Tragen von PolizeiTshirt

Hallo,

wie sieht es den rechtlich aus, wenn ein nicht Polizist ein Tshirt trägt mit der Aufschrift Polizei. Ein Tshirt was sich jeder bedrucken lassen kann, in rosa oder blau ect.
Verbietet das ein Gesetz?

Ja.

Ja?

Welches Gesetzt ist das? Welcher § ?
Würde mich echt interessieren :smile:

Ja.

Ähem Nein!

  1. zu Hause darfst Du Polizei-Shirts tragen.

  2. In der Öffentlichkeit !theoretisch! auch aber es kann trotzdem zur Anzeige kommen. Das Thema wurde schon mal disskutiert:

/t/t-shirt-mit-polizei-aufdruck/1556399

Ja.

Ähem Nein!

Ähem doch.

  1. zu Hause darfst Du Polizei-Shirts tragen.

*gähn*

  1. In der Öffentlichkeit !theoretisch! auch aber es kann
    trotzdem zur Anzeige kommen. Das Thema wurde schon mal
    disskutiert:

/t/t-shirt-mit-polizei-aufdruck/1556399

Ja, und dort ist ja auch der § 132a StGB zitiert, der in Nr. 1 ausführt:

Wer unbefugt
1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen , akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt
,…“

Und das Tragen eines T-Shirts das behauptet, sein Träger sei von der Polizei, ist prinzipiell dasselbe Delikt, wie wenn der Träger diese Behauptung bei einer Demo durch’s Megaphon schreit.

Die Dienstbezeichnung „Polizei“ ist eben etwas anderes als eine Polizei_uniform_. Diesen Unterschied stellt auch die Nr. 2 klar:

„Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen , akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen , Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“

Gruß
smalbop

„Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen , akademischen
Graden, Titeln, Würden, Uniformen , Amtskleidungen oder
Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln
ähnlich sind.“

„Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen , akademischen
Graden, Titeln, Würden, Uniformen , Amtskleidungen oder
Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln
ähnlich sind.“

„die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“ ist leider schwer zu definieren.
Das entscheidet dann wohl der Richter. Und wenn dieser der Meinung ist, dass der Träger eines Polizei-T-Shirts nicht zwangsläufig auch zur Polizei gehören muss (was ja daraus resultiert, dass Polizisten nicht mit einem Polizei-Shirt sondern in Uniform rumlaufen) wird er den Angeklagten auch nicht verurteilen.

Ich für meinen Teil verwechsle den Träger eines Polizei-T-Shirts schließlich auch nicht mit einem uniformierten „echten“ Polizisten.

Gruß

„die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“ ist leider schwer zu
definieren.
Das entscheidet dann wohl der Richter. Und wenn dieser der
Meinung ist, dass der Träger eines Polizei-T-Shirts nicht
zwangsläufig auch zur Polizei gehören muss (was ja daraus
resultiert, dass Polizisten nicht mit einem Polizei-Shirt
sondern in Uniform rumlaufen) wird er den Angeklagten auch
nicht verurteilen.
Ich für meinen Teil verwechsle den Träger eines
Polizei-T-Shirts schließlich auch nicht mit einem
uniformierten „echten“ Polizisten.

Nochmal: Es geht bei der Strafbarkeit gar nicht um die Uniformeigenschaft, sondern es geht um das Führen der Dienstbezeichnung „Polizei“ (die hier nun zufällig auf einem T-Shirt geführt wird). Und das ist für Nichtpolizisten verboten.

Und da liegt noch nicht mal nur eine „schwer zu entscheidende Verwechslungsgefahr“ vor - weil die Dienstbezeichnung „Polizei“ nämlich sogar unverändert geführt wird.

Im übrigen hast du damit recht, dass immer der Richter entscheidet. Wie er entscheidet, steht für mich hier allerdings außer Frage.

gruß
smalbop

Hallo Smalbop,

Nochmal: Es geht bei der Strafbarkeit gar nicht um die Uniformeigenschaft, sondern es geht um das Führen der Dienstbezeichnung „Polizei“ (die hier nun zufällig auf einem T-Shirt geführt wird). Und das ist für Nichtpolizisten verboten.

Und da liegt noch nicht mal nur eine „schwer zu entscheidende Verwechslungsgefahr“ vor - weil die Dienstbezeichnung „Polizei“ nämlich sogar unverändert geführt wird.

Im übrigen hast du damit recht, dass immer der Richter entscheidet. Wie er entscheidet, steht für mich hier allerdings außer Frage.

obwohl ich in der Regel deinen Beiträgen eine hohe Kompetenz zuspreche, muss ich dir diesmal widersprechen, denn ich glaube, dass du falsch liegst. Über die Strafbarkeit des Tragens von Uniformteilen gibt es schon mehrere höchstrichterliche Entscheidungen. Hier z.B. das OLG Zweibrücken:

"OLG Zweibrücken 1. Strafsenat vom 16.10.2002, Az.: 1 Ss 161/02
Tragen eines Kapuzenpullis mit der Aufschrift „Polizei“

Leitsatz
Eine Strafbarkeit nach § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB scheidet aus, wenn sich das Tragen von Uniformteilen (hier eines Kapuzenpullis mit der Aufschrift „Polizei“) angesichts der Bekleidung im Übrigen nicht als hoheitlicher Amtsausübung erweist."

(Quelle: Juris)

von daher gehe ich davon aus, dass das Tragen des T-Shirt alleine nicht ausreicht, den Tatbestand des 132a StGB zu erfüllen. Den Langtext des Urteils könnte ich bei Bedarf raussuchen.

Gruss

Iru

Polizei ist aber eindeutig
Hallo,

„Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen , akademischen
Graden, Titeln, Würden, Uniformen , Amtskleidungen oder
Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln
ähnlich sind.“

„die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“ ist leider schwer zu
definieren.

ist auch egal.

Ein T-Shirt in der Öffentlichkeit zu tragen, auf dem Bundeskanzler, Polizei oder Papst steht, ist definitiv verboten.

Ein T-Shirt in der Öffentlichkeit zu tragen, auf dem Bundesknazler, Pooolizai oder Babst steht, ist dann verboten, wenn ein Richter zu der Meinung gelangt, dass diese Bezeichnungen den erst genannten zum Verwechseln ähnlich sind.

Gruß

S.J.

Hallo Irubis

obwohl ich in der Regel deinen Beiträgen eine hohe Kompetenz
zuspreche

Das ehrt mich als Laien natürlich. :smile:

muss ich dir diesmal widersprechen, denn ich
glaube, dass du falsch liegst. Über die Strafbarkeit des
Tragens von Uniformteilen gibt es schon mehrere
höchstrichterliche Entscheidungen. Hier z.B. das OLG
Zweibrücken:
"OLG Zweibrücken 1. Strafsenat vom 16.10.2002, Az.: 1 Ss
161/02
Tragen eines Kapuzenpullis mit der Aufschrift „Polizei“

Leitsatz
Eine Strafbarkeit nach § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB scheidet aus,
wenn sich das Tragen von Uniformteilen (hier eines
Kapuzenpullis mit der Aufschrift „Polizei“) angesichts der
Bekleidung im Übrigen nicht als hoheitlicher Amtsausübung
erweist."

Schon, aber scheidet auch eine Strafbarkeit nach § 132a Abs. 1 Nr. 1 aus?

Schon der Umstand, dass eine solche Sache durch die Instanzen geht, weist ja darauf hin, dass das durchaus auch anders gesehen werden kann.

Gruß
smalbop

Hallo Smalbop

Schon, aber scheidet auch eine Strafbarkeit nach § 132a Abs. 1 Nr. 1 aus?

ja, denn es dreht sich um die mögliche Erkennbarkeit, zwar wird der Titel „Polizei“ geführt, aber die Gesamtumstände weisen darauf hin, dass es sich eben nicht um einen Polizisten handelt. So wäre es z.B. auch nicht strafbewehrt, wenn sich jemand mit Künstlernamen Dr. Doolittle nennen würde, denn jeder weiss, dass es sich hier nicht um einen Dr. im akademischen Sinne handelt.

Schon der Umstand, dass eine solche Sache durch die Instanzen geht, weist ja darauf hin, dass das durchaus auch anders gesehen werden kann.

da hast du vollkommen recht, aber letztinstanzlich wurde es anders entschieden.

Gruss

Iru

Ein T-Shirt in der Öffentlichkeit zu tragen, auf dem
Bundeskanzler, Polizei oder Papst steht, ist definitiv
verboten.

Warum? Seit wann ist „Polizei“ eine Dienstbezeichnung? Das wäre dann doch wohl ehr Begriffe, wie z.B. „Kriminalhauptkomissar“, „Polizeihauptmeister“, etc.
Außerdem glaubt doch niemand, dass man der echte Bundeskanzler oder Papst sei, nur weil man ein T-shirt mit dieser Beschriftung trägt. Ich finde, diese beiden fälle kann man zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkei sehen, da ja niemand so dumm ist und glaubt, man sei Bundeskanzler oder Papst, weil man das auf senem Oberteil stehen hat. Bei der Polizei kann das wieder anders sein, es ist ja viel überzeugender und auf der Polizeiuniform steht wirklich „Polizei drauf“, der Papst hat aber nicht „Papst“ auf Soutane oder Zingulum, geschweigedenn auf einem T-shirt stehen und Frau Merkel sähe mit der Aufschrift „Bundeskanzler“ auch ziemlich affig aus. Außerdem sind diese beiden Personen, besser der jeweilige Titel, nur einmal vorhanden und keiner würde diese Kleidung als authentisch betrachten

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