Stundenreduzierung rechtlich korrekt?

Hallo,

auch hier gilt:
einseitige Änderungen des Arbeitsvertrages kann ein AG nur versuchen, im Rahmen einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG durchzusetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html

Es ist allerdings für den AG „rechtlich korrekt“, zu versuchen, die AN im Rahmen der „Freiwilligkeit“ über den Tisch zu ziehen.

Gibt es denn in der Schule keinen BR, der bei derartigen Änderungen Mitbestimmungsrechte hat oder reden wir über einen kirchlichen Schulträger ?

&Tschüß
Wolfgang