Hallo,
nein, es ist auch im Kern eine, denn die (rechtlich fundierte)
Antwort würde mich wirklich interessieren.
Dann lies einfach die anderen Antworten:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Du siehst: es ist wirklich keine neue Frage, die Du stellst.
Ganz ohne (auch vorher schon nicht vorhandene)
Tränenflüssigkeit:
…
Das IST Tränenflüssigkeit.
Dabei bezog ich mich auf die zitierten Vertragsbedingungen
(„Dies gilt
nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur
Schwere der Zuwiderhandlung stehen“) und wollte wissen, ob die
Situation 3 ggf kleine Kinder in Dunkelheit und Kälte nicht
genau unter diesen Punkt fällt.
Nein. Warum auch? Sind Kinder irgendwie ‚würdiger‘ als Erwachsene? Wenn Du derartiges erwartest, müssten alle Grundbedürfnisse kostenlos zu erbringen sein - und das ja nicht nur vom Staat, sondern von Privatunternehmen.
Als Alternative gibt es eben die Grundsicherung / Hartz IV. Und schon ist es Sache der Eltern, dass die Kinder auch bekommen, was ihnen zusteht und dass diese Sachen auch bezahlt werden.
Wenn nicht würde mich
interessieren, was für eine Situation vorliegen muss, damit
die Folgen einer Stromsperrung unverhältnismäßig sind. Gilt
das nur für zB Leute, die auf Geräte zur Lebenserhaltung o.ä.
angewiesen sind?
Ja. Trotzdem ist auch dies kein Freibrief - ggf. werden die Stromkosten von den Versorgungszahlungen abgezogen und direkt vom Amt bezahlt.
Doch, und zwar ob es nicht unverhältnismäßig ist 3 Kinder
(oder 2 oder 1) im Dunkeln leben zu lassen wegen 100 €
Stromschulden.
Das wurde bereits beantwortet (s.o.).
Desweiteren fragte ich, ob eine Stromsperrung bei regelmäßiger
Ratenzahlung immernoch angebracht ist, oer ob das nicht unter
diese Aussage fällt: „der Kunde darlegt, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen
nachkommt“.
Das liegt im Ermessen des Stromanbieters.
Gruß
loderunner