Toilettennutzung

Servus!

Unterlassene Hilfeleistung (die strafrechtliche relevante) setzt einen „Unglücksfall“ voraus, dafür müssen schon andere Rechtsgüter bedroht sein als nur die Möglichkeit, sich einigermaßen bequem zu entleeren. So bitter das klingt - das Hausrecht steht über dem Interesse an einer sauberen und trockenen Hose. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Notdürftige aufgrund einer psychischen Blockade nur in verschlossenen Badezimmern „kann“ und damit in lebensbedrohliche Situationen gerät. Das aber muss erstmal bewiesen werden.