Ja.
Ähem Nein!
Ähem doch.
- zu Hause darfst Du Polizei-Shirts tragen.
*gähn*
- In der Öffentlichkeit !theoretisch! auch aber es kann
trotzdem zur Anzeige kommen. Das Thema wurde schon mal
disskutiert:
Ja, und dort ist ja auch der § 132a StGB zitiert, der in Nr. 1 ausführt:
„Wer unbefugt
1.inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen , akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,…“
Und das Tragen eines T-Shirts das behauptet, sein Träger sei von der Polizei, ist prinzipiell dasselbe Delikt, wie wenn der Träger diese Behauptung bei einer Demo durch’s Megaphon schreit.
Die Dienstbezeichnung „Polizei“ ist eben etwas anderes als eine Polizei_uniform_. Diesen Unterschied stellt auch die Nr. 2 klar:
„Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen , akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen , Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“
Gruß
smalbop