nicht in der Lage ist, sich bei bestimmten Manipulationen zu wehren und auch nicht in der Lage ist die komplette Tragweite des Handelns zu erkennen. Zumindest nicht in einer Verbindung mit Erwachsenen. Daneben werden noch weitere Gründe genannt, um nur einen zu nennen, den Einfluss eines Kindes und dem Umgang mit den Erfahrungen für das künftige Leben als Frau.

  1. keinerlei sonstigen mildernden Umstände existieren, zb. das
    Mädchen den Lehrer erpreßt hat etc., was zugegebenermaßen
    nicht sehr wahrscheinlich ist.

Zu was? Erpresst, dass sie vergewaltigt wird ???

  1. der Lehrer nicht in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen
    worden ist und nur deshalb die Strafe zur Bewährung ausgesetzt
    wurde

Ich sage doch nur:

WOHER WOLLT IHR WISSEN, DASS ES SO WAR??? Ihr seid genau die
Klientel solcher Artikel. Wenn ich etwas in der Bild-Zeitung
lese, glaube ich es erstmal pauschal nicht.

Woher der Bericht stammt, frage Raimund. Nur was ändert dies an der Tatsache, egal ob nun freiwillig - noch schlimmer mit Gewalt - ein Erwachsener ein kleine Mädchen missbraucht.

Vielleicht, weil

ich auf der Schule zu einem kritikfähigen Menschen erzogen
worden bin, der nicht erst lyncht und dann fragt, wer
eigentlich der Täter ist.

Ich fass es nicht. Es wird ein zwölf-jähriges Mädchen missbraucht von einem erwachsenen Mann. Dein Hinweis ist, dass Du zu einen kritikfähigen Menschen erzogen worden bist, der nicht lyncht (was für ein Unsinn) und dann erst fragt, wer der Täter ist. Begreifst Du eigentlich diesen Satz. Du stellst mit Deiner Kritikfähigkeit sogar die typische Frage, wie in einem Gerichtssaal. Du stellst infrage, wer hier der Täter gewesen ist. Hier versteckt sich die typische Frage, ob eine Frau, ein Mädchen und Kind nicht selbst am Unglück schuld ist und dies zieht sich auch bei den anderen Bemerkungen wie ein roter Faden durch.

Wenn ich diesen letzten Absatz lese, kann ich fast verstehen, weshalb so viele Opfer schweigen.

Wenn Du zur Kritikfähigkeit erzogen worden bist, dann überrascht mich schon, wie Du beinahe ausschließlich die Schuld in der Tat unter dem Gesichtspunkt " was hat das Mädchen für einen Grad an Beteiligung geleistet" suchst. Ob Du nun den Lehrer in Schutz nehmen willst oder nicht, diese Frage und die Antwort ist für mich völlig zweitrangig.

Entscheidend ist, dass ein erwachsener Mann ein zwölf-jähriges Mädchen missbraucht hat. Mich regt das genauso auf, wie wenn es Mitmänner gibt, die nach Thailand fliegen, um kleine Mädchen zu haben. Dies ist und bleibt eine Schweinerei. Sie kann nicht hoch genug bestraft werden.

Mehr hat mein Artikel nicht gesagt - warum also Eure Aufregung
und Wut? Werde ich jetzt als nächster gelyncht, weil ich mich
angeblich auf die Seite des Lehrers geschlagen habe?

Nein, aber stelle nicht die Frage, wer der eigentliche Täter ist.

Gruss Günter

Hallo,

danke für die Einladung nach NY. Hoffe nächstes Jahr mal wieder in die Stadt zu kommen (habe momentan noch etwas Berührungsängste, es hängen zuviel schöne Erinnerungen an der Zeit vor dem 11.09 und an das WTC).

Was das amerikanische Rechtssystem angeht, so habe ich dies am Rande auch studiert, allerdings Strafrecht nur soweit man etwas unvermeidbar mitbekommen hat. Kümmere mich nach Möglichkeit nur um internationales Zivilrecht und IT-Recht und allgemeines Dt. Zivilrecht.

Ich verstehe schon, dass Du Unterschiede siehst, und für Dich entschieden hast, was Du für besser und richtiger hälst. Mir geht es da genauso und ich verteidige daher ganz vehement das Prinzip der Gesamtbetrachtung jeder einzelnen konkreten Tat, und den möglichst weiten Spielraum beim Strafmaß durch die Gerichte. Ein Richer ist in seiner Entscheidung zunächst einmal grundsätzlich frei und nur an Recht und Gesetz gebunden. Und damit denke ich, ich zunächst einmal im Strafrecht nur gemeint, was strafbar ist und was nicht. Daher muss man bei der reinen Strafzumessung vom Gesetzgeber weitgehende Zurückhaltung bewahren. Aufgrund der Schwere des Eingriffs in das Leben des Täters durch das Strafrecht gibt es daher keinerlei wirklich fixen Strafen um dt. Strafrecht. Es gibt immer und überall die Möglichkeit eine Strafe im konkreten Einzelfall zu mildern oder zu schärfen, und das Gericht ist immer verpflichtet alle Schärfungs- und Milderungsgründe zu prüfen und im Urteil zu begründen warum der ein oder andere Grund im konkreten Fall greift oder eben auch nicht. Und wenn dieses Prinzip verletzt wird, dann gibt es einen klaren Instanzenzug, wobei die Zahl derjenigen, die sich mit dem Fall zu beschäftigen haben immer größer wird.

Ich denke, dass dieses System eine hohe Garantie für eine Einzelfallgerechtigkeit bietet, und diese ist angesichts der massiven Eingriffsmöglichkeiten des Strafrechts aus nötig.

Und wenn es dann - in der Schweiz läuft die Sache ziemlich ähnlich - im Rahmen dieser Einzelfallgerechtigkeit zu einem Urteil kommt, dann bin ich - ganz unabhängig von der Kritik an den Medien - zunächst einmal immer geneigt, dies als professionelle Arbeit des Gerichts zu akzeptieren, solange ich nicht selbst das Urteil ausgiebig studiert habe und offensichtliche Rechtsfehler erkannt habe, oder einfach auch anderer Meinung zur Bewertung bestimmter Fakten bin. Wobei dann noch zu bedenken wäre, ob man auch die andere Sichtweise im Rahmen wertender Abwägung als akzeptabel bezeichnen könnte oder nicht. Und erst wenn diese Schwelle überschritten ist, bin ich bereit von einem Skandal zu sprechen. Und da hier die Meldung genau diese notwendige Überprüfung nicht gestattet, kann ich mich dem Skandalgeschrei einfach nicht anschließen.

BTW: Um noch mal wieder eine schöne Zahl aus dem Umfeld zu nennen: Ca. ebenfalls 80% der Täter von Missbrauch und Kindesmisshandlungen wurden selbst Opfer der gleichen Delikte in ihrer Jugend. D.h. es gibt einen ganz signifikaten Zusammenhang zwischen Viktimisierung in der Jugend und späterer Täterrolle. Von daher finde ich es grundsätzlich richtig, dies als Milderungsgrund anzuerkennen, denn dies deutet ganz klar darauf hin, dass es bei diesen Tätern offenbar durch die Tat am eigenen Leib zu Störungen kommt, die eine Prädisposition für ein entsprechendes Täterverhalten mit sich bringt. Wenn man also den Opfern etwas wirklich Gutes tun will, dann sollte man ihnen in der Täterrolle dies berücksichtigen (keine Freibriefe!).

Gruß vom Wiz, der mal zu dem Thema ein Semester bei unserem heutigen Landesminister der Justiz gehört hat (den er nicht so recht mag), der aber bei ihm damals schon ein Umdenken zu diesem Komplex eingeleitet hat.

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Hallo,

danke für die Einladung nach NY. Hoffe nächstes Jahr mal
wieder in die Stadt zu kommen (habe momentan noch etwas
Berührungsängste, es hängen zuviel schöne Erinnerungen an der
Zeit vor dem 11.09 und an das WTC).

Da sprichst Du vielen Menschen aus der Seele. Aber wir muessen nach vorn schauen. Es wird wieder aufgebaut, und es wird schoener als zuvor, weil die Erinnerung das Neue befluegeln wird.

Was das amerikanische Rechtssystem angeht, so habe ich dies am
Rande auch studiert, allerdings Strafrecht nur soweit man
etwas unvermeidbar mitbekommen hat. Kümmere mich nach
Möglichkeit nur um internationales Zivilrecht und IT-Recht und
allgemeines Dt. Zivilrecht.

Naja, meine Kenntnisse des deutschen Strafrechtsystems beziehen sich lediglich auf das, was man als ehemals normaler Bundesbuerger mitbekommt. Daher kann ich noch nichtmal von Randkenntnissen sprechen.

Ich verstehe schon, dass Du Unterschiede siehst, und für Dich
entschieden hast, was Du für besser und richtiger hälst. Mir
geht es da genauso und ich verteidige daher ganz vehement das
Prinzip der Gesamtbetrachtung jeder einzelnen konkreten Tat,
und den möglichst weiten Spielraum beim Strafmaß durch die
Gerichte.

Das mache ich ja auch. Ich unterstuetze jedoch lediglich die Ansicht, dass ab einer gewissen Grenze bestimmte Beruecksichtigungen wegfallen. Ich muss dazu sagen, dass es sich dabei keineswegs um ein geschriebenes Gesetz handelt, sondern nur um einen unverbindlichen Leitfaden, an den sich hier die meisten Gerichte halten.

Ein Richer ist in seiner Entscheidung zunächst
einmal grundsätzlich frei und nur an Recht und Gesetz
gebunden. Und damit denke ich, ich zunächst einmal im
Strafrecht nur gemeint, was strafbar ist und was nicht. Daher
muss man bei der reinen Strafzumessung vom Gesetzgeber
weitgehende Zurückhaltung bewahren. Aufgrund der Schwere des
Eingriffs in das Leben des Täters durch das Strafrecht gibt es
daher keinerlei wirklich fixen Strafen um dt. Strafrecht.

Oh, ich glaube, ich habe mich da an irgendeiner Stelle missverstaenlich ausgedrueckt. Es gibt auch in den USA keine fixe Strafen. Nur allgemein sind die Strafzumessungen „haerter“. Womit ich sagen will, dass die ein Urteilsspruch nach manch deutschem Muster hier mitunter als sehr ungewoehnlich gelten koennte, wie natuerlich umgekehrt ebenso.

Ich denke, dass dieses System eine hohe Garantie für eine
Einzelfallgerechtigkeit bietet, und diese ist angesichts der
massiven Eingriffsmöglichkeiten des Strafrechts aus nötig.

Das hat m. M. nach sehr viel mit Rechtsphilosophie zutun, was ich keineswegs abwertend meine. Mir scheint, als geht man in Deutschland seit dem Ende der Nazi-Herrschaft dem Ansinnen nach, von staatlicher Seite moeglichst wenig in das Leben eines Individuums einzugreifen. Das ist auch vollkommen richtig. Aber ich glaube, man sollte diese Freiheiten auf die rechtschaffenden Menschen begrenzen. Warum sollte jemand, der aus niederen Gruenden mordet (z. B. um sich zu bereichern), nicht extrem hoch bestraft werden, so dass auch sein gesellschaftliches Leben mit dem Richterspruch endet? Ist es gerecht, ihn auf 10 Jahren zu verurteilen, um ihn dann nach sieben Jahren wieder ziehen zu lassen? Warum soll er nicht bis an sein Lebensende „sitzen“?

Und wenn es dann - in der Schweiz läuft die Sache ziemlich
ähnlich - im Rahmen dieser Einzelfallgerechtigkeit zu einem
Urteil kommt, dann bin ich - ganz unabhängig von der Kritik an
den Medien - zunächst einmal immer geneigt, dies als
professionelle Arbeit des Gerichts zu akzeptieren, solange ich
nicht selbst das Urteil ausgiebig studiert habe und
offensichtliche Rechtsfehler erkannt habe, oder einfach auch
anderer Meinung zur Bewertung bestimmter Fakten bin.

Ja. Ich doch auch. Eben aber in meinem Falle bezog ich mich doch gar nicht auf das Presseecho. Sonder auf das Urteil. Auch ich bin von einer professionellen Arbeit des Gerichtes ausgegangen. Und gerade das war ja das Problem :wink:). Selbst ein professionelles Urteil in Deutschland/Schweiz, erscheint fuer manch ueberseeischen Beobachter abstract.

Wobei
dann noch zu bedenken wäre, ob man auch die andere Sichtweise
im Rahmen wertender Abwägung als akzeptabel bezeichnen könnte
oder nicht. Und erst wenn diese Schwelle überschritten ist,
bin ich bereit von einem Skandal zu sprechen. Und da hier die
Meldung genau diese notwendige Überprüfung nicht gestattet,
kann ich mich dem Skandalgeschrei einfach nicht anschließen.

Recht hast Du.

BTW: Um noch mal wieder eine schöne Zahl aus dem Umfeld zu
nennen: Ca. ebenfalls 80% der Täter von Missbrauch und
Kindesmisshandlungen wurden selbst Opfer der gleichen Delikte
in ihrer Jugend. D.h. es gibt einen ganz signifikaten
Zusammenhang zwischen Viktimisierung in der Jugend und
späterer Täterrolle. Von daher finde ich es grundsätzlich
richtig, dies als Milderungsgrund anzuerkennen, denn dies
deutet ganz klar darauf hin, dass es bei diesen Tätern
offenbar durch die Tat am eigenen Leib zu Störungen kommt, die
eine Prädisposition für ein entsprechendes Täterverhalten mit
sich bringt. Wenn man also den Opfern etwas wirklich Gutes tun
will, dann sollte man ihnen in der Täterrolle dies
berücksichtigen (keine Freibriefe!).

Das sehe ich wiederum etwas anders. Es gibt viele Menschen, die ein schweres Schicksal tragen. Menschen, die gedemuetigt, geschlagen, misshandelt, vergewaltigt wurden. Vieles kommt gar nicht in die Oeffentlichkeit, weil es eine „Familienangelegenheit“ ist. Ich frage mich, wieviele junge Frauen in ihrer Kindheit missbraucht wurden und ihren Kindern heute trotzdem liebevolle Muetter sind, gerade eben weil sie der Meinung sind, sie muessten an ihren Kindern das besser machen, was an ihnen verbrochen wurde. Jetzt gibt es aber auch jene, die der vielleicht unbewusst der Ansicht sind, sie muessten das, was ihnen angetan wurde, irgendwie ausgleichen, in dem sie sich an unschuldigen raechen. Das Problem ist, dass eben ihre Opfer nichts dafuer koennen, dass jene Menschen ein „Problem“ haben. Und das geht nicht. Natuerlich muessen dabei strafmildernde Gruende eine Rolle spielen. Geht es aber wieder um ein Delikt der schweren Koerperverletzung, so kann ich nicht sagen, dass der Taeter jetzt mal eine gewisse Zeit behandelt werden soll, um dann wieder eine besseres Leben fuehren zu koennen. Natuerlich muss er behandelt werden. Aber welcher Arzt kann mit Bestimmtheit garantieren, dass ein Geheilter auch tatsaechlich geheilt ist? Waere es nicht moeglich, dass er unter dem Einfluss bestimmter Umstaende rueckfaellig wird? Waere es nicht moeglich, dass das Zusammentreffen verschiedener Dinge bei ihm erneut einen bisher noch verborgenen psychiotischen Knoten platzen laesst und erneut jemand zum Opfer wird? Ich glaube, man kann sich sowas einfach nicht erlauben. Daher sprach ich an anderer Stelle auch von der Moeglichkeit einer richterlichen Verfuegung, dass ein derart kranker Mensch mitunter lebenslang in ein Sanatorium aufgenommen wird. Das ist natuerlich nicht so, wenn seine Psychose darin besteht, dass er unter bestimmten Umstaenden einknickt und dann lediglich an Bushaltestellen „uriniert“ (mal als bloedes Beispiel). Aber eben doch dann, wenn er zu jener Gruppierung von erkrankten gehoert, von denen tatsaechlich eine Gefahr fuer Leib und Leben anderer ausgeht.

Gruesse,
tigger