könnte man in Kpitel 8 was finden:
(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.
Was ja sogar meinen Behauptungen immer näher kommt.
Wie gesagt, es steht alles da. Taube dürfen fahren und darum ging es bei dem Thema.
Das ist Fakt (siehe die ganzen Links)
wird praktiziert (siehe alle Links, Gandalfs Post etc.)
und ist erlaubt wenn nichts weiteres dagegen spricht (siehe Gesetzestexte).
Auch wenn es dir nicht passt unrecht zu haben, die Tatsache das Gehörlose bei uns Auto fahren dürfen läßt sich nicht wegdiskutieren und ich denke damit ist das Thema auch geklärt.
Auch wenn es dir nicht passt unrecht zu haben, die Tatsache
das Gehörlose bei uns Auto fahren dürfen läßt sich nicht
wegdiskutieren und ich denke damit ist das Thema auch geklärt.
Ja, denke ich auch. Wobei es mir in erster Linie um die Restriktionen ging, die einem auferlegt werden.
Ende, vorbei.
Noch ein schönes Wochenende
Wünsche ich auch.
Hier im Süden schneit es gerade seit drei Tagen unaufhörlich.
Unter Punkt Zwei der Tabelle steht, dass mensch fahren darf, auch bei beidseitiger Gehörlosigkeit, wenn keine anderen Beeinträchtigungen vorliegen und mensch sich vorher 3 Jahre lang mit Klasse B bewährt hat.
Ciao
Garrett
P.S. Hier oben schneits noch und ich will nach Hause…mal schauen, wann ich ankomme…