Tempo-30-Zone, Spielstraße und spielende Kinder

Hallo,

es ist so, dass dort nur Tempo 30 gefahren werden darf und
dass die
Autofahrer generell mit spielenden Kindern rechnen müssen,
d.h.
hier ist das Spielen ausdrücklich erlaubt - sonst wäre die
Strasse
ja auch nicht gekennzeichnet

da darf aber dann nicht mit 30 gefahren werden, sondern nur mit Schrittgeschwindigkeit, also max. ca. 7 km/h. In die Richtung gingen ja auch die bisherigen Empfehlungen.

Gruß,
Christian

Spielstraße @all
Hallo,
ich geh mal davon aus, dass keiner eine Spielstraße meint - denn eine solche ist für alle Fahrzeug gesperrt (Schild Nr. 250: weiß, rund, roter Rand mit zusatzzeichen) was bedeuten würde, dass auch die Anwohner nicht mehr zu ihren Grundstücken fahren dürfen.
Höchstwahrscheinlich meint ihr alle den Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325), dazu sind jedoch bauliche Voraussetzungen nötig, die evtl. erst noch geschaffen werden müssen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
ich bin kein Verkehrsexperte, deshalb auch meine „laienhafte“
Stellungnahme. Ihr habt sicherlich recht - sorry.
Gruss
Czauderna

Geschwindigkeit interessiert keinen
Es darf nur … aber faktisch interessiert das niemanden, es wird in allen mir bekannten derartigen Straßen mit mindestens 20km/h gefahren und Fußgänger ziehen die Ar…karte, weil es keinen Bürgersteig mehr gibt. Geschwindigkeitsschwellen sind Fehlanzeige.
Lauf doch mal auf so einer Straße und du wirst feststellen, dass du IMMER durch Autos mit deutlich höherem Tempo überholt wirst, also keine Schrittgeschwindigkeit.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es darf nur … aber faktisch interessiert das niemanden,

Was bitte hat das mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun?

Interessiert,
Christian

Hallo Levay,

Es werden sich aber irgendwelche Juristen finden, die das
unterlaufen.

Was haben denn Juristen damit zu tun? Es ist
einzig und allein die Entscheidung der Kommune, ob sie die
Straße „umwidmet“.

Du kannst kaum bestreiten, dass gerade im Nachbarschaftsrecht, und als solches würde ich die Kennzeichnung der Strasse als 30-er Zone bezeichnen, ist sicher juristisch nicht korrekt, aber in der Praxis richtig, häufig mit viel Aufwand viel heiße Luft erzeugt wird.

Mehr wollte ich eigentlich nicht dazu sagen.

Einen schönen Tag.

Gruß Volker

Hallo Ivo,

Gut. War auch nicht böse gemeint.

Ok, hab das Kriegsbeil im Garten vergraben.

Einen schönen Tag,

Gruß Volker

Anmerkung o.T.
Hallo,

Es darf nur … aber faktisch interessiert das niemanden, es
wird in allen mir bekannten derartigen Straßen mit mindestens
20km/h gefahren und Fußgänger ziehen die Ar…karte, weil es
keinen Bürgersteig mehr gibt. Geschwindigkeitsschwellen sind
Fehlanzeige.

Sorry, aber dann hat da eben jemand Mist gebaut. Oder besser: gar nicht gebaut. Verkehrsberuhigte Zonen müssen auch baulich so gestaltet sein, dass man da Schrittgeschwindigkeit fährt. Also z.B. Schwellen, Hindernisse, Pflasterung statt Asphalt etc.
Dass das bei Dir anders ist, ist kein prinzipielles, sondern ein individuelles Problem. Vielleicht solltest Du Deine Gemeindevertreter mal auf die Gesetzeslage aufmerksam machen:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Gruß
loderunner

Anmerkung zu einer ganz persönlichen Meinung
Hallo,

Was haben denn Juristen damit zu tun? Es ist
einzig und allein die Entscheidung der Kommune, ob sie die
Straße „umwidmet“.

Du kannst kaum bestreiten, dass gerade im Nachbarschaftsrecht,
und als solches würde ich die Kennzeichnung der Strasse als
30-er Zone bezeichnen, …

Das ist nun richtig Quatsch. Fällt mir sogar auf. Und ich bin nicht mal Anwalt.
Gruß
loderunner

Äh aber eine Fahrerlaubnis hast DU???owt
owt Nachschulung?? owt

Hallo,
da muss ich Dich leider enttäuschen, ich habe noch nie einen
Führerschein besessen - bin chron. Busfahrer.
Ich äussere mich eigentlich nie zu Themen, von denen ich keine
Ahnung habe - aber ich wohne nun mal in einer solchen blau beschilderten
Strasse und wollte dazu etwas sagen - lass ich lieber künftig.
Gruss
Günter Czauderna

na denn hab ich nix gesagt :wink:
ElC.