Tarifvergütung für Erzieherin/Kindergärtnerin

hallo,
ich werde wenn ich Glück habe einen Job als Kindergärtnerin bekommen. Weiß jemand was man im ersten Jahr (bin 35 und habe bereits als Lehrerin gearbeitet) bekommen kann? Welche tarifliche Vergütungen gibt es für Erzieherin?

Danke im Voraus
Heike

BAT VII, max. VIb
Hallo ‚Heike Mendez‘,

irgendwie stört mich an der Frage, dass deine Vika ‚Büroleiter‘ sagt… hört sich irgendwie männlich an. :wink:

Im Kindertagestättennereich heißt es normalerweise ErzieherIn und nicht KindergärtnerIn (alter Ausdruck, gibt’s nich als Berufsbezeichnung), außerdem gibt’s noch KinderpflegerIn und SozialassistentIn (beides ab BAT VIII).

Auf jedenfall aber weniger als eine Lehrerin bekommt…deshalb habe ich mir einen Job außerhalb des öff. Dienstes gesucht, muss ja Frau, 2 Kinder, 2 Kaninchen und eine Katze versorgen…

Ich hoffe, das konnte dir weiterhelfen, ‚Heike Mendez‘,

so long

MainBrain

Hallo!

Welche Ausbildung bzw. bisherigen Tätigkeiten hast Du denn?

Davon hängt das nämlich (mit) ab.

Grüße,

Désirée

Hallo Heike,

Erzieherinnen werden üblicherweise nach BAT VIb bezahlt. Anfänger und Kinderpfleger nach BAT VII

Der Begriff Kindergärtnerin ist zwischen Erzieherin und Kinderpflegerin angesiedelt, da Erzieher im Gegensatz zu Kindergärtnerinnen auch im Heim und Hort arbeiten können.

Mit 35 Jahren bekommst Du bei einer 38,5 Std.-Stelle laut BAT VIb 1621,87€ plus etwa 463,88€ Ortszuschlag (Regional unterschiedlich) und eine allgemeine Zulage von 105,33€.
Daran kannst Du auch nichts verhandeln.
Evt. bezahlen Heime anders.

Gruß
Tato

Vorsicht mit dem Ortszuschlag!
Hi!

Mit 35 Jahren bekommst Du bei einer 38,5 Std.-Stelle laut BAT
VIb 1621,87€ plus etwa 463,88€ Ortszuschlag (Regional
unterschiedlich)

Und Du kennst den Familienstand sowie die Kinderzahl ???

Liebe Grüße
Guido, desse Frau als Erzieherin nach Vc bezahlt wird…

Korrektur Ortszuschlag und Link zum BAT-Rechner
Hallo,

(Regional unterschiedlich) …

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Siehe dazu

§ 29 BAT / BAT-O
„A. Grundlage des Ortszuschlages
(1) Die Höhe des Ortszuschlages richtet sich nach der Tarifklasse, der die Vergütungsgruppe des Angestellten zugeteilt ist (Absatz 2), und nach der Stufe, die den Familienverhältnissen des Angestellten entspricht (Abschnitt B).“

und auch

"B. Stufen des Ortszuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören die ledigen und die geschiedenen Angestellten sowie Angestellte, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist.
(2) Zur Stufe 2 gehören
1 verheiratete Angestellte,

2 verwitwete Angestellte,

3 geschiedene Angestellte und Angestellte, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4 andere Angestellte, die eine andere Person nicht nur vorübergehend … "

Im Umkehrschluss hat der Ortszuschlag deshalb nichts mit dem Wohn- oder Dienstort zu tun. Es handelt sich deshalb um einen ortsunabhängigen aber vom Familienstand abhängigen Zuschlag.
Regionale Unterschiede ergeben sich durch die Unterschiede zwischen BAT und BAT-O (Stand 2003). Dazu kommen evtl. verschiedene Öffnungsklauseln (hier weiss ich nichts genaues).

Mein Lieblingslink zum Thema:
http://www.gehalt.de/home.htm

Man kann eine Testversion kostenlos downloaden und das Gehalt ausrechnen. Als Laie bekommt man zwar trotzdem nicht alles korrekt hin, allerdings stimmen die Zahlen soweit, dass man vernünftig planen kann.

Ciao R.

Hi,

Hallo,

(Regional unterschiedlich) …

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

klar sonst würde es ja auch nicht Orts zulage heißen (-:
DAS ist mal wieder Beamtenlogik 8-|
Könnte ja auch Familienstandszulage heißen, aber dann würde ja jeder gleich drauf kommen :wink:

Mein Lieblingslink zum Thema:
http://www.gehalt.de/home.htm

Man kann eine Testversion kostenlos downloaden und das Gehalt
ausrechnen.

das hab ich neulich schon versucht (dein Artikel im Archiv). Aber da gibts irgendwie nur eine Privatlizenz für 7,50, keine testversion…

Grüße,
J~