Blödsinn !
Hallo,
noch einmal…
Das Fahrzeug ist Steuerbefreit (aus der Zeit meiner Hobby- Pferdehaltung) fährt jedoch mit :einem schwarzen Nummernschild.
Und welcher Pferdehalter hat einen Traktor mit H-Kennzeichen ?
Steuerbefreiung tut zunächst nichts zur
Sache…H-Kennzeichen oder nicht ???
Bleiben wir beim H-Kennzeichen.
Seit wann darf er damit als Abschleppunternehmen tätig sein ?
Hallo,
im Bereich der Land-und Forstwirtschaft geht vieles nicht nach dem gesunden Menschenverstand,sondern nach der Lobbyarbeit der einschlägigen Verbände in Berlin und Brüssel.
Das H-Kennzeichen für Landwirte
Unterschied zum normalem Kennzeichen ist die pauschale Besteuerung
(abgesehn natürlich davon,das der Traktor die Altersvoraussetzung erfüllt).
Ansonsten ist das H-Kennzeichen für Traktoren genau wie das normale Kennzeichen für alle Nutzungen freigegeben.
Völliger Blödsinn
mein lieber Frank Müller,
warum schreibst Du über Dinge, die Du nicht verstehst ?
Erkläre deine Logik mal den Kfz-Versicherer,
dass sie entgegen ihren Vertragsbedingungen auch für nichtgenehmigte Nutzungen
den jeweiligen Schaden erstatten müssen.
Gruß Merger
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