Richtig ist auf jeden Fall, dass durch einen Austritt aus der katholischen Kirche automatisch die aktiven Mitgliedsrechte ruhen. Dazu gehört auch der Tauf- und Firmpatendienst, vgl. /t/gottesdienst-mitfeiern-ohne-mitglied-bei-kirche/4…
Die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) wiederum fasst auf ihrer Webseite (http://ekd.de/einsteiger/taufe.html) ihre Haltung wie folgt zusammen:
"_Wer kann Pate oder Patin werden?
Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. In einigen Landeskirchen muss ein Pate evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können._
"
Gehört der Pate selbst nicht der taufenden Gemeinde an, muss er seine Eignung durch einen von seiner eigenen Gemeinde ausgestellten Patenschein nachweisen. Mitgliedskirchen der ACK vgl. hier: http://www.oekumene-ack.de/Mitgliedskirchen.42.0.html. Bei einem nachträglichen Austritt erlischt das Patenamt.
Es handelt sich also weder in der katholischen noch in einer evangelischen Kirche um eine Ermessenssache (schon gar nicht die eines simplen Pfarrers), ob ein aus der Kirche Ausgetretener Taufpate sein darf - es ist schlicht unzulässig. Die Bestellung zum Taufpatenamt in dem von Dir geschilderten Fall ist somit aus Sicht der Kirche, der der Täufling angehört, schlicht ungültig. Der Mann ist kein Taufpate. Es handelt sich um ein kirchliches Ehrenamt und wer die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für ein solches Ehrenamt nicht erfüllt, der kann es schlicht nicht bekleiden. Da kann der Pfarrer so viel Hokuspokus veranstalten wie er will.
Freundliche Grüße,
Ralf