Guten Tag,
Hi, ich glaube Du hast keinen blassen Schimmer aber dann Andere kritisieren .
Gruß Martina
Guten Tag,
Hi, ich glaube Du hast keinen blassen Schimmer aber dann Andere kritisieren .
Gruß Martina
Hi,
zugegebenermaßen ist meine Ausbildung schon länger her und Patentverfahren haben wir auch nur kurz angeschnitten, aber wenn ich mich richtig erinnere, ergeht bei einem Verwaltungsakt ein Bescheid und kein Urteil. Auszug aus Deinem Link:
„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder sonstiges hoheitliches Handeln, das die unten genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine in der Praxis häufig anzutreffende Form von Verwaltungsakten sind behördliche Bescheide. Aber auch Maßnahmen, bei denen man nicht auf den ersten Blick einen Verwaltungsakt vermuten würde, sind darunter zu zählen, so zum Beispiel die Handzeichen eines Polizisten bei der Regelung des Straßenverkehrs.“
Urteile fällen Gerichte.
Solltest Du andere Quellen haben, bitte ich um einen entsprechenden Link. Weiterbildung schadet ja nie.
Gruß
Tina
Hi,
nachdem Du nicht antwortest habe ich nochmal gegooglet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_(Recht)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid
Meiner Unfähigkeit zur Folge habe kein einziges Urteil eines Patentamtes finden können.
Deshalb nochmals die Bitte an Dich, mir einen entsprechenden Link zukommen zu lassen.
Gruß
Tina
Ich habe niemanden kritisiert. Ich habe auch schon darauf hingewiesen, dass ich die Antwort nicht kenne. Es bestehen aber Zweifel an den Ausführungen, die hier gegeben wurden, darum habe ich nach Quellenangaben gefragt, um mir diese anzusehen. Und bis jetzt habe ich nichts bekommen.
Levay
- WAS SOLL DASS ???
Wenn ich vermute, dass falsche Antworten gegeben werden, die Schaden anrichten können, dann spreche ich das an, um der Sache auf den Grund zu gehen.
FRAGE DOCH MAL EIN PATENTANWALT OB MEIN VORTRAG RICHTIG IST
Aber wieso darf ich dich denn nicht fragen?
Kennst du den Fall näher? Weißt du alles ?
Nö, habe ich das gesagt. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich die Antwort nicht kenne. Trotzdem bleiben Zweifel an deinen Ausführungen, und das wollte ich klären. Bis jetzt ist da nicht viel gekommen.
Levay
Hi,
zugegebenermaßen ist meine Ausbildung schon länger her und
Patentverfahren haben wir auch nur kurz angeschnitten, aber
wenn ich mich richtig erinnere, ergeht bei einem
Verwaltungsakt ein Bescheid und kein Urteil.
Für mich so als Laien klingt das aber schon irgendwie nach einem „richtigen“ Gericht…
"Das Bundespatentgericht ist ein auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiertes Gericht im Rang eines Oberlandesgerichts bei bundesweiter örtlicher Zuständigkeit. Der Schwerpunkt seiner Zuständigkeit liegt bei den Entscheidungen über die Beschwerden gegen Beschlüsse der Stellen und Abteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts über die Erteilung oder die Vernichtung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern und Topographien.
Zu seinen 117 Berufsrichtern gehören 58 Richter mit einer naturwissenschaftlichen Ausbildung (so genannte technische Richter)."
Hi,
das war aber nicht die Antwort auf meine Frage, daß das Bundespatentgericht Urteile spricht ist logisch, da es ja ein Gericht ist. Mir geht es um die Behauptung, daß auch das Patentamt Urteile aussprechen soll. Ich bin der Meinung das das Patentamt Bescheide erlassen und Beschlüsse fassen kann, davon das das Patentamt Urteile fällt, habe ich noch nie etwas gehört, auch habe ich kein Urteil eines Patentamtes finden können. Deshalb wollte ich hierzu eine Quelle, die mir M. aber scheinbar nicht liefern kann, was für mich die Vermutung nahe legt, daß M den Unterschied zwischen einem Bescheid und einem Urteil vielleicht nicht kennt. Aber vielleicht liefert sie mir ja noch eine Quelle.
Gruß
Tina
die Frage stand eigentlich im Ausgangsthread
So eine lange Diskussion hab ich damit nicht beabsichtigt, mich interessierten da vor allem die Sichtweisen zum dort geschilderten Beispiel 
Guten Tag,
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zu doof, Google zu verwenden?
Hi,
ich verstehe Dein Post nicht. Das ist ein Urteil des Bundespatentgerichtes und kein Urteil eines Patentamtes. Wie Du meinem Vorposting entnehmen kannst, habe ich nie bezweifelt, daß das Bundespatentgericht Urteile fällt. Ich habe nun auf der Seite des Patentamtes gesucht und wie ich bereits vermutet habe, erläßt das Patentamt Bescheide, bzw. gegen einen Einspruch zu den Bescheiden kann ein Einspruchsbeschluß getroffen werden. Beides sind aber keine Urteile.
http://www.dpma.de/patent/verfahren/i…
Erst nach Rechtsmittel gegen den Einspruchsbeschluß geht die Angelegenheit vor das Bundespatentgericht und hier werden dann Urteile gefällt.
Vielleicht hättest Du Google richtig bemühen müssen, bevor Du ausfallend wirst? Vielleicht solltest Du Dir mal den Unterschied zwischen einem Patentamt (Jena, Berlin, München) und dem Bundespatentgericht (München) zu Gemüte führen? Tante Google hilft Dir bestimmt gerne.
Gruß
Tina