Hallo,
stimmt es, daß man fremde Menschen in die eigene Wohnung lassen muss, wenn diese dringend auf Toilette müssen? Handelt es sich im Falle einer Verweigerung um unterlassene Hilfeleistung?
MfG beatie
Hallo!
stimmt es, daß man fremde Menschen in die eigene Wohnung
lassen muss, wenn diese dringend auf Toilette müssen?
Seltsame Vorstellung, in einer Privatwohnung eine öffentliche Toilette vorhalten zu müssen. In gleicher Weise irrig ist übrigens die Annahme, WCs in Gaststätten seien öffentliche Bedürfnisanstalten.
Gruß
Wolfgang
Servus!
Unterlassene Hilfeleistung (die strafrechtliche relevante) setzt einen „Unglücksfall“ voraus, dafür müssen schon andere Rechtsgüter bedroht sein als nur die Möglichkeit, sich einigermaßen bequem zu entleeren. So bitter das klingt - das Hausrecht steht über dem Interesse an einer sauberen und trockenen Hose. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der Notdürftige aufgrund einer psychischen Blockade nur in verschlossenen Badezimmern „kann“ und damit in lebensbedrohliche Situationen gerät. Das aber muss erstmal bewiesen werden.
Danke für die Antworten.
Ich habe mir so was schon gedacht.
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Hallo,
stimmt es, daß man fremde Menschen in die eigene Wohnung
lassen muss, wenn diese dringend auf Toilette müssen?
Quell dieser `urban legend’ scheint wohl eine Anordnung der alliierten Kommandantur von Berlin kurz nach dem 2. Weltkrieg zu sein, die u.U. rein formal bis zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Kraft war. Eine zitierfähige Quelle habe ich zwar nicht gefunden, aber es wird z.B. in einem anderen Forum (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=66076) geschrieben:
Nach einer Anordnung der alliierten Kommandantur, die kurz nach dem 2. WK in Kraft getreten ist (nach der Quelle müßte ich suchen, ist aber Fakt), waren in der Tat sämtliche Berliner Privathaushalte (in der Theorie) verpflichtet, wenn ein Fremder an der Tür klingelte, weil er dringend zur Toilette mußte, diesem ihre Toilette zur Verfügung zu stellen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich die Hände zu waschen, sowie ihm ein Glas Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
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Philipp