Übergabe der Steuerunterlagen nach Kündigung des Beraters

Ich bin wieder da. Habe zwar die Belege zurück, aber weder Kontenausdrucke, SuSa oder die Meldungen, die ans FA geschickt wurden. Meine Meldungen für das FA sehen nach Buchung anders aus, als die abgegeben Erklärungen der Kanzlei. Keinerlei Rückmeldung der Kanzlei. Mittlerweile ist eine Anwältin eingeschaltet, die tatsächlich auch keine Antwort auf Ihre Nachfragen bekommt. Habe dem b.b.h. eine Nachricht geschrieben, weil sie mit denen wirbt.
Viele Grüße
Anna64

… [Beitrag editiert vom www Team]…

Mhm. Also immer noch nichts gelernt aus dem ganzen Schlamassel.

E-Mails haben in D im Zweifelsfall keine Beweiskraft, daher auch keine Wirkung. Bevor ich eine E-Mail, die mir nicht gefällt, bearbeite oder beantworte, lösche ich sie lieber.

Schöne Grüße

MM

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Dem b.b.h. wird das egal sein. Wenn du etwas erreichen willst, dann wende dich an die örtlich zuständige Steuerberaterkammer, dass die „Kanzlei“ gewerbsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen anbietet. Das wird schon eher Probleme bereiten…

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Hallo @Anna64,

wie war bei Euch der weitere Verlauf? Leider sind wir auf die gleiche „Kanzlei“ hereingefallen und haben jetzt den Horror auf Erden.

LG

Ich wiederhole den Rat von @anon50614561:

Ich hoffe natürlich, dass @Anna64 sich auch noch mal meldet.