Toilettennutzung

Hallo,

stimmt es, daß man fremde Menschen in die eigene Wohnung
lassen muss, wenn diese dringend auf Toilette müssen?

Quell dieser `urban legend’ scheint wohl eine Anordnung der alliierten Kommandantur von Berlin kurz nach dem 2. Weltkrieg zu sein, die u.U. rein formal bis zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Kraft war. Eine zitierfähige Quelle habe ich zwar nicht gefunden, aber es wird z.B. in einem anderen Forum (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=66076) geschrieben:

Nach einer Anordnung der alliierten Kommandantur, die kurz nach dem 2. WK in Kraft getreten ist (nach der Quelle müßte ich suchen, ist aber Fakt), waren in der Tat sämtliche Berliner Privathaushalte (in der Theorie) verpflichtet, wenn ein Fremder an der Tür klingelte, weil er dringend zur Toilette mußte, diesem ihre Toilette zur Verfügung zu stellen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich die Hände zu waschen, sowie ihm ein Glas Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.


Philipp